🖥️ Tacheles empfiehlt Anträge auf Schulcomputer, für Leistungsbezieher des SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG, wegen Corona zu stellen.

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Seit 16. März 2020 sind die Schulen zur Vermeidung weiterer Infektionen durch das Covid-19-Virus bundesweit geschlossen. Der Unterricht wird digital fortgesetzt. Digitaler Unterricht ist für die meisten Schüler*innen und Schüler verpflichtend. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen geschlossen haben, wachsen deshalb die Rückstände bei diesen Kindern. Es ist durchaus möglich, dass die Schulschließungen auch über die Osterferien hinaus verlängert werden. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG-Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten.
 
Sollte man sofort beantragen! Da aber auch hier die Ämter 6 Monate Zeit für die Bearbeitung haben, wird sich das leider im Nichts auflösen. Die Kids sollen ja jetzt als bald wieder in die Schule und dann ist der Bedarf nicht mehr gegeben. Schade
 
Wir hatten das Thema heute im Kollegenkreis. Ein Problem ist ja auch, dass es in vielen Haishalten nur einen Computer gibt.Wenn dann mehrere schuöpflichtige Kinder da sind, reicht das nicht.

Aber es reict auch nicht, jetzt ie Schüöer mit irgendwelchen Rechnern auszustatten. dazu gehört auch Software, Netztwerke und Lernplattforman, das ganze muss gewartet werden...Da hängt einiges dran.
 
Diesen Antrag werde ich morgen für beide Kids fertigmachen. Muss nur erst ein paar Angebote im Netz suchen. Mal sehen mit welche Begründung die das ablehnen.

Aber es reict auch nicht, jetzt ie Schüöer mit irgendwelchen Rechnern auszustatten. dazu gehört auch Software, Netztwerke und Lernplattforman, das ganze muss gewartet werden...Da hängt einiges dran.
Wartung schließe ich jetzt mal aus und Software würde aktuell Open Office dafür reichen. Lernplattform wird bei uns durch das Land Sachsen online zur Verfügung gestellt. Nennt sich Lernsax und ist ein Schulcloud an die auch die Schulen direkt angeschlossen sind. Selbst Eltern bekommen einen eigenen Zugang.
 
Anträge sind fertig und gehen heute noch raus. Mit einer relativ kurzen Bearbeitungszeit von nur 1 Woche da nächste Woche der Fernunterricht wieder beginnt.
Komme auf rund 510 Euro für einen Laptop, Drucker, Patronen und Headset. Das ganze mit Ausnahme des Drucker (85 Euro plus 35 Euro Tinte) mal 2 für beide Kids.
Also in der Summe rund 920 Euro.

Bin gespannt mit welcher Begründung die ablehnen.
 
@Admin2 Danke für das Anpassen der Überschrift und sorry für die Unaufmerksamkeit.
 
Bin gespannt mit welcher Begründung die ablehnen.

Hier in Niedersachsen wird das wohl mit der Begründung abgelehnt, dass Schüler ohne PCs die Aufgaben postalisch erhalten. Nachfragen bei Unklarheiten auch per Brief.
Alle anderen haben laut Homepage Kultusministerium eben sofort über Iserv alles verfügbar und sonstige Bildungsplattformen verlinkt und das seit Schulschliessung.
Antrag beim Jobcenter? Oder parallel Eilantrag beim Sozialgericht?
Kann man das auch machen, wenn kurz vor Schulschliessung ohne Corona das Gericht die allgemeine Notwendigkeit eines Computers in den weiterführenden Schulen abgelehnt hat?
 
wenn kurz vor Schulschliessung ohne Corona das Gericht die allgemeine Notwendigkeit eines Computers in den weiterführenden Schulen abgelehnt hat?
Mit welcher Begründung hat das Gericht das abgelehnt? Welches Gericht war das? Und passt die Begründung überhaupt auf die Corona-Situation?
Für mich ist eine solche Begründung ... kopfschüttel.... gar nicht nachvollziehbar.
 
Die befragte Schule gab an, dass grundsätzlich ein PC nicht verlangt werden würde, weil diese Schule keine Tabletklasse hätte. Gleichzeitig gab die Schule an, ein PC als solchen sei aber nicht verkehrt zu haben.

Leider ist weder die Schule noch das Gericht darauf eingegangen, dass die Schulbücher teilweise CD ROMs beinhalten. Vorteil haben die, die einen PC haben.

