Hallo,
ich bin neu im Forum, falls das Thema hier falsch ist bitte ich darum dieses umzuhängen.
§ 16i SGB II ist zu entnehmen, dass eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person einem Arbeitgeber zugewiesen werden kann, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Datenschutz insbesondere im Vorfeld sprich der Anbahnung der Zuweisung zu einem AG aus? Welche Rechte hinsichtlich Weitergabe personenbezogener Daten an potentielle AG hat das JC im Rahmen der Anbahnung? Hat jemand genauere Info's?
Mit liegt die (mündliche) Aussage eines JC SB vor, dass für Personen, welche die THCG Voraussetzungen erfüllen "besondere" Regelungen gelten. So könne das JC die Arbeitgeber, welche in den vom Leistungsberechtigten zu erbringenden Bewerbungsnachweisen genannt werden müssen, direkt kontaktieren, bisher war dies nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich.
Ich kann das nicht nachvollziehen, in § 16i SGB II steht dazu auch nichts. Damit würde ja das GG komplett ausgehebelt, oder liege ich da falsch?
ich bin neu im Forum, falls das Thema hier falsch ist bitte ich darum dieses umzuhängen.
§ 16i SGB II ist zu entnehmen, dass eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person einem Arbeitgeber zugewiesen werden kann, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Datenschutz insbesondere im Vorfeld sprich der Anbahnung der Zuweisung zu einem AG aus? Welche Rechte hinsichtlich Weitergabe personenbezogener Daten an potentielle AG hat das JC im Rahmen der Anbahnung? Hat jemand genauere Info's?
Mit liegt die (mündliche) Aussage eines JC SB vor, dass für Personen, welche die THCG Voraussetzungen erfüllen "besondere" Regelungen gelten. So könne das JC die Arbeitgeber, welche in den vom Leistungsberechtigten zu erbringenden Bewerbungsnachweisen genannt werden müssen, direkt kontaktieren, bisher war dies nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich.
Ich kann das nicht nachvollziehen, in § 16i SGB II steht dazu auch nichts. Damit würde ja das GG komplett ausgehebelt, oder liege ich da falsch?