Termintipp Nr. 2/09 vom 19. Januar 2009
Ist die Höhe des Sozialgelds nach dem SGB II (Hartz IV) für Kinder unter 14 Jahren verfassungsgemäß?
Die Kläger in beiden Revisionsverfahren sind Kinder, die in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. In beiden Verfahren geht es um Ansprüche aus der Anfangszeit von
Hartz IV (Jahresbeginn 2005). Die Kläger im ersten Verfahren waren zu diesem Zeitpunkt sieben und fünf Jahre alt, die Kläger des zweiten Rechtsstreits 13 und 11 Jahre. Bei ihren Berechnungen legten die jeweiligen beklagten Grundsicherungsträger als Regel*bedarf die Regelleistung für Kinder (Sozialgeld) nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1
SGB II in Höhe von (damals) 207 Euro zugrunde.
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