Hallo liebes Forum,
ich habe seit September letzten Jahres einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob (20 Std/Woche) bei einem Arbeitgeber. Da der Lohn nicht zum Leben reicht, muss ich leider aufstocken.
Mein hiesiges Jobcenter hat mir kurz darauf Leistungen bewilligt, allerdings ausdrücklich (fett & unterstrichen) mit dem Vermerk "vorläufig".
Mich würde interessieren was dies im konkreten bedeutet.Gerade und vor allem aufgrund folgendem Sachverhalt:
Da wir nur ein sehr überschaubares Team sind und der AG personell bei uns den Rotstift ansetzt
rolleyes
wird bei Krankheit eines Kollegen/ einer Kollegin meist auf mich zurück gegriffen. Manchmal ist es auch so, dass gefragt wird, ob ich früher anfangen oder länger bleiben kann. So ist es nun so, dass ich jetzt ab Anfang Februar wohl schon über 50 Überstunden auf der Uhr habe. Vermeiden ließen die sich nicht - auch wenn es dem AG scheinbar nicht ganz so schmeckt.
Es bestünde betriebsintern die Möglichkeit, sich diese Überstunden ab 50 auszahlen zu lassen, so käme ich für einen Monat mit Auszahlung eben dieser ca. auf 1200 € netto.
Ich habe ehrlich gesagt schon mit dem Gedanken gespielt, ein Kollege der in der Vergangenheit in einer ähnlichen Situation wie ich war riet mir aber dringend davon ab. Bei ihm wäre ihm wohl sofort nach Einreichung der Lohnabrechnung sämtliche Leistungen eingestellt worden und es hätte eine Rückforderung gleich über mehrere Monate gegeben?!
Ich hab es einkalkuliert, dass die Rückforderung für einen Monat dann unumgänglich wäre, möchte dann aber auch nicht eine Prozedur durchlaufen, wo ich wieder einen Antrag mit all den Nachweisen stellen darf und es finanziell dann sehr, sehr eng währenddessen wird.
Das Problem ist einfach, dass ich auf absehbare Zeit nicht sehe, dass sich meine Überstunden reduzieren lassen (ich die also "abbummeln" könne), es werden eher noch mehr.
Kann mir jemand sagen, was passieren würde, wenn ich mir die Überstunden auszahlen lasse? Entspricht es den Tatsachen was mir mein Kollege da gesagt hat?
Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus!
ich habe seit September letzten Jahres einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob (20 Std/Woche) bei einem Arbeitgeber. Da der Lohn nicht zum Leben reicht, muss ich leider aufstocken.
Mein hiesiges Jobcenter hat mir kurz darauf Leistungen bewilligt, allerdings ausdrücklich (fett & unterstrichen) mit dem Vermerk "vorläufig".
Mich würde interessieren was dies im konkreten bedeutet.Gerade und vor allem aufgrund folgendem Sachverhalt:
Da wir nur ein sehr überschaubares Team sind und der AG personell bei uns den Rotstift ansetzt
Es bestünde betriebsintern die Möglichkeit, sich diese Überstunden ab 50 auszahlen zu lassen, so käme ich für einen Monat mit Auszahlung eben dieser ca. auf 1200 € netto.
Ich habe ehrlich gesagt schon mit dem Gedanken gespielt, ein Kollege der in der Vergangenheit in einer ähnlichen Situation wie ich war riet mir aber dringend davon ab. Bei ihm wäre ihm wohl sofort nach Einreichung der Lohnabrechnung sämtliche Leistungen eingestellt worden und es hätte eine Rückforderung gleich über mehrere Monate gegeben?!
Ich hab es einkalkuliert, dass die Rückforderung für einen Monat dann unumgänglich wäre, möchte dann aber auch nicht eine Prozedur durchlaufen, wo ich wieder einen Antrag mit all den Nachweisen stellen darf und es finanziell dann sehr, sehr eng währenddessen wird.
Das Problem ist einfach, dass ich auf absehbare Zeit nicht sehe, dass sich meine Überstunden reduzieren lassen (ich die also "abbummeln" könne), es werden eher noch mehr.
Kann mir jemand sagen, was passieren würde, wenn ich mir die Überstunden auszahlen lasse? Entspricht es den Tatsachen was mir mein Kollege da gesagt hat?
Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus!
