Teilhabe am Arbeitsmarkt,kann mir jemand erklären was das genau ist, ob es freiwillig ist oder verpflichtend?

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DarBli

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Hallo ich habe in 2 Wochen ein Termin bei einer Infoveranstaltung "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Kann mir jemand erklären was das genau ist, ob es freiwillig ist oder verpflichtend? Auf google habe ich darüber leider nichts gefunden. Das einzige was ich gefunden habe war "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" aber laut google trifft das nur auf Langzeitarbeitslose mit Gesundheitlichen Einschränkungen zu oder auf Arbeitslose die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Beides trifft auf mich nicht zu.
 

Nena

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Hallo DarBli.
Wie sieht Deine Einladung denn aus, stellst Du die hier mal (anonymisiert) ein? Ist die Veranstaltung im JC , nehmen JC -MA daran teil? Ist es eine Einladung mit den entsprechenden Paragrafen, oder ist es nur eine Information?
Die Antwort auf Deine Frage ist nicht abhängig von der Art der Veranstaltung, sondern von der Einladung.
 

DarBli

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DarBli

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In wie fern beantwortet das jetzt meine Frage? Und über mein gesellschaftliches Leben kann ich nicht meckern
 

DarBli

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Aber da steht die Zielgruppe sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen die in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben, beides trifft auf mich nicht zu.
Aber gehen wir davon aus, es wäre dies, wäre das dann Freiwillig oder ist das auch Zwangsarbeit wie bei dem Link welchen ich rein gestellt habe?
 

Seepferdchen 2010

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obi68

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Ich habe grade weiter gegoogelt und habe folgendes gefunden:
https://www.epochtimes.de/politik/d...t-fuer-alg-ii-empfaenger-a2494013.html?text=1

Heißt das ich werde jetzt für diese Zwangsarbeit heran gezogen?

Hierbei handelt es sich bislang lediglich um einen Gesetzesentwurf, auf den dein Fall also noch gar nicht zutreffen kann.

Nebenbei ist die Quelle auch als unseriös einzustufen, auch wenn es den entsprechenden Entwurf zugegebenermaßen gibt.
 

DarBli

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Hierbei handelt es sich bislang lediglich um einen Gesetzesentwurf, auf den dein Fall also noch gar nicht zutreffen kann.

Nebenbei ist die Quelle auch als unseriös einzustufen, auch wenn es den entsprechenden Entwurf zugegebenermaßen gibt.

https://www.nogo.org/news/20180720-zwangsarbeit-fuer-hartz-iv-beduerftige-wurde-beschlossen.html

also soweit ich das hier sehen kann wurde dies jetzt aber auch schon beschlossen, oder sehe ich das falsch? also kann das doch auf meinem fall zutreffen oder nicht?

@Seepferdchen
du meinst die vermutung liegt nahe, dass es das ist was Gast
gesagt hat? aktuell bin ich 5 jahre arbeitslos, das einzige vermittlungshemmnis was ich habe ist die langzeitarbeitslosigkeit, das war es dann aber auch.

ist das denn nun freiwillig oder auch zwangsarbeit?
 

obi68

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https://www.nogo.org/news/20180720-zwangsarbeit-fuer-hartz-iv -beduerftige-wurde-beschlossen.html

also soweit ich das hier sehen kann wurde dies jetzt aber auch schon beschlossen, oder sehe ich das falsch? also kann das doch auf meinem fall zutreffen oder nicht?

Scroll mal in deinem Link, der vom vom 20.08. ist ein klein wenig nach unten. Da steht: "Gesetzentwurf beschlossen". :wink:

Soll heissen: wir sind jetzt in untenstehendem Link irgendwo im 4. Absatz ("Entwürfe für ein neues Gesetz...")

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16426/gesetzgebung

So schnell schiessen die Preußen nicht. Wenn das Ding überhaupt versabschiedet wird, geht da noch einige Zeit ins Land.
 

