teilweise EM (Berufsunfähig) / Restleistungsvermögen allge. Arbeitsmarkt

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angelika#

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Hallo Forum,
vieleicht hat jemand von euch Erfahrungen und Wissen.
Ich habe jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen bei Berufsunfähigkeit.
Dies habe ich erhalten wegen meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Mein Restleistungsvermögen muss ich jetzt dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen.
Ich bin Arbeitslos gemeldet aber ohne Leistungsbezug.
Meine Chance als 60 jährige auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht gut.
Daher habe ich gehofft das ich vieleicht wider in einer sozialversicherten Beschäftigung komme,
wenn das Arbeitsamt mich unterstützt z.B. Lohnzuschüsse, sozialer Arbeitsmarkt usw.
Das hat das Arbeitsamt abgelehnt da ich doch die Teilhabe beim Bund Rente habe.
Das Rentenamt Bund sagt durch die halbe EM Renten wäre die Teilhabe gestrichen
Jetzt versteh ich gar nichts mehr …….wer ist jetzt zuständig???? :blush:
 
G

Gast1

Gast
Hi angelika#,

ich verstehe das so: Du hast keinen Anspruch auf ALG II / "Hartz IV " (wegen zu viel Vermögen, oder weil Dein eventuell vorhandener Partner ein zu hohes Einkommen hat) und auch keinen Anspruch auf ALG I , deswegen bist Du "nur" arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet, also ein so genannter Nichtleistungsempfänger.

Gleichzeitig bist Du teilweise erwerbsgemindert (erwerbsfähig zwischen 3 und unter 6 h täglich). Erwerbsgemindert zu sein und gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe von der Rentenversicherung zu kriegen, das geht nicht. Die Agentur für Arbeit bietet auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, aber da Du Nichtleistungsempfänger bist, hast Du auf diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit keinen Anspruch, siehe folgendes Zitat aus einer Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit über Nichtleistungsempfänger:

Die Grundsätze „Fördern und Fordern“ gelten für alle arbeitsuchenden und arbeitslosen Kundinnen und Kunden – unabhängig von einem Leistungsbezug. Einzige Ausnahme bilden die Leistungen der aktiven Arbeitsförderungen, bei denen im Gesetz ausdrücklich ein Leistungsbezug als Voraussetzung für deren Bewilligung benannt wird.

https://www.arbeitsagentur.de/weisungen/hega-0915-03

Beim Jobcenter kannst Du auch keine solche Sachen wie Lohnkostenzuschüsse oder einen sonstwie geförderten Arbeitsplatz (z.B. einen Ein-Euro-Job) bekommen, weil Du ja auch keinen Anspruch auf ALG II hast.

Du hast nur 2 Möglichkeiten eine solche Förderung bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten:

a) Du erzielst die Aufhebung Deiner Erwerbsminderungsrente. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Rentenversicherung Dir dann automatisch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Das ist also gefährlich. Am Ende bekommst Du keine Erwerbsminderungsrente mehr, aber auch keine Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben und sonstige Förderungen für einen Arbeitsplatz.

b) Du verbrauchst Dein Vermögen so lange, bis Du gegenüber dem Jobcenter leistungsberechtigt bist. Dann trittst Du in den Leistungsbezug durch das Jobcenter ein und bekommst eventuell in den Genuss von Lohnkostenzuschüssen / sonstigen Förderungen / Ein-Euro-Jobs. Wahrscheinlich aber steckt Dich das Jobcenter erst Mal in eine Bewerbungsmaßnahme. Außerdem ist der Bezug von ALG II kein Zuckerschlecken. Wenn Du Deine Nerven schonen willst, dann solltest Du den Bezug von ALG II vermeiden bzw. so lange wie möglich hinauszögern.

Mit 60 Jahren darfst Du maximal ein Vermögen in Höhe von 9.750 € besitzen damit Du Anspruch auf ALG II hast, es sei denn, Dein eventuell vorhandener Partner hat ein zu hohes Einkommen.
 

