Hallo loks,
Ich hab mal eine allg. Frage:
Da bist du aber hier im SGB XII-Bereich etwas ungünstig gelandet, hier werden zu deiner Frage nicht so viele reinschauen.
Es gibt doch einen Bereich "Allgemeine Fragen" oder auch den Bereich wo es um Krankheit /Rente und Schwerbehinderung geht...
Ich habe einen Teilzeitjob und bin seit 4 Wochen krank. bei sechs wochen krankheit gibt es ja krankengeld (70 %); entsprechend 30 % Kürzung.
Das ist in dem Sinne keine "Kürzung", das Krankengeld von der KK wird nun mal nicht höher gezahlt.
Den Job habe ich erst seit zwei Monaten.
Damit hat das NICHTS zu tun, KG müßtest du schon ab dem ersten Tag in der Firma bekommen, nur die Lohnfortzahlung vom AG erfolgt erst frühestens ab 4 Wochen Beschäftigungs-Zeit.
das krankengeld wird nicht ausreichen (nettogehalt ca. 600). wie kann ich dann meinen lebensunterhalt weiter sichern? weiß das jemand von euch?
Wenn du von diesem Netto-Gehalt üblicherweise deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst "Hut ab"
Dann solltest du einen Antrag auf Wohngeld bei deiner zuständigen Wohngeldstelle einreichen, vielleicht reicht es ja dann zusammen, bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann man dir sicher sagen wo du die findest.
Ansonsten kannst du nur Antrag auf "aufstockendes ALG II" stellen beim zuständigen JobCenter (Grundsicherung für Arbeitslose /SGB II), jedenfalls wenn du keine großen Vermögenswerte besitzt, von denen du den finanziellen Verlust ohne staatliche Hilfe ausgleichen könntest.
Es spielt keine Rolle, dass du nicht wirklich arbeitslos bist, da sind auch viele Leute, weil sie zu wenig für den Lebensunterhalt verdienen als "Aufstocker".
Die Sozial-
HILFE (SGB XII) ist für dich aktuell nicht zuständig...
MfG Doppeloma