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Leserbrief im GA vom 23.11.07:
Was viele nicht wissen,
einer alleine erziehenden Mutter mit 3 Kindern die an 5 Tagen in der Woche Essen von der Tafel bezieht (und das ehrlicherweise bei der zuständigen Behörde angibt) pro Tag und pro Person ein "Geldwerter Vorteil" von 2 Euro, bei der Ermittlung von Wohngeldanspruch als Einnahme in Abzug gebracht wird,sprich bei der o.g. Familie wären das pro Monat 160,-€
Noch Fragen ?
Was viele nicht wissen,
einer alleine erziehenden Mutter mit 3 Kindern die an 5 Tagen in der Woche Essen von der Tafel bezieht (und das ehrlicherweise bei der zuständigen Behörde angibt) pro Tag und pro Person ein "Geldwerter Vorteil" von 2 Euro, bei der Ermittlung von Wohngeldanspruch als Einnahme in Abzug gebracht wird,sprich bei der o.g. Familie wären das pro Monat 160,-€
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