Hallo,
während meines Arbeitsverhältnisses habe ich im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben Arbeitshilfsmittel bekommen. es ist noch ein Hilfsmittel offen - obwohl der Antrag sehr lange lief. Es besteht ein positiver Bescheid der Arbeitsagentur für das Hilfsmittel, jedoch nur eine für bestimmte Summe, der Preis liegt auf dem normalen Markt höher. ich hatte ALG I & bin momentan krankgeschrieben. Werde Erwerbsminderungsrente beantragen. Jetzt kam die Arbeitsagentur auf mich zu, was denn mit dem Hilfsmittel sei, da es ja bewilligt ist. Kann ich mir dieses trotzdem beschaffen und den Zuschuss erhalten?
Was passiert, wenn eine Rente bewilligt wird - muss ich die vorhandenen Hilfen zurückgeben?
Und kennt sich jemand aus, was bei Schwerbehinderung das Verfahren der KÜ für ein Therapiefahrrad bei der Kasse betrifft? Habe es beantragt & hoffe, es geht durch - falls nicht, bin ich für Tipps bzgl. Widerspruch dankbar.
Danke.
während meines Arbeitsverhältnisses habe ich im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben Arbeitshilfsmittel bekommen. es ist noch ein Hilfsmittel offen - obwohl der Antrag sehr lange lief. Es besteht ein positiver Bescheid der Arbeitsagentur für das Hilfsmittel, jedoch nur eine für bestimmte Summe, der Preis liegt auf dem normalen Markt höher. ich hatte ALG I & bin momentan krankgeschrieben. Werde Erwerbsminderungsrente beantragen. Jetzt kam die Arbeitsagentur auf mich zu, was denn mit dem Hilfsmittel sei, da es ja bewilligt ist. Kann ich mir dieses trotzdem beschaffen und den Zuschuss erhalten?
Was passiert, wenn eine Rente bewilligt wird - muss ich die vorhandenen Hilfen zurückgeben?
Und kennt sich jemand aus, was bei Schwerbehinderung das Verfahren der KÜ für ein Therapiefahrrad bei der Kasse betrifft? Habe es beantragt & hoffe, es geht durch - falls nicht, bin ich für Tipps bzgl. Widerspruch dankbar.
Danke.

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