Eine Klage für das weitere Kind läuft noch. Dann ist da wohl kein Eilantrag möglich? Für die Schulkinder beginnt im Wochenwechsel voraussichtlich erst Mitte Juni die Schule wieder. Im Wochenwechsel hätten sie dann 2 Wochen Schule im Präsenzunterricht bis zu den Ferien.
Jeder mit PC und Drucker ist seit 4 Wochen im Vorteil. Herr Tonne spricht von Anrufen und von Briefen, wenn ein Schulkind keinen PC und Drucker hat. Das ist Benachteiligung
 
Wenn du das richtig wiedergegeben hast aus dem Urteil, was man nicht nachprüfen kann, sagt das für mich ungefähr folgendes aus:
Da es in der Schule nicht zum Programm gehört, mit EDV in einem solchem Umfang zu arbeiten, dass für die Vermittlung des allgemeinen Stoffes (nicht die Vermittlung von Programmierung oder Umgang mit dem PC/Medienkompetenz oder ähnlichem) die EDV verwendet wird, muss nicht ein PC daheim sein. Denn die Stoffvermittlung erfolgt auf herkömmlichem alternativen Weg, unabhängig davon, ob zu den Lehrbüchern CD ROMs gehören.
Diese erachtet das Gericht als nicht zwingend notwendig zu nutzen an. Außerdem: Wenn die Schule schon selbst sagt, PC ist nur Nice to have und nicht Must have, .....
Der Steuerzahler ist nur dazu da, Must haves für die Schüler zu zahlen und Nice to haves, ist die allgemeine Regel, die im SGB II und XII gilt ganz allgemein, und damit auch für Schüler.
So würde ich das interpretieren.
Was ein Gericht dazu in Zeiten der Corona sagt, kann man nicht wissen und wird auch etwas damit zu tun haben, wie die Schule derzeit während Schließungen und Teilöffnungen arbeitet. Da wäre das Urteil nicht zwingend übertragbar auf diese Situation.
Beantragen würde ich es auch für alle Fälle.

Die Frage stellt sich auch für erwachsene Leistungsempfänger im Rahmen von normaler Kontaktpflege und Teilhabe.
Sie hat bisher nur noch keiner gestellt. Man wird auf Telefon abstellen. Einzelfälle könnten es wahrscheinlich versuchen.
 
Auch die bayrischen Schülerinnen und Schüler sollen jetzt laut SPD die nötige Digitalversorgung bekommen.

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Simone Strohmayr fordert ein soziales Digitalpaket für bayerische Schülerinnen und Schüler. Damit sollen alle, die bisher über kein Endgerät oder Internetanschluss verfügen, mit einem Internetanschluss und PCs, Notebooks oder Tablets ausgestattet werden.

Wie Kultusminister Michael Piazolo heute (22.4.) in seiner Pressekonferenz ausführte, wird es an den Schulen im Freistaat bis ins nächste Schuljahr hinein keinen regulären Unterricht geben. 86 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden zwischen Unterricht im Schichtbetrieb im Schulhaus und Homeschooling wechseln.

In ihrem Dringlichkeitsantrag fordert die SPD-Landtagsfraktion klare, verbindliche organisatorische Leitlinien und Konzepte

Alle bayerischen Schülerinnen und Schüler brauchen Computer für Homeschooling
 
Ist doch immer der gleiche Mist. Hr. oder Fr. Doktor Sowieso von irgendeiner Partei fordert Sache XYZ.

Jeder kann eine Pressemitteilung veröffentlichen und darin etwas fordern. Danach verläuft es meistens im Sand...
 
Anträge sind fertig und gehen heute noch raus. Mit einer relativ kurzen Bearbeitungszeit von nur 1 Woche da nächste Woche der Fernunterricht wieder beginnt.
Komme auf rund 510 Euro für einen Laptop, Drucker, Patronen und Headset. Das ganze mit Ausnahme des Drucker (85 Euro plus 35 Euro Tinte) mal 2 für beide Kids.
Also in der Summe rund 920 Euro.

Bin gespannt mit welcher Begründung die ablehnen.

Hast du einen Vordruck bezüglich des Antrags, den Du uns Freundlicherweise zur Verfügung stellen kannst ?
 