DarBli

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okay danke das beruhigt mich schon etwas. ich kenn mich mit gesetzen jetzt nicht so aus und dachte das wäre jetzt schon alles beschlossene sache. allerdings frag ich mich ob so ein gesetz überhaupt verfassungsgemäß wäre, denn würde die zwangszuweisung nicht gegen artikel 12 des grundgesetzes verstoßen?

jetzt ist nurnoch die frage ob diese soziale teilnahme am arbeitsmarkt freiwillig ist oder nicht. auf manchen seiten steht sie sei es auf anderen steht sie sei es nicht
 
Z

ZarMod

Gast
Einladung meinte:
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise.
Warum stellst Du nicht die angehängte RFB mit ein?
Auch aus deren Formulierung können sich bereits Ungereimtheiten ergeben.
Davon abgesehen ist diese Meldeaufforderung rechtswidrig, da nicht konkret der Meldezweck benannt wurde.
BSG Urteil vom 29.4.2015 meinte:
RZ 32 Dass eine rechtmäßige Meldeaufforderung einen Meldezweck voraussetzt, folgt aus § 59 SGB II,
der u.a. die Vorschrift über die allgemeine Meldepflicht in § 309 SGB III für entsprechend anwendbar erklärt.
(Quelle: juris.bundessozialgericht.de)
Du könntest diese "Einladung" ignorieren, müßtest Dich dann aber
per Widerspruch beim LT und Antrag auf aW beim SG gegen die Sanktion wehren.
 

DarBli

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meinst du das mit RFB @Zeitkind?

aber mir geht es nicht im die informationsveranstaltung, da werde ich hingehen, mir geht es halt um die maßnahme die da hinter steckt
 

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Doppeloma

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Hallo DarBli,

In wie fern beantwortet das jetzt meine Frage? Und über mein gesellschaftliches Leben kann ich nicht meckern

Das mag schon sein, dass du darüber nicht meckern kannst aber die "Gesellschaft" möchte auch gerne mal wieder, dass du deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kannst und dafür reicht es eben (wenigstens deinem JC ) nicht, dass du persönlich auch so "mit deinem Leben zufrieden bist". :icon_evil:

Diese ganzen großspurigen "Projekte" die immer wieder neu aufgelegt werden (solange es Hartz 4 schon gibt) müssten den Bedarf daran (eigentlich) schon abgeschafft haben, wenn sie so sinnvoll und "erfolgreich" wären, wie immer wieder betont wird. :doh:

Es ist EGAL ob du da rein "passt" oder nicht, du bist aus der Statistik wenn du daran teilnimmst, in der Regel ist das aber ALLES freiwillig und kann dir NUR per Unterschrift auf eine EGV "aufgedrückt" werden ... also unterschreibe KEINE EGV .

Frage bei der Info-Veranstaltung sehr neugiereig ALLES ab, was du wissen möchtest, ist der ESF beteiligt ???

Dann ist es generll FREIWILLIG die wollen (eigentlich) keine Zwangsteilnehmer aber deine Unterschrift auf einer EGV dafür gilt schon als freiwillig ...

Welche Erfolgsquote hat denn diese Maßnahme, wo kann man das nachlesen, wie viele Teilnehmer dadurch tatsächlich aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit dauerhaft wieder herausgekommen sind, kann man diese "Glücklichen" mal kennenlernen ???

Ist dem ESF bekannt, dass die Kriterien zur Teilnahme bei den JC gar nicht genauer geprüft werden, also die Sinnhaftigkeit schon für dich in Frage zu stellen ist ???

Die Arbeitsvermittlung hat NUR durch das JC und die AfA zu erfolgen, wie kann der MT eine zumutbare "Vermittlung" überhaupt vornehmen, wenn dieser Rahmen dort gar nicht bekannt ist (z. B. gesundheitliche Probleme könnten ja vorliegen, die gehen einen MT aber NICHTS an).

In welchen Unternehmen werden die (wahrscheinlich) geplanten (aber sicher unbezahlten) "Praktika und Probearbeiten" dann durchgeführt und WARUM stellen diese gleichen Unternehmen KEINE Leute für anständige Bezahlung ein wenn sie Bedarf daran haben ... weil die Langzeit-Arbeitslosen von den JC "billiger zu haben sind" ???