Doppeloma

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Hallo schlaraffenland,

ich verstehe das so: Du hast keinen Anspruch auf ALG II / "Hartz IV " (wegen zu viel Vermögen, oder weil Dein eventuell vorhandener Partner ein zu hohes Einkommen hat) und auch keinen Anspruch auf ALG I , deswegen bist Du "nur" arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet, also ein so genannter Nichtleistungsempfänger.

Irgendwie finde ich gerade nicht, wo du das alles herausgelesen hast ... oben in der Anfrage steht davon jedenfalls nichts aber vielleicht weißt du ja mehr als bisher geschrieben wurde ???

Gleichzeitig bist Du teilweise erwerbsgemindert (erwerbsfähig zwischen 3 und unter 6 h täglich). Erwerbsgemindert zu sein und gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe von der Rentenversicherung zu kriegen, das geht nicht.

Das ist nicht korrekt, dann käme ja die "Arbeitsmarkt-Rente" zum tragen bei Arbeitslosigkeit ... die TE bekommt eine DRV -Rente wegen reiner Berufs-Unfähigkeit und ist am "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch Voll (6 und mehr Stunden) vermittelbar (außer im bisherigen Beruf).

Die Agentur für Arbeit bietet auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, aber da Du Nichtleistungsempfänger bist, hast Du auf diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit keinen Anspruch, siehe folgendes Zitat aus einer Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit über Nichtleistungsempfänger:

Davon lese ich auch nichts, dass sie als "Nichtleistungs-Empfänger" bei der AfA ist, zudem ist für berufliche Förderung bei ihr bereits die DRV zuständig und die lehnt eine berufliche Förderung ab und zahlt ihr "lieber" die halbe Rente wegen reiner Berufs-Unfähigkeit.

Da übernimmt die AfA das auch nicht mehr ... :icon_evil:

Mit der BU-Rente (nach DRV -Recht für die noch berechtigten Jahrgänge) ist man eigentlich völlig "gekniffen" wenn man bereits arbeitslos ist.
Bei "echter" EM-Teilrente hat man wenigstens noch Anspruch auf die "Arbeitsmarktrente", weil es keine leidensgerechten / versicherungpflichtigen Teilzeitsarbeitsplätze gibt.

Mit der BU-Rente hat man aber den ganzen (ungelernten) "allgemneinen Arbeitsmarkt" zur Verfügung, man darf / soll ja weiter Vollzeit dazu arbeiten, die Zuverdienstgrenzen sind recht großzügig dabei, nur die AG leider nicht.

Ich kenne einige DRV -BU-Rentner, die zunächst "froh" waren wenigstens diese Anerkennung von der DRV zu bekommen, die "dümpeln" heute noch mit der halben Rente und zusätzlichen Sozial-Leistungen vor sich hin.

Das wird sich auch leider nicht mehr ändern, bis sie endlich mal in Altersrente gehen können ... denn die reguläre EM-Rente bekommen sie so (meist) auch nicht mehr bewilligt ... da "spart" die DRV immer noch ne Menge Geld.

MfG Doppeloma
 
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Gast1

Gast
Hi Doppeloma,

angelika# schrieb in Beitrag #1:

angelika# meinte:
Ich bin Arbeitslos gemeldet aber ohne Leistungsbezug.

Soll mir zu Folge korrekterweise heißen: Sie ist arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit als Nichtleistungsempfängerin gemeldet, weil sie keinen Anspruch auf ALG II und auf ALG I hat.

Zu Deinem Hinweis wegen der BU-Rente: Oha, ich hatte übersehen, dass sie 60 ist, also vor 1961 geboren worden ist und deswegen nicht die "neue" Erwerbsminderungsrente kriegt, sondern die "alte" Berufsunfähigkeitsrente. Danke für den Hinweis.

MfG

schlaraffenland
 

Doppeloma

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Hallo angelika#,

vieleicht hat jemand von euch Erfahrungen und Wissen.
Ich habe jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen bei Berufsunfähigkeit.
Dies habe ich erhalten wegen meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Eigene Erfahrungen habe ich damit nicht, mir wurde die BU-Rente damals abgelehnt von der DRV und inzwischen bin ich froh darüber ...

