Hi ihr 
Hab grad nen 300er Puls
Geschichte:
- Weiterbewilligungsantrag zum 1.1. irgendwann im Dez.
- schnell bewilligt
- DANACH Aufforderung zur Abgabe Anlage VM mit Drohung 60, 66, 67 SBG I zur Mitwirkung, Rechtsfolge Leistungsversagung.
Hier https://www.arbeitsagentur.de/zentr...Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf unter Randnummer 37.15 finde ich jedoch nur folgende beizubringende Unterlagen:
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Anlage EK (Einkommenserklärung)
- Einkommensbescheinigung
Offenbar reichten diese Unterlagen zur Bewilligung ja auch aus, die Anlage VM wurde ja NACHgefordert, nach erfolgter Bewilligung.
schon aus der Überschrift des Formulars Anlage VM ergibt sich , dass diese Anlage Bestandteil des HAUPTantrages ist, ich habe richtigerweise mein NEIN Kreuzchen bei der Frage nach Vermögensänderungen im Weiterbewilligungsantrag gemacht, und NUR bei "Kreuz auf JA" wird die Anlage VM im WBA gefordert.
Schreib ich also an SB, dass ich das nicht nachvollziehen kann und sie Ihre Wünsche bitte präzisieren möge. Bis dahin (also bis zur Antwort durch sie) würde ich meine Mitwirkungspflicht als erledigt ansehen.
Mir wurde ja gestern schon etwas flau, als das Geld nicht kam. Heute auch nix.... Eben Hotline. Yepp: Zahlung ist nicht angewiesen.
ich muss also absolut jede Forderung erfüllen, eine berechtigte Nachfrage wird einfach nicht beantwortet, aber ohne diese Antwort einfach die Leistung versagt? Muss es dazu nicht noch nen Bescheid geben????
Mich ärgert diese meine Ohnmacht sooooo dermaßen, dass mir mit Antworten ala : dann fülle das Ding doch aus.... nicht geholfen ist. Es wird immer mehr und immer ungerechtfertigter alles mögliche gefordert und nur weil SB erstmal am längeren Hebel sitzt (Geld einbehalten) soll ich "einknicken"? Ich bin ein menschliches Wesen, habe ein Recht auf Auskunft durch das JC, fühle mich aber in diesem Ausgeliefertsein wie ein Hampelmann.
Wie also weiter? Die komplette Einstellung kommt mir zumindest beim Gedanken an eine EA ja etwas entgegen
Nur habe ich gerade vor ein ganz paar Tagen 813 € Lohn bekommen. Bedarf ohne Freibeträge liegt bei 740€ ca. Damit die Möglichkeit auf EA schon wieder hinfällig? Und blöderweise ziehen die Stadtwerke ihre monatlichen ca 180€ nicht, da nur 11 Abschläge gezahlt werden und ich gerade im Jahres-Abrechnungsmonat, also 12 bin
Geld ist also erstmal!! da, EA damit schon hinfällig?
Nun sagt mal was dazu
Hat jemand Rechtsgrundlagen oder Urteile zur Anlage VM in so einer Konstellation?

Hab grad nen 300er Puls

Geschichte:
- Weiterbewilligungsantrag zum 1.1. irgendwann im Dez.
- schnell bewilligt
- DANACH Aufforderung zur Abgabe Anlage VM mit Drohung 60, 66, 67 SBG I zur Mitwirkung, Rechtsfolge Leistungsversagung.
Hier https://www.arbeitsagentur.de/zentr...Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf unter Randnummer 37.15 finde ich jedoch nur folgende beizubringende Unterlagen:
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- Anlage EK (Einkommenserklärung)
- Einkommensbescheinigung
Offenbar reichten diese Unterlagen zur Bewilligung ja auch aus, die Anlage VM wurde ja NACHgefordert, nach erfolgter Bewilligung.
schon aus der Überschrift des Formulars Anlage VM ergibt sich , dass diese Anlage Bestandteil des HAUPTantrages ist, ich habe richtigerweise mein NEIN Kreuzchen bei der Frage nach Vermögensänderungen im Weiterbewilligungsantrag gemacht, und NUR bei "Kreuz auf JA" wird die Anlage VM im WBA gefordert.
Schreib ich also an SB, dass ich das nicht nachvollziehen kann und sie Ihre Wünsche bitte präzisieren möge. Bis dahin (also bis zur Antwort durch sie) würde ich meine Mitwirkungspflicht als erledigt ansehen.
Mir wurde ja gestern schon etwas flau, als das Geld nicht kam. Heute auch nix.... Eben Hotline. Yepp: Zahlung ist nicht angewiesen.
ich muss also absolut jede Forderung erfüllen, eine berechtigte Nachfrage wird einfach nicht beantwortet, aber ohne diese Antwort einfach die Leistung versagt? Muss es dazu nicht noch nen Bescheid geben????
Mich ärgert diese meine Ohnmacht sooooo dermaßen, dass mir mit Antworten ala : dann fülle das Ding doch aus.... nicht geholfen ist. Es wird immer mehr und immer ungerechtfertigter alles mögliche gefordert und nur weil SB erstmal am längeren Hebel sitzt (Geld einbehalten) soll ich "einknicken"? Ich bin ein menschliches Wesen, habe ein Recht auf Auskunft durch das JC, fühle mich aber in diesem Ausgeliefertsein wie ein Hampelmann.
Wie also weiter? Die komplette Einstellung kommt mir zumindest beim Gedanken an eine EA ja etwas entgegen

Nur habe ich gerade vor ein ganz paar Tagen 813 € Lohn bekommen. Bedarf ohne Freibeträge liegt bei 740€ ca. Damit die Möglichkeit auf EA schon wieder hinfällig? Und blöderweise ziehen die Stadtwerke ihre monatlichen ca 180€ nicht, da nur 11 Abschläge gezahlt werden und ich gerade im Jahres-Abrechnungsmonat, also 12 bin

Geld ist also erstmal!! da, EA damit schon hinfällig?
Nun sagt mal was dazu

Hat jemand Rechtsgrundlagen oder Urteile zur Anlage VM in so einer Konstellation?