Hast du einen Vordruck bezüglich des Antrags, den Du uns Freundlicherweise zur Verfügung stellen kannst ?
Da musst du auch alles lesen dann findest du das auch. Öffne den Link in Beitrag #1 zu Tacheles. Wenn du runter scroolst findest du Antragsvorlagen für SGB II, SGB XII und AsylbLG
 
So ich habe ein Schreiben des Jokecenters zu meinen beiden Anträgen auf ein Laptop erhalten. Lest selber
und für Anregungen wie damit am besten umzugehen ist bin ich dankbar.

Noch eine Anmerkung:
Die Frage wie die 150 Euro für Homschooling verwendet werden sollen ist schon sehr denkwürdig denn
zum einen ist das m.E. nach bisher noch nicht im Gesetz erlassen worden sondern nur von der Koalition
beschlossen worden. Somit steht gar nicht fest in welche Form das geleistet wird und zum anderen war bei
meiner Antragstellung am 14.04.2020 davon noch gar keine Rede.
 

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Die wollen meiner Meinung nach die Bewilligung ganz schwer machen, indem sie einerseits alles ganz genau wissen wollen und andererseits darauf abstellen, dass 1 Computer pro Haushalt ausreicht (es ging ja um 2 von den Kindern wenn ich mich recht erinnere).
Nun sollen die 150€ durch die Schule ausgezahlt werden oder verwendet?
Die Schule soll mitwirken bei deiner Begründung? Würde diese überhaupt wissen, worum es geht?
 
Nun sollen die 150€ durch die Schule ausgezahlt werden oder verwendet?
Das ist doch noch gar nicht als Gesetz umgesetzt. Das weiß keiner und vor allem weiß keiner wie lange das
dauert und die Kinder brauchen jetzt Rechner und nicht in 5 oder 6 Monaten.

Die Schule soll mitwirken bei deiner Begründung? Würde diese überhaupt wissen, worum es geht?
Kann ich nicht beurteilen. Es ist auch fraglich ob das überhaupt zulässig ist weil ich dann ja den SGB II Bezug offenbaren müsste.

Die wollen meiner Meinung nach die Bewilligung ganz schwer machen,
Die wollen einfach nicht leisten.

dass 1 Computer pro Haushalt ausreicht
Das ist im Zweifel ein 6 Jahre alter Läppi mit defektem Akku der dazu noch beruflich von der besseren Hälfte benötigt wird. Außerdem können sich nicht X-Personen um einen PC kloppen. Ganz davon abgesehen das die Kinder dann auch nicht zusammen sondern nur nacheinander arbeiten könnten. Macht wenig Sinn.
 
die wollen dass einem ganz schön schwer machen, da stand ständig irgendwas mit Erklärung von dies, jenem oder das. Bürokratie trotz Corona, schade. Wie ich das hasse wenn die einen zum Betteln verdonnern wollen.
 
Absurdistan lässt grüßen.

Vielleicht kannst du die neugierigen Fragen des JC ja die Schule fragen, indem du selbst ein Schreiben verfasst, wo die Fragen des JC drin vorkommen. Du interessierst dich als Elternteil dafür und brauchst die Antwort bis ... (am besten vorgestern schon), da ja deine Kinder ab sofort daheim lernen müssen. Die Antwort geht dann ans JC. Die Folge des "Schichtbetriebs" der Gerätenutzung dürfte dann das Hauptargument sein neben der Pflicht der Kinder, zu lernen. Ich weiß nicht, ob es schon Zeit für eine Fristsetzung ist. Meine persönliche Meinung.
(Wenn ich sehe, dass den Kindern es so schwer mit dem Lernen gemacht wird, fang ich an zu schnauben).

Ein ärztliches Attest, dass du Risikopatientin bist, hast du ja schon, wenn ich mich recht erinnere.
 
Vielleicht kannst du die neugierigen Fragen des JC ja die Schule fragen, indem du selbst ein Schreiben verfasst, wo die Fragen des JC drin vorkommen.
Wäre möglich aber die sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und wissen sofort woher der Wind weht.

Du interessierst dich als Elternteil dafür und brauchst die Antwort bis ... (am besten vorgestern schon), da ja deine Kinder ab sofort daheim lernen müssen.
Die lernen schon seit Mitte März zu Hause und auch wenn die Schule am 22.05.2020 wie geplant für
sie öffnet bleiben sie zu Hause. Dafür habe ich ein Attest für die Schule und nur denen muss ich nachweisen
das ich zur Risiko-Gruppe gehöre aber nicht dem JC. Die wissen ja eh das mein Rentenverfahren läuft und
mehr geht müssen die nicht wissen.

