E
ExitUser
Gast
Hallo zusammen,
nach der Gründung der UG mit zwei Personen (50 / 50 | Prokurist / Geschäftsführer) gibt es nun ein Problem. Die DRV will keine Sozialversicherungsfreiheit für den Prokuristen feststellen, weil dieser ein Gehalt bezieht, angeblich in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und keinen maßgeblichen Einfluss hat. Dass der tatsächliche Ablauf auf etwas völlig anderes schließen lässt, bleibt unberücksichtigt, genauso wie die Gründung zur Schaffung der Existenzgrundlage, der tatsächlichen Tätigkeit wie ein selbstständiger - man darf kein Gehalt beziehen oder muss Geschäftsführer sein.
Das Problem: Der Prokurist erhält aktuell 150 Euro monatlich, bei 40 Wochenstunden Arbeit. (2 Monate nach Betriebsbeginn ...)
Tatsächlich wären gerade mal 18 Stunden im ganzen Monat möglich. Eine Anmeldung als Minijob ist nun erforderlich, damit auch Zeiterfassung die nochmals Zeit kostet und total sinnfrei ist, da gearbeitet wird, wenn gearbeitet wird, und das immer mal für drei Stunden, dann mal nicht, dann für fünfzehn Minuten. Prokurist arbeitet von zuhause aus, also auch nicht am Firmenstandort.
Keiner kann mir nun sagen, ob ich kündigen muss - denn mehr Geld ist aktuell nach der Gründung einfach noch nicht drin. Aber kündigen muss ich ja wohl? Ich darf ja nicht unter Mindestlohn arbeiten, wenn man mich als Arbeitnehmer sieht.
Dass durch die zusätzlichen Abgaben zur Versicherung natürlich noch weniger Geld im Unternehmen für Gehälter zur Verfügung steht, naja.
Was macht man da jetzt? Klagen und hoffen? Kündigen? Den Mindestlohn ignorieren und am Ende Strafen zahlen, obwohl man beiderseits vor Gericht sagte: So wollten wir das, anders ging es nicht!?
Ich kann natürlich wieder gratis mitarbeiten - wird dem JobCenter nicht gefallen. Ich kann die Arbeitszeiten türken - glaubt aber keiner. Kann auch schlecht die eine Arbeit gratis die andere kostenpflichtig machen.
Verstehe nicht, warum ich nicht als selbstständiger angesehen werde von der DRV . Jetzt kann ich wohl garnichtsmehr machen!?
nach der Gründung der UG mit zwei Personen (50 / 50 | Prokurist / Geschäftsführer) gibt es nun ein Problem. Die DRV will keine Sozialversicherungsfreiheit für den Prokuristen feststellen, weil dieser ein Gehalt bezieht, angeblich in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und keinen maßgeblichen Einfluss hat. Dass der tatsächliche Ablauf auf etwas völlig anderes schließen lässt, bleibt unberücksichtigt, genauso wie die Gründung zur Schaffung der Existenzgrundlage, der tatsächlichen Tätigkeit wie ein selbstständiger - man darf kein Gehalt beziehen oder muss Geschäftsführer sein.
Das Problem: Der Prokurist erhält aktuell 150 Euro monatlich, bei 40 Wochenstunden Arbeit. (2 Monate nach Betriebsbeginn ...)
Tatsächlich wären gerade mal 18 Stunden im ganzen Monat möglich. Eine Anmeldung als Minijob ist nun erforderlich, damit auch Zeiterfassung die nochmals Zeit kostet und total sinnfrei ist, da gearbeitet wird, wenn gearbeitet wird, und das immer mal für drei Stunden, dann mal nicht, dann für fünfzehn Minuten. Prokurist arbeitet von zuhause aus, also auch nicht am Firmenstandort.
Keiner kann mir nun sagen, ob ich kündigen muss - denn mehr Geld ist aktuell nach der Gründung einfach noch nicht drin. Aber kündigen muss ich ja wohl? Ich darf ja nicht unter Mindestlohn arbeiten, wenn man mich als Arbeitnehmer sieht.
Dass durch die zusätzlichen Abgaben zur Versicherung natürlich noch weniger Geld im Unternehmen für Gehälter zur Verfügung steht, naja.
Was macht man da jetzt? Klagen und hoffen? Kündigen? Den Mindestlohn ignorieren und am Ende Strafen zahlen, obwohl man beiderseits vor Gericht sagte: So wollten wir das, anders ging es nicht!?
Ich kann natürlich wieder gratis mitarbeiten - wird dem JobCenter nicht gefallen. Ich kann die Arbeitszeiten türken - glaubt aber keiner. Kann auch schlecht die eine Arbeit gratis die andere kostenpflichtig machen.
Verstehe nicht, warum ich nicht als selbstständiger angesehen werde von der DRV . Jetzt kann ich wohl garnichtsmehr machen!?