Teilerwerbsrente und schwere, chronische Erkrankung, Welche Behörde bezahlt für Fehlzeiten nach Aussteuerung?

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jugik

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Hallo,

ich bräuchte Ihre Hilfe bei folgenden Problem:

Werde in naher Zeit von der Krankenkasse ausgesteuert, und bin aber von meiner Ärztin weiterhin krank geschrieben.

Bei der Arbeitsagentur habe ich nächste Woche einen Termin beim medizinischen Dienst zur neuen Beurteilung meiner seltenen Erkrankung.

Aufgrund meiner Erkrankung ist es mir in Zukunft auch nicht mehr möglich wieder Vollzeit zu arbeiten. Der Antrag bei der DRV läuft auf Teilerwerbsrente (4 h./täglich) .

Jetzt habe ich eine Frage: Wenn der Antrag bewilligt ist, und ich also 4 h./täglich arbeite, was ist im Fall eines Falles, wenn ich aufrund meiner Erkrankung wieder ins Krankenhaus darf bzw. länger als 6 Wochen ausfallen sollte?

Die Aussteuerung der Krankenkasse wäre ja dann schon erfolgt. Aber von welcher Behörde bekommt man dann überhaupt noch Geld?

Also es geht letztendlich einfach um Sicherung der Existenz im Krankheitsfall.

Für Ihre Hilfe /Ratschläge DANKE schonmal im voraus!

VG
 

Tica

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Genau weiß ich es auch nicht, aber ich schieb Dein Anliegen mal hoch.

Meiner Meinung nach wäre es das Jobcenter. Warum? Weil ich damals wo mein Rentenantrag lief, auch dort Geld bekommen hatte mit der Auflage, das Amt auf dem Laufenden zu halten.

Sozialamt ist ja nur für unbefristete Erwerbsminderungsrentner zuständig.

Aber ganz genau weiß es sicher Doppeloma.
 
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ExitUser

Gast
Sozialamt ist ja nur für unbefristete Erwerbsminderungsrentner zuständig.

Stimmt nicht! Voll Erwerbsgeminderte die befristet eine EM-Rente (aus rein medizinischen Gründen) erhalten und aufstocken müssen erhalten Leistungen im SGBXII nach Kapitel 3. Also Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe.

Unbefristet dann nach Kapitel 4 im SGBXII Grundsicherung für voll erwerbsgeminderte (unbefristet) und Altersrentner wo die Rente nicht reicht.

Abgesehen davon würde er ja bei einer teilweisen Erwerbsminderung sowieso beim AFA/JC bleiben (ev. Arbeitsmarktrente) denn ins SGBXII kommt man nur wie oben geschrieben bei voller EM aus rein gesundheitlichen Gründen...

liesa
 
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Doppeloma

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Hallo jugik, :welcome:

Werde in naher Zeit von der Krankenkasse ausgesteuert, und bin aber von meiner Ärztin weiterhin krank geschrieben.

Dazu ergänzend schon die Frage, ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht ( Vollzeit oder Teilzeit ?), das geht aus deinem Beitrag leider nicht konkret hervor und ist sehr wichtig für die Beantwortung deiner Fragen.

(In Internet-Foren ist man per DU, also nicht wundern, das "förmliche SIE" stört hier nur den zwanglosen Austausch)

Bei der Arbeitsagentur habe ich nächste Woche einen Termin beim medizinischen Dienst zur neuen Beurteilung meiner seltenen Erkrankung.

Hoffendlich hast du dich nicht zu früh bei der AfA gemeldet, zu wann genau soll denn die Aussteuerung jetzt erfolgen ???

Die AfA wird nicht deine "seltene Erkrankung" beurteilen, sondern feststellen wollen, mit welcher "Restleistungsfähigkeit" du noch in (andere) Arbeit vermittelt werden könntest.

NUR das ist der Sinn dieser Untersuchung, dazu hast du bereits ganz falsche Vorstellungen, von seltenen Krankheiten haben die beim Ärztlichen Dienst nicht wirklich Ahnung, um da irgendwas neu beurteilen zu können.

Aufgrund meiner Erkrankung ist es mir in Zukunft auch nicht mehr möglich wieder Vollzeit zu arbeiten. Der Antrag bei der DRV läuft auf Teilerwerbsrente (4 h./täglich) .

Das solltest du dort besser NICHT erzählen, sofern du bisher noch ALGI aus einer Vollzeit-Beschäftigung zu erwarten hast und ein Antrag auf eine Teilweise EM-Rente ist ja noch keine Bewilligung einer Teil-EM-Rente.

Die kann man übrigens nicht als Teilrente beantragen, die DRV geht IMMER von Vollzeit-Belastbarkeit (6 und mehr Stunden = volle Erwerbsfähigkeit) aus und entscheidet dann eventuell ob eine teilweise Erwerbsminderung ( Mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden Erwerbsfähigkeit) vorliegen könnte.

Ob du dann (nach Bewilligung einer EM-Teilrente) 4 oder 5 oder nur 3 Stunden zur Teil-EM-Rente arbeiten wirst, ist Angelegenheit von dir und deinem Arbeitgeber.

Jetzt habe ich eine Frage: Wenn der Antrag bewilligt ist, und ich also 4 h./täglich arbeite,

Das klingt so als hättest du die EM-Teilrente "schon in der Tasche", wann hast du die denn beantragt und was macht dich so sicher, die auch bald zu bekommen ?

Hast du einen entsprechenden Arbeitsplatz dazu, wo du dann die geplanten 4 Stunden arbeiten könntest ???
Wenn du noch einen AG hast, dann wird der sich dazu vorher (bei der DRV ) äußern müssen, ob er bereit ist dich "leidensgerecht" in Teilzeit weiter zu beschäftigen ...

Aktuell bist du ja offenbar auch dafür noch zu krank, oder bist du aktuell arbeitslos, dann entfällt ja diese Möglichkeit komplett ... denn mit einer EM-Teilrente ist es nicht besonders leicht eine passende Teilzeit-Arbeit zu finden. :icon_evil:

was ist im Fall eines Falles, wenn ich aufrund meiner Erkrankung wieder ins Krankenhaus darf bzw. länger als 6 Wochen ausfallen sollte?

Bitte beantworte erst mal die bisherigen Fragen, es macht wenig Sinn herum zu raten und alle denkbaren Möglichkeiten dazu durchzuspielen.

Auf die Ausgesteuerte Krankheit bekommst du frühestens wieder Krankengeld wenn du mindestens 6 Monate arbeiten konntest (OHNE AU auf diese Krankheit) UND eine neue Blockfrist (genau 3 Jahre nach der ersten AU darauf) dafür begonnen hat.

Die Aussteuerung der Krankenkasse wäre ja dann schon erfolgt.

Das ist korrekt und es gäbe vorerst nur Krankengeld (in einem Beschäftigungsverhältnis) wenn es eine andere Krankheit wäre, die mit der Ausgesteuerten nichts zu tun hat.

Ohne Beschäftigungsverhältnis (versicherungspflichtig) besteht sowieso kein Anspruch auf Krankengeld mehr ...

Aber von welcher Behörde bekommt man dann überhaupt noch Geld?
Also es geht letztendlich einfach um Sicherung der Existenz im Krankheitsfall.

Kann man ohne weitere Informationen von dir nicht genauer beantworten, einige Möglichkeiten wurden dir schon aufgezählt / angedeutet aber dafür fehlen einfach genauere Angaben von dir.

MfG Doppeloma
 
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