Ich hätte wohl sehr viele unangenehme (aber durchaus berechtigte) Fragen auf so einer Veranstaltung, Unterschriften gibt es NICHT von mir, wozu ???
Das JC möchte , dass ich daran teilnehme, dafür muss ICH KEINE Unterschriften leisten auf irgendwelche "Teilnehmer-Verträge".

Die nötigen Verträge bestehen bereits zwischen MT und JC ...

Datenaustausch, möchte ICH konkret wissen, was da ausgetauscht werden soll, "selektiver Zugriff auf Bewerberdaten bei AfA / JC " was GENAU bedeutet das für mich und welche meiner Daten werden da nun mit wem "ausgetauscht" ?

Langzeitarbeitslosigkeit alleine ist KEIN Grund für solche "Spezial-Maßnahmen", dann müssten eigentlich fast alle Bezieher von Hartz 4 schon in solchen Maßnahmen sein und wir hätten (wenigstens offiziell) eigentlich gar keine Arbeitslosen mehr. :peace:

Aus meiner Sicht fängt die "Abwehr" solcher Maßnahmen mit unbändiger Neugierde an ... wie man damit nun endlich (und WANN) wieder in richtige Arbeit am 1. Arbeitsmarkt kommen wird.
Weiter arbeitslos bleiben kann man auch ohne solchen Usinn und im Lebenslauf macht das sicher auch bei keinem AG besonderen Eindruck, dass man an so einer "Arbeitsmarkt-Förder-Maßnahme" mal teilgenommen hat.

MfG Doppeloma
 

DarBli

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@Doppeloma

danke für die detalierte antwort. leider verstehe ich manche abkürzungen nicht

was bedeutet: ESF, AfA und MT

bezüglich der EGV: Ich habe damals leider eine Unterschrieben, oder meinst du eine neue in welcher dann die zuweisung zu der Maßnahme erwähnt wird?
 

erwerbsuchend

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was bedeutet: ESF , AfA und MT

ESF = Europäischer Sozialfond
AfA = Agentur für Arbeit
MT = Maßnahmeträger

Was ist in deiner bisherigen EGV zum Thema Maßnahmen enthalten? Wie lang läuft diese EGV noch? Es kann durchaus sein, dass dir dein SB eine neue EGV vorlegt, die eine Maßnahme enthält. Jedoch ist eine EGV für eine Maßnahme keine Pflicht, schließlich kannst du auch ohne EGV einer Maßnahme zugewiesen werden.
 

DarBli

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ich habe meine EGV grade nicht vorliegen aber direkt zu maßnahmen steht da nichts drin, soweit ich weiß.
aber warum meinte dann Doppeloma ich soll keine EGV unterschreiben wenn ich auch ohne zu einer maßnahme zugewiesen werden kann.

die gültigkeit ist immer für 6 monate bei mir aber sie verlängert sich seit neuste, automatisch solange ich im bezug bin
 

Doppeloma

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Hallo DarBli,

was bedeutet: ESF , AfA und MT

dazu wurde dir bereits Aufklärung zuteil ...

Insbesondere die ESF -geförderten Maßnahmen sollen ausschließlich (nach gründlicher Beratung zum Sinn durch den Arbeitsvermittler) an freiwillige Teilnehmer vergeben werden.

Diese Mittel der EU (Europäische Union) sollen eben gerade NICHT dazu dienen Zwang auszuüben, sondern tatsächliche Lebenshilfe zu bieten und die Wiedereingliederung in den regulären 1. Arbeitsmarkt fördern.

Ob das wirklich realistische Vorstellungen sind bei der EU sei mal dahingestellt.
Die sind also von der EU (eigentlich) NICHT dafür vorgesehen die Arbeitlosen in sinnlosen Langzeit-Maßnahmen zu "parken", nur um die deutsche Arbeitslosenstatistik zu "schönen" und anschließend stehen sie auch nicht besser da als vorher.

