Pummelbacke
Elo-User*in
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Hallo,
eine Bekannte von mir ist 23 Jahre alt, bezieht ALG II (als Aufstockung)
Sie geht einer Teilzeitbeschäftigung nach (sozialversicherungspflichtig)
Der Steuerberater Ihrer Eltern, hat Ihr geraten eine eidesstaatliche Versicherung
abzugeben, das Sie zusätzlich Taschengeld von Ihren Eltern erhalten habe,
weil dann können die Eltern Ihre Steuerschulden reduzieren, wie viel Geld darf
Sie denn zusätzlich an Taschengeld im Jahr erhalten? Ich habe mal ein Urteil
gelesen wo irgendetwas mit 175,- EUR stand, allerdings bin ich nicht ganz schlau
darauß geworden, also bitte nicht nur mit Links antworten sondern es auch mit
eigenen Worten erklären, wie viel Taschengeld pro Jahr und beisst sich das nicht
mit den Freibeträgen die Sie schon durch die Aufstockung erhält?
eine Bekannte von mir ist 23 Jahre alt, bezieht ALG II (als Aufstockung)
Sie geht einer Teilzeitbeschäftigung nach (sozialversicherungspflichtig)
Der Steuerberater Ihrer Eltern, hat Ihr geraten eine eidesstaatliche Versicherung
abzugeben, das Sie zusätzlich Taschengeld von Ihren Eltern erhalten habe,
weil dann können die Eltern Ihre Steuerschulden reduzieren, wie viel Geld darf
Sie denn zusätzlich an Taschengeld im Jahr erhalten? Ich habe mal ein Urteil
gelesen wo irgendetwas mit 175,- EUR stand, allerdings bin ich nicht ganz schlau
darauß geworden, also bitte nicht nur mit Links antworten sondern es auch mit
eigenen Worten erklären, wie viel Taschengeld pro Jahr und beisst sich das nicht
mit den Freibeträgen die Sie schon durch die Aufstockung erhält?