Hallo,
ich möchte klären, ob für mich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III besteht.
Meine aktuelle unbefristete Hauptbeschäftigung übe ich seit März 2016 aus.
Daneben habe ich am 15.07.2017 eine Nebenbeschäftigung begonnen (kein geringfügige Beschäftigung).
Diese Nebenbeschäftigung wurde auf meinen Wunsch nun mit Wirkung zum 01.08.2018 in eine geringfügige Beschäftigung umgewandelt, die Stundenanzahl wurde entsprechend reduziert.
Dies ist notwendig geworden, da am 29.08. unsere Tochter zur Welt kommt und andernfalls die Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Alternativ zur Reduzierung der Stunden und der damit einhergehenden Umwandlung in eine geringfügige Beschäftigung, hätte ich die Nebenbeschäftigung komplett kündigen müssen.
Habe ich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld?
Vielen Dank.
ich möchte klären, ob für mich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III besteht.
Meine aktuelle unbefristete Hauptbeschäftigung übe ich seit März 2016 aus.
Daneben habe ich am 15.07.2017 eine Nebenbeschäftigung begonnen (kein geringfügige Beschäftigung).
Diese Nebenbeschäftigung wurde auf meinen Wunsch nun mit Wirkung zum 01.08.2018 in eine geringfügige Beschäftigung umgewandelt, die Stundenanzahl wurde entsprechend reduziert.
Dies ist notwendig geworden, da am 29.08. unsere Tochter zur Welt kommt und andernfalls die Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Alternativ zur Reduzierung der Stunden und der damit einhergehenden Umwandlung in eine geringfügige Beschäftigung, hätte ich die Nebenbeschäftigung komplett kündigen müssen.
Habe ich Anspruch auf Teilarbeitslosengeld?
Vielen Dank.