Leider scheint die Kontrolle der EU zur Verwendung dieser Förder-Gelder auch nicht besonders gründlich stattzufinden, sonst wären den deutschen MT (die sich damit seit Jahren eine goldene Nase verdienen) schon längst alle finanziellen EU-Mittel dafür wieder entzogen worden.

Statt dessen nutzen immer mehr (eigentlich Unberechtigte) diese Fördermittel und die deutsche "Armuts-Industrie" blüht und gedeiht dabei prächtig.
Da gibt es inzwischen innige Verbindungen (von JC und AfA ) zu den örtlich ansässigen AG , die auch ihren Teil vom "EU-Kuchen" ab bekommen, wenn sie die Teilnehmer ohne reguläre Bezahlung (als Praktikanten / Probearbeiter) mal einige Wochen für sich schuften lassen.

Es gibt ja immer wieder "Nachschub" von den "Arbeits-Vermittlungs-Behörden", warum sollte man da noch fest einstellen wollen, das ist sogar noch "billiger" als Leiharbeiter aus den umliegenden ZAF zu "benutzen" und auszunutzen ...

bezüglich der EGV : Ich habe damals leider eine Unterschrieben, oder meinst du eine neue in welcher dann die zuweisung zu der Maßnahme erwähnt wird?

Wie lange gilt denn deine "damals" unterschriebene EGV noch, war sie "bis auf Weiteres" abgeschlossen, besteht immer noch ein verbindlicher Vertrag zwischen dir und deinem JC und es gilt weiter was darin geschrieben steht.

Eine neue EGV kann NUR mit Einverständnis BEIDER Vertragspartner abgeschlossen werden, das gilt immer und wenn du nicht unterschreiben möchtest weil dir der Inhalt nicht zusagt, dann mach eigene Vorschläge wie du dir eine ernsthafte Förderung so vorstellen würdest ... ODER lass deinen Kuli stecken.

Eine Zuweisung kann es per EGV NICHT geben, die wäre ja nicht mehr freiwillig und ist für die genannten ESF -Maßnahmen auch nicht separat oder als ersetzender EGV -VA möglich. :icon_evil:

In einer (neuen) EGV wird man dir also eine solche Maßnahme nur "vorschlagen" (als "Angebot") können und wenn du dann unterschreibst "schnappt die Falle zu" und du möchtest daran (freiwillig) unbedingt teilnehmen. :idea:

Wäre schon interessant zu wissen, was du in der letzten EGV so unterschrieben hast und ob die sogar immer noch gültig ist ...
Dann gibt es FÜR DICH gar keinen Grund eine neue EGV zu unterschreiben, du wirst dich gerne weiter an den bestehenden Vertrag vom XX halten. :bigsmile:

Steht da keine Maßnahme drin, dann gibt es auch keine Maßnahme, es sei denn die könnte wirklich durch eine Zuweisung "aufgezwungen" werden.

Was du da beschreibst klingt eher nicht danach, solche Maßnahmen gibt es natürlich auch, wo der ESF nichts mit zu tun hat (darum sollst du ja nachfragen :bigsmile:) aber diese "Teilhabe am Arbeitsmarkt"-Geschichten kommen meistens aus dieser Ecke.

MfG Doppeloma
 

DarBli

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kurzes update:

so ich war jetzt heute da. den fleyer habe ich im anhang angehängt.

auf die öffentliche frage ob es freiwillig sei oder ob ich mit Sanktionen rechnen müsste kamen aussagen wie "wir sehen keinen Grund warum jemand diese chance nicht wahrnehmen sollte" und andere ausflüchte aber keine direkte antwort.

nach dem vortrag habe ich mich mit ihm unter 4 augen unterhalten und dies noch einmal angesprochen. er meinte dann, er würde mich nicht sanktionieren aber er könne das nicht entscheiden, das müsste der arbeitsvermittler entscheiden, aber ich solle mir keine sorgen machen (er hat natürlich noch versucht mich zu überreden).

dann gab es 2 tische 1 mal zum ablehnen 1 mal zum annehmen. ich bin dann zu dem tisch gegangen wo man den grund der ablehnung sagen musste. dort wurde mir, im gegensatz zu meinem ersten gesprächspartner mitgeteilt, dass wenn ich die förderung ohne wichtigen grund ablehne ich mit sanktionen rechnen müsste. also direkt 2 verschiedene informationen.

da ich keine sanktion will habe ich den beliebten "darf ich den vertrag mitnehmen trick" versucht. mir wurde verweigert den vertrag mit zu nehmen denn diese seien angeblich durch nummeriert und deswegen ginge das nicht. als ich dann sagte dass man mich nicht zwingen könnte einen vertrag ohne prüfung vor ort zu unterschreiben wurde notiert, dass ich einen termin bei meinem JV bekommen solle um dort alles weitere zu besprechen. dort dürfte ich den vertrag auch angeblich vor der unterschrift mit nehmen. beiläufig hat sie dann noch erwähnt, dass das jobcenter das zwar anpreisen soll, aber es interesiert keinen ob sie (also die leute die das anpreisen) selber dahinter stehen. das sagt schon einiges aus.

gefördert wird dies laut derer aussage übrigens von der bundesregierung mit einem budget von 4,8 millarden €

jetzt warte ich mal auf das schreiben wann ich einen termin bei meinem jobvermittler bekomme, ob es eine zwangsmaßnahme ist und so weiter.

interesanterweise wurde auch mehrmals erwähnt, dass dies keine maßnahme sei sondern eine förderung oder so (was es genau sein soll weiß ich grade nicht mehr) trotzdem wurde mehrmals von "offizieller" seite das wort maßnahme erwähnt.


@Doppeloma
meine EGV finde ich grade leider nicht, die müsste ich mir dann bei dem gespräch auch erneut ausdrucken lassen
 

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Im Flyer steht, dass für die Förderung ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) benötigt wird.

Das Einlösen bei einem vom SB aufdiktierten Maßnahmeträger ist nicht vorgesehen, es sei denn, du hast dich dazu in einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet.

Falls du Zugang zu deinem Jobbörsen Account hast, kannst du dir dort auch deine Eingliederungsvereinbarung als .pdf Datei herunterladen.
 

Sonne11

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dann gab es 2 tische 1 mal zum ablehnen 1 mal zum annehmen. ich bin dann zu dem tisch gegangen wo man den grund der ablehnung sagen musste. dort wurde mir, im gegensatz zu meinem ersten gesprächspartner mitgeteilt, dass wenn ich die förderung ohne wichtigen grund ablehne ich mit sanktionen rechnen müsste.
Nice try! Wer ist denn darauf hereingefallen und hat sich, gestresst vor fremden und unbekannten Personen rechtfertigt?

Es war wohl auch nicht ein BA /AfA /JC Mitarbeiter selbst, der dort die persönlichen Gründe notiert hat?

Diese werden dann zur weiteren strategischen Vorgehensweise an SB weitergeleitet. Ist so, wie es beim ESF Programm war! Die vor Ort waren nur die Veranstalter und AfA /JC Weichen-Steller.

da ich keine sanktion will habe ich den beliebten "darf ich den vertrag mitnehmen trick" versucht. mir wurde verweigert den vertrag mit zu nehmen denn diese seien angeblich durch nummeriert und deswegen ginge das nicht.
Ja genau. Dann gibt es auch nichts weiter zu bereden und erklären. Denn anscheinend hat die Veranstaltung und die Infos hier im Tread doch nicht alle Fragen beantwortet und Sachverhalte erklärt, wenn hier im Topic die Leute sich gegenseitig verwirren. :biggrin: Siehe auch hier:
interesanterweise wurde auch mehrmals erwähnt, dass dies keine maßnahme sei sondern eine förderung oder so (was es genau sein soll weiß ich grade nicht mehr) trotzdem wurde mehrmals von "offizieller" seite das wort maßnahme erwähnt.
Leute, der Link von @Gast hat doch alles erklärt. Es ist doch leicht verständlich. Es ist normale, von der BA bezahlte Arbeit, die zusätzlich ist (angeblich niemanden die Arbeit weg nimmt) und von Trägern oder BA begleitet wird. Damit Betroffener schön am Ball bleibt.

Die Info-Veranstaltung zeigt aber etwas zusätzliches auf.
8 Wochen Vorbereitung, also eine Maßnahme! Dann die Arbeit mit Begleitung. Wobei dort 8 Wochen, plus 8 Wochen und noch 8 Wochen angedeutet werden. Ganz schön klug!

Der Unterschied zum ESF -Monsterprogramm ist, dass es keinen ESF gibt. :biggrin::wink: Es werden aber ebenso Daten gespeichert und verbreitet. Für Statistiken genutzt.

Es wäre auch bei den Unterlagen des Trägers nicht geblieben. Die wären dann wahrscheinlich nur für die ersten 8 Wochen und als Zustimmung, dann weiter an dem Projekt verpflichtend teilzunehmen.

Fazit:
-Termin hat nichts aufgeklärt
-Termin war ein Meldetermin ohne Verpflichtungen zuzustimmen oder abzulehnen, da nur geworben, aber nicht aufgeklärt wurde
-Sanktion aus diesem Termin bezüglich "irgendetwas, von dem dort gesprochen wurde" ist nicht möglich - hier sich nicht einschüchtern lassen
-Ein Verwaltungsakt für eine Maßnahme, Projekt, Arbeitsangebot besteht nicht

Es wird nun ein Termin bei SB folgen. Aber auch nur, wenn nicht genug verwirrte und desinformierte unterschrieben haben

Meine Antwort, auf die noch ungestellten Fragen von SB wären, ich kann nichts zustimmen, von dem ich nicht genug weiß. Und unterschreiben, ohne zu prüfen, schon gar nicht. Fertig.

Noch mein Wort zum Mittwoch:
Ich persönlich finde es wirklich erstaunlich, liebe mitlesende System -SB 's-pAp 's und sonstige, wie sehr man die Betroffenen und per Zufallsgenerator ausgewählten, in solch wunderbare Projekte pressen muss.

So viele freie und vom Staat (also den Bürgern selbst) bezahlte Stellen. Dann noch die ganze Vorbereitung und Begleitung, damit Betroffener 12-24 Monate zusätzlich arbeiten kann. Bei so vielen Milliarden € müssten die Betroffenen doch aufspringen und "hieeer!!!" schreien?

Stattdessen solch leicht durchschaubare Veranstaltungen, wo IMMER Träger die größten Gewinner sind. Lügen, Druck und Unterschriften wie bei Drückern. Wer da die wirklichen Gewinner sind?
 
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DarBli

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Nice try! Wer ist denn darauf hereingefallen und hat sich, gestresst vor fremden und unbekannten Personen rechtfertigt?

Es war wohl auch nicht ein BA/AfA/JC Mitarbeiter selbst, der dort die persönlichen Gründe notiert hat?

Diese werden dann zur weiteren strategischen Vorgehensweise an SB weitergeleitet. Ist so, wie es beim ESF Programm war! Die vor Ort waren nur die Veranstalter und AfA/JC Weichen-Steller.

Es gab einige die sich dort gerechtfertigt haben. ich wollte es wie gesagt erst auch mit der aussage ich hätte schon mehrere gemacht und alles war nicht zielführend. als dann mit sanktionen gedroht wurden habe ich wie erwähnt den "vertrag mitnehm trick" angewendet

Ja genau. Dann gibt es auch nichts weiter zu bereden und erklären. Denn anscheinend hat die Veranstaltung und die Infos hier im Tread doch nicht alle Fragen beantwortet und Sachverhalte erklärt, wenn hier im Topic die Leute sich gegenseitig verwirren. Siehe auch hier:
naja das einzige was ich jetzt weiß ist dass und von wem es gefördert wird und halt die informationen aus dem fleyer, mehr als das was da drin steht wurde eig nicht gesagt

Leute, der Link von @Gast hat doch alles erklärt. Es ist doch leicht verständlich. Es ist normale, von der BA bezahlte Arbeit, die zusätzlich ist (angeblich niemanden die Arbeit weg nimmt) und von Trägern oder BA begleitet wird. Damit Betroffener schön am Ball bleibt.

uns wurde gesagt wir bekommen weiterhin hartz4 und kein extra geld somit ist das bei mir wie es aussieht keine bezahlte arbeit, maximal ein praktikum wäre möglich


Die Info-Veranstaltung zeigt aber etwas zusätzliches auf.
8 Wochen Vorbereitung, also eine Maßnahme! Dann die Arbeit mit Begleitung. Wobei dort 8 Wochen, plus 8 Wochen und noch 8 Wochen angedeutet werden. Ganz schön klug!

in wiefern klug? und ich sehe da nur 8 wochen + 8 wochen also 16 und keine 24 aber vieleicht übersehe ich da auch etwas xD


-Termin war ein Meldetermin ohne Verpflichtungen zuzustimmen oder abzulehnen, da nur geworben, aber nicht aufgeklärt wurde
-Sanktion aus diesem Termin bezüglich "irgendetwas, von dem dort gesprochen wurde" ist nicht möglich - hier sich nicht einschüchtern lassen

naja mir wurde klipp und klar gesagt ich müsse mit sanktionen rechnen wenn ich das nicht wahr nehme, oder war das ein einschüchterungsversuch? und wenn das gar nicht sanktioniert werden kann, aber mit sanktionen gedroht wird, wäre das dann nicht eine nötigung?

-Ein Verwaltungsakt für eine Maßnahme, Projekt, Arbeitsangebot besteht nicht
wie also wenn in der EGV nichts von maßnahmen, projekten oder vermittlungsvorschlägen steht müsste ich gar nicht an maßnahmen oder projekten teilnehmen, oder mich auch gar nicht auf verittlungsvorschläge bewerben?

Es wird nun ein Termin bei SB folgen. Aber auch nur, wenn nicht genug verwirrte und desinformierte unterschrieben haben

SB = sozialberater = jobvermittler?
der termin wird bei mir definitiv folgen da dies so vermerkt wurde nachdem ich weder angenommen noch abgelehnt habe

Meine Antwort, auf die noch ungestellten Fragen von SB wären, ich kann nichts zustimmen, von dem ich nicht genug weiß. Und unterschreiben, ohne zu prüfen, schon gar nicht. Fertig.

genau das habe ich (indirekt) ja getan. ich habe gesagt ich möchte den vertrag mitnehmen um ihn mir in ruhe durch zu lesen und ihn zu prüfen. das sie ihn unter fadenscheinigen ausreden nicht rausgeben wollten spricht für sich


ich hänge auch mal meine EGV an, ich kann da nichts rauslesen, dass ich verpflichtet wäre maßnahmen zu machen. das einzige zu maßnahmen finde ich in punkt 6 und da stimme ich zu eine maßnahme zu machen welche ich aber bereits absolviert habe.
heißt das jetzt, dass jobcenter kann mich keiner maßnahme zwangszuweisen, wenn dazu nichts in der EGV steht oder geht das trotzem?

kann ich eig irgendwie aus einer EGV rauskommen welche sich immer automatisch verlängert? Die angehängte EGV ist eine Fortschreibung einer EGV vom 23.06.2017, das einzige was dort hinzu gefügt wurde war die Maßnahme von Anfang des Jahres


edit

ich sehe grade das bild meiner EGV ist unscharf, auf meine PC sieht es aber ganz normal aus, gibt es wege wie man das hier hochladen kann ohne dass es so verpixxelt ist?
 

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DarBli

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Ein Maßnahmeträger kann dich nicht (versuchen zu) sanktionieren, das kann nur ein Mitarbeiter eines Jobcenters.

das waren laut aussagen der leute dort keine maßnahmeträger sondern leute vom arbeitgeberservice vom jobcenter. immerhin kann man die maßnahme bei 10 trägern machen, da alle ein zu laden wäre etwas utopisch glaub ich. aber ich kann auch nur sagen was mir da gesagt wurde. aber mir wurde auch nicht gesagt "sie werden sanktioniert" sondern "sie müssen mit sanktionen rechnen"
 
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