Ich kenne aber einige Fälle wo das noch bewilligt wurde, oft sogar erst am Gericht, damit der Antragsteller "endlich Ruhe geben muss" (so sehen die Konsequenzen dieser Bewilligung dann jedenfalls aus), so besteht wenigstens nicht mehr die Gefahr (für die DRV ) sehr bald eine volle EM-Rente zahlen zu müssen.

Mein Restleistungsvermögen muss ich jetzt dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen.
Ich bin Arbeitslos gemeldet aber ohne Leistungsbezug.

Na-Ja, dein "Restleistungsvermögen" liegt bei Vollzeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt", denn du wurdest ja "nur" für Berufs-Unfähig erklärt und genau das ist der Haken an der Sache ... alles Andere kannst du ja (zumindest nach Ansicht der DRV ) noch Vollzeit machen.

Meine Chance als 60 jährige auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht gut.
Daher habe ich gehofft das ich vieleicht wider in einer sozialversicherten Beschäftigung komme,
wenn das Arbeitsamt mich unterstützt z.B. Lohnzuschüsse, sozialer Arbeitsmarkt usw.

Leider wären deine Chancen mit 60 + in keinem anderen Falle wirklich "besser", auch relativ Gesunde ohne Teilrente bekommen keine Arbeit mehr wenn sie arbeitslos werden in deiner Altersgruppe, da helfen bewilligte Lohnzuschüsse meist auch nicht weiter. :icon_evil:

Das ist sicher kein Trost für dich aber es ist eine Tatsache, die du hier im Forum auch oft nachlesen kannst ... der Grund ist (eigentlich) EGAL, wenn man nicht selber das Glück hat noch mal was zu finden, dann kommt da wohl auch NIX mehr.

Das hat das Arbeitsamt abgelehnt da ich doch die Teilhabe beim Bund Rente habe.
Das Rentenamt Bund sagt durch die halbe EM Renten wäre die Teilhabe gestrichen

Man gibt dir doch als "Ersatz" nun eine halbe Rente (wegen Berufs-Unfähigkeit) im Monat, damit eine schlechter bezahlte andere (ungelernte) Arbeit (wenigstens finanziell) nicht ganz so weh tun soll ... damit entfällt natürlich der Anspruch auf sonstige berufliche Förderung.

Jetzt versteh ich gar nichts mehr …….wer ist jetzt zuständig???? :blush:

Niemand ist mehr für berufliche Förderung / LTA zuständig (nicht die DRV und die AfA schon gar nicht), das bekommt man nicht mehr wenn man wegen anerkannter BU eine Teilrente bezieht, ein "Verzicht" auf diese Rente würde dir da auch nicht weiterhelfen.

Du sollst / kannst / darfst noch JEDE andere Tätigkeit ausüben, die mit deinen früheren beruflichen Belastungen nicht (oder nur wenig) zu tun hat und das in Vollzeit ... der Einkommensverlust soll durch die Zahlung der BU-Rente abgemildert werden.

Wenn ein AG dich beruflich bilden und einarbeiten möchte, dann darf er das natürlich gerne auf eigene Kosten machen und finden musst du einen anderen Arbeitsplatz auch selber.
Was hat dir denn die AfA bisher dazu an Beratung (wenigstens) angeboten, was du machen könntest am umgebenden Arbeitsmarkt ???

Bist du aktuell noch AU geschrieben, was versuchst du selber um eine Stelle (wenigstens Teilzeit ???) zu finden ... wann kannst du frühestens in eine Altersrente gehen, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis ???

Von der AfA hast du dabei nicht viel zu erwarten, die wissen sehr genau, dass man die "begehrten Alten" nirgends wirklich haben und einstellen will ... der Verweis auf deine "persönlichen Vermittlungs-Hemmnisse" macht es nur einfacher, dass die AfA ihre eigene Unfähigkeit dabei nicht so offen zugeben muss.

MfG Doppeloma
 
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