Ich denke über ein EA Verfahren nach. Zwar kann es passieren das der Richter auch Fragen stellt aber das es einen
bedarf gibt auf Grund der Corona-Pandemie kann auch der nicht von der Hand weisen zumal es ja auch schon Urteile
gibt die ohne Corona den Eltern Recht gegeben haben. Siehe auch BSG, Urt. v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R, - juris, Rn. 25

Neben diesem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zum „Schulmehrbedarf“ gibt es eine Reihe von sozialgerichtlichen Entscheidungen, in denen Schulcomputer basierend auf § 21 Abs. 6 SGB II erfolgreich erstritten wurden. Gewährt wurden beispielsweise:

  • Laptop inklusive Zubehör für 500 € (SG Cottbus v. 18.12.2019 - S 29 AS 1540/19 ER),
  • PC mit Drucker, Software und Einrichtung für 600 € (LSG Schleswig-Holstein v. 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER),
  • internetfähiger PC, nebst notwendigem Zubehör und Serviceleistungen in Höhe von 600 € (SG Gotha v. 17.08.2018 - S 26 AS 3971/17),
  • Tablet im Wert von 369 €, welches seitens der Schule benötigt werde (SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER),
  • Laptop im Wert von 399 €, welcher explizit für die Schule notwendig sei (SG Stade v. 29.08.2018 - S 39 AS 102/18 ER),
  • internetfähiger PC im Wert von 350 € (SG Cottbus v. 13.10.2016 - S 42 AS 1914/13),
  • Laptop für 379 € (SG Kiel v. 25.10.2019 - S 38 AS 348/18),
  • gebrauchter PC für 150 € bei Besuch der Berufsfachschule I für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung (SG Mainz v. 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER)
  • Quelle: Tacheles
 
Und auch ohne Risikopatienten im Haushalt muss sie von zu Hause lernen. Bei uns ist es jedenfalls so gelant, dass die Klassen geteilt werden und dann tageweise abwechselnd von zu Hause oder in der Schule lernen. Damit die Klassenräume nicht so voll sind und die Abstände eingehalten werden können.
 
Mal ne Frage: Haben die Schüler in den letzten Wochen irgendwie weniger Lernstoff gehabt? Dann würde sich ja das Pensum jetzt erhöhen und auch die Zeit, die der PC/Läppi im Einsatz wäre.

Wenn das JC sich so quer stellt, kann man ja schnell auf einen Bescheid hin arbeiten, umso schneller kann man beim Gericht sein. Wenn schon so viele Urteile da sind, kann sich eher das JC quer stellen als das Gericht.
 
Mal ne Frage: Haben die Schüler in den letzten Wochen irgendwie weniger Lernstoff gehabt? Dann würde sich ja das Pensum jetzt erhöhen und auch die Zeit, die der PC/Läppi im Einsatz wäre.
Das wird wohl auch verscheiden sein. In niedersachen hat der Kulzusminister die Parole ausgegeben, die Lehrer sollen es langsam angehen lassen, die Schüler sollen erstmal die Geschehnisse der letzten Wochen verarbeiten, Unterricht nur in den Kernfächern, ganz bewusst <zeit nehmen für Fragen der Schüler und mit ihne darüber reden, was sie beschäftigt.
 
Mal zur allgemeinen Info:

Die AWO Mittelrhein hat ein Video bei YouTube eingestellt zur Beantragung von Schulcomputern.
Sie möchten gerne behilflich sein.

Schulcomputer für alle!

Also wenn das Lerntempo wieder anzieht, ist es ja zwingend, dass im Regelfall jedes Kind das eigene Gerät hat.
Es wird Zeit, dass die Schulen jetzt vernetzt und digitalisiert werden, zumindest zeitweise.
Das bringt die Qualität der Bildung voran.
Vor allem auch die Kinder in Flächenstaaten mit langem und auch nicht ganz sicherem Schulwegsverkehr könnten langfristig von Veränderungen profitieren, wenn sie nicht immer in die Schule müssten, andere Kinder auch.
 
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