uwe seeler
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Hallo,
ich habe am 1.6. eine Teilzeitstelle angenommen (20h/Woche). Am ersten Arbeitstag hat mich mein Arbeitgeber informiert, dass ich vorerst sogar 25h/Woche arbeiten solle (d.h. 5 Überstunden/Woche).
Um zu meinem Arbeitsplatz zu gelangen muss ich täglich zusätzlich ca. 1,5-2h Fahrtzeit in kauf nehmen.
Ich bin also zur Zeit an 5 Tagen die Woche für 6,5-7h gebunden.
Ist hier eine neue EGV fällig?
Danke schonmal!
ich habe am 1.6. eine Teilzeitstelle angenommen (20h/Woche). Am ersten Arbeitstag hat mich mein Arbeitgeber informiert, dass ich vorerst sogar 25h/Woche arbeiten solle (d.h. 5 Überstunden/Woche).
Um zu meinem Arbeitsplatz zu gelangen muss ich täglich zusätzlich ca. 1,5-2h Fahrtzeit in kauf nehmen.
Ich bin also zur Zeit an 5 Tagen die Woche für 6,5-7h gebunden.
Ist hier eine neue EGV fällig?
Danke schonmal!