Hallo Ikarus54,
Vorab, ich habe viele Threads hier zu dem Thema gelesen, habe aber leider noch keine passgenaue Info gefunden, daher frage ich nochmal selbst. Falls du ich etwas übersehen habe, Sorry!
Schon in Ordnung, du bist hier schon richtig, muss allerdings auch erst ein wenig umdenken, denn mit Teil-EM-Rente plus Teilzeit-Arbeit ist alles ein wenig komplizierter.
EU-Rente gibt es schon seit 2001 gar nicht mehr das ist Rente wegen Erwerbsminderung und welche Besserungen erwartet man noch so bei dir, dass du die nur befristet bekommen hast ???
Wie lange ist die befristet ?
Also: bin 54,GdB60 dauerhaft, seit Sept. 2017 halbe EU-Rente für 3 Jahre, seit Dez. 2017 Krankengeld ausgeschöpft.
OK, kannst du mir bitte mal mitteilen ob das deine erste
AU wegen genau dieser Krankheit gewesen ist ???
WANN (bitte den genauen Tag) hat diese letzte
AU begonnen, es geht mir darum, ob die letzte Blockfrist (bei der
KK ) dafür schon abgelaufen sein könnte ...
Du solltest dir zur Sicherheit ruhig mal die Liste der AUD-Zeiten von deiner
KK anfordern für die letzten 5 - 6 Jahre.
Die wissen schon was damit gemeint ist, daraus kann man erkennen, ob bereits eine neue Blockfrist für die aktuelle Diagnose begonnen hat.
Oder ist es gar eine ganz andere Diagnose als zuletzt ????
Bitte beantworte diese Fragen
SEHR genau, daraus kann man vielleicht schon erkennen, ob du nach der Lohnfortzahlung vom
AG wieder Anspruch auf Krankengeld haben wirst oder eher nicht.
Ab Dezember in TZ bis Anfang Juli 2018 gearbeitet (selber AG wie vor der Erkrankung und Ausschöpfung). Dann: seit Anfang Juli wieder krank, seitdem in Klinik. Bekomne akt. die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom AG .
Genau das ist der Punkt, du hast wieder gearbeitet (warum bist du damals nicht zur
AfA nach der Aussteuerung ?) und das etwas mehr als 6 Monate
OHNE AU geschrieben zu sein ... ist das Richtig erkannt von mir ???
Wenn es jetzt um eine völlig andere Diagnose gehen sollte hast du auf jeden Fall Anspruch auf Krankengeld, denn die Aussteuerung gilt ja
NUR für die damalige Diagnose.
Ist es die gleiche Diagnose die zur Aussteuerung führte wird es etwas komplizierter und dafür brauchen wir dann den Beginn deiner neuen Blockfrist dafür ... mehr dazu wenn du das aufgeklärt hast.
Frage: wer zahlt, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?
Das hängt genau davon ab, um welche Diagnose es aktuell geht, wenn das mit der ausgesteuerten Krankheit
NICHTS zu tun haben sollte, dann
MUSS die
KK Krankengeld zahlen nach den 6 Wochen.
Es wäre ja eine völlig andere Krankheit für die eine eigene "Blockfrist" beginnt mit dieser
AU ...
Nahtosigkeit ist nicht mehr gegeben, da zwischendurch gearbeitet. Bekomme ich trotzdem Alg 1? Habe vorher 12 Jahre gearbeitet.
Darüber können wir weiter nachdenken wenn es nötig wird, die bisherigen Infos gehen leider sehr an den konkreten Tatsachen bei dir vorbei, aber das mit einer Aussteuerung und Teil-EM kombiniert mit erneuter
AU ist auch ein sehr schwieriges Thema.
Da sollten sich User die so gar keine Ahnung haben bitte etwas zurück halten, ehe sie dich restlos durcheinander bringen. Es geht ja nicht darum, dass du keinen Anspruch auf
ALGI haben würdest, sondern die Frage muss geklärt werden ob der § 145
SGB III anzuwenden ist, falls die
KK doch noch nicht wieder zahlen muss.
Ich denke schon, dass es so wäre denn eine Lohnersatzleistung ist
IMMER vorrangig in Anspruch zu nehmen und da kommt nach der
KK zunächst mal die
AfA mit
ALGI .
Da du nicht wirklich arbeitslos bist würde dein Anspruch auf die Nahtlosigkeit wegen der Aussteuerung (im Dezember 2017) wieder aufleben, es kommt eben aktuell erst mal auf die Diagnose an.
Für eine neue Diagnose ist klar die
KK zuständig, das kann ich dir zweifelsfrei bestätigen ...

Bei der bereits ausgesteuerten Diagnose muss die neue Blockfrist erst begonnen haben und dazu
KANN (und muss) dir die
KK Auskunft geben.
Die weitere Bedingung für einen neuen Anspruch in diesem Falle wäre auch erfüllt, weil du zuletzt 6 Monate berufstätig warst
OHNE AU auf diese (ausgesteuerte) Krankheit, so verstehe ich das jetzt jedenfalls.
Habe jetzt gehört, dass
Alg1 da nicht mehr gezahlt wird und ich H4 beantragen muss?
Du darfst nicht alles glauben was du mal so "gehört" hast, es wird zwar nicht leicht werden bei Bedarf die
AfA zu überzeugen aber das bekommen wir dann auch noch hin ...
H4 muss ganz sicher mindestens noch warten ...
Ich bin deshalb total von der Rolle und krieg gerade kein Auge mehr zu. Meine Frau arbeitet und H4 würde ich wohl nicht kriegen. Arbeitsverhältnis besteht weiter.
Dein Arbeitsverhältnis ist
KEIN Hinderungsgrund
ALGI nach § 145
SGB III in Anspruch zu nehmen, das stört ja auch dann nicht, wenn man die "Nahtlosigkeit" sofort nach der Aussteuerung in Anspruch nimmt.
Deine Versicherungszeiten bei der
AfA sind lückenlos gedeckt, darum musst du dir keine Gedanken machen, auch mit Teilzeit-Arbeit zur EM-Rente wurden ja weiter Beiträge dafür gezahlt.
MfG Doppeloma
PS: zu spät die Abkürzung erkannt, dass es die gleiche Krankheit ist, dann bitte die AUD-Liste bei der
KK anfordern kannst natürlich auch direkt fragen wann diese Blockfrist endet aber da sind die schon "vorgewarnt".