SV-Freiheit bei UG mit zwei Personen abgelehnt - Mindestlohn beachten? Was tun?

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Hallo zusammen,
nach der Gründung der UG mit zwei Personen (50 / 50 | Prokurist / Geschäftsführer) gibt es nun ein Problem. Die DRV will keine Sozialversicherungsfreiheit für den Prokuristen feststellen, weil dieser ein Gehalt bezieht, angeblich in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und keinen maßgeblichen Einfluss hat. Dass der tatsächliche Ablauf auf etwas völlig anderes schließen lässt, bleibt unberücksichtigt, genauso wie die Gründung zur Schaffung der Existenzgrundlage, der tatsächlichen Tätigkeit wie ein selbstständiger - man darf kein Gehalt beziehen oder muss Geschäftsführer sein.

Das Problem: Der Prokurist erhält aktuell 150 Euro monatlich, bei 40 Wochenstunden Arbeit. (2 Monate nach Betriebsbeginn ...)

Tatsächlich wären gerade mal 18 Stunden im ganzen Monat möglich. Eine Anmeldung als Minijob ist nun erforderlich, damit auch Zeiterfassung die nochmals Zeit kostet und total sinnfrei ist, da gearbeitet wird, wenn gearbeitet wird, und das immer mal für drei Stunden, dann mal nicht, dann für fünfzehn Minuten. Prokurist arbeitet von zuhause aus, also auch nicht am Firmenstandort.

Keiner kann mir nun sagen, ob ich kündigen muss - denn mehr Geld ist aktuell nach der Gründung einfach noch nicht drin. Aber kündigen muss ich ja wohl? Ich darf ja nicht unter Mindestlohn arbeiten, wenn man mich als Arbeitnehmer sieht.

Dass durch die zusätzlichen Abgaben zur Versicherung natürlich noch weniger Geld im Unternehmen für Gehälter zur Verfügung steht, naja.

Was macht man da jetzt? Klagen und hoffen? Kündigen? Den Mindestlohn ignorieren und am Ende Strafen zahlen, obwohl man beiderseits vor Gericht sagte: So wollten wir das, anders ging es nicht!?

Ich kann natürlich wieder gratis mitarbeiten - wird dem JobCenter nicht gefallen. Ich kann die Arbeitszeiten türken - glaubt aber keiner. Kann auch schlecht die eine Arbeit gratis die andere kostenpflichtig machen.

Verstehe nicht, warum ich nicht als selbstständiger angesehen werde von der DRV . Jetzt kann ich wohl garnichtsmehr machen!?
 
Ich habe mir das auch schon überlegt - läuft das auch übers Sozialgericht, also kostenfrei in der ersten Instanz? Benötige ich einen Anwalt? Ich habe einen angefragt, der kann das aber nicht auf Beratungshilfeschein machen, weil extrem komplex und mehrere Rechtsgebiete - eine Erstberatung kostet nur 150 Euro ... Kann man vergessen. Er meinte auch, ein Widerspruch von mir verfasst wäre sinnfrei, weil eben zu komplex.

Gehandhabt wird das wohl nun mittlerweile so:
Sozialversicherungspflicht | Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Status von ?Beschäftigten? in der GmbH

Da steht aber auch, dass der BSG das so weit garnicht entschieden hatte. Vielleicht hat das ja Aussicht auf Erfolg. Aber zwischenzeitlich muss ich nun erstmal als Minijob anmelden und gegen den Mindestlohn verstoßen.

Hat hier jemand etwas mehr Ahnung von Gesellschaftsrecht und Auswirkungen als ich?

Laut der oben genannten Seite gilt das nun pauschal, in meinem Bescheid steht aber drin, dass dies der Fall ist, weil der Geschäftsführer rein rechtlich Befugnisse mir gegenüber hat. Wenn ich nun aber in einem Gesellschafterbeschluss (mit meinem Geschäftsführer zusammen - lol) die Anweisung an den Geschäftsführer erlasse, dass sein Weisungsrecht nicht auf mich oder meinen Geschäftsbereich wirkt, ist seine Weisungsbefugnis rechtlich ja verschwunden - dann müsste ich ja wieder sozialversicherungsfrei beurteilt werden. Außer sie ziehen das eiskalt durch mit den 51%.
 
Ihr könnt nur verlieren, wenn Ihr den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Mitarbeiter nicht als Mindestgrundlage für den anzusetzenden Lohn nehmt.

Es ist völlig unerheblich, ob ein Mitarbeiter auch Gesellschafter ist; wenn für den Mitarbeiter 40 Wh als Tagesarbeitszeit vereinbart sind, sind hier für die 40 WH derzeit bei 8,5 Euro je Stunde 340 Euro Bruttolohn fällig.
 
Es sind für uns keine Arbeitszeiten vereinbart, wie bei Selbstständigen und Geschäftsführern üblich. Die tatsächliche Arbeitszeit beträgt nun mal soviel - sie wird aber bisher auch nicht aufgezeichnet, weil das nicht notwendig ist, als Selbstständiger - daher nicht relevant. Bisher zumindest, ab jetzt schon! Für geringfügige Beschäftigungen und Arbeitnehmer ist das nämlich Pflicht, nicht jedoch für Selbstständige. Diese Zