Hallo ,ich hoffe Sie können mir helfen .
Mein Anwalt hat ne Klage wegen Erwerbsminderungsrente für mich eingereicht und ich wollte noch 2 Atteste von Hausarzt und Psychater beilegen .
Der Pscyhater bescheinigte mir auf Grund einer Erkrankung >das ich bis maximal untervollschichtig arbeitsfähig bin . (also von drei bis unter 6 Stunden ). Mein Hausarzt ,der das Attest noch schreibt ,meinte ,da ich nur drei Stunden am Tag arbeite seit längerem und nicht mehr kann ,das der Pschyater sich mit "untervollschicht " im rentenrechtlichen Sinne nicht richtig ausgedrückt hätte . Er hätte "unterhalbschichtig " fähig schreiben sollen .
Hab meinen Anwalt gefragt deshalb und der lachte nur und sachte ,das es das so nicht mehr gibt die Begriffe wie unterhabschichtig oder unter vollschichtig .
Der Pschyter hätte das mit untervollschichtig (von 3 bis unter 6 Stunden ) schon richtig ausgedrückt und ich sollte die Bescheinigung so lassen und nicht noch mal auf "Unterhalbschichtig " umändern lassen .
Habe im Internet recheriert und da las ich auch was ,das bis zur Rentenreform diese Einteilung der Begriffe noch war ,aber heite so nicht mehr . ntervollschichtig würde heissen von drei bis unter 6 Stunden .
Bin nun total verunsichtert wegen der Einschätzng vom Hausarzt und wollte nochmal den Pschyater morgen fragen .
Weiss jemasnd hier gensu ,ob es noch zu diesen Unterteilungen im Rentenrecht kommt ?
Danke und sorry für die schreibfehler .mir gehts nicht gut im moment.
Mein Anwalt hat ne Klage wegen Erwerbsminderungsrente für mich eingereicht und ich wollte noch 2 Atteste von Hausarzt und Psychater beilegen .
Der Pscyhater bescheinigte mir auf Grund einer Erkrankung >das ich bis maximal untervollschichtig arbeitsfähig bin . (also von drei bis unter 6 Stunden ). Mein Hausarzt ,der das Attest noch schreibt ,meinte ,da ich nur drei Stunden am Tag arbeite seit längerem und nicht mehr kann ,das der Pschyater sich mit "untervollschicht " im rentenrechtlichen Sinne nicht richtig ausgedrückt hätte . Er hätte "unterhalbschichtig " fähig schreiben sollen .
Hab meinen Anwalt gefragt deshalb und der lachte nur und sachte ,das es das so nicht mehr gibt die Begriffe wie unterhabschichtig oder unter vollschichtig .
Der Pschyter hätte das mit untervollschichtig (von 3 bis unter 6 Stunden ) schon richtig ausgedrückt und ich sollte die Bescheinigung so lassen und nicht noch mal auf "Unterhalbschichtig " umändern lassen .
Habe im Internet recheriert und da las ich auch was ,das bis zur Rentenreform diese Einteilung der Begriffe noch war ,aber heite so nicht mehr . ntervollschichtig würde heissen von drei bis unter 6 Stunden .
Bin nun total verunsichtert wegen der Einschätzng vom Hausarzt und wollte nochmal den Pschyater morgen fragen .
Weiss jemasnd hier gensu ,ob es noch zu diesen Unterteilungen im Rentenrecht kommt ?
Danke und sorry für die schreibfehler .mir gehts nicht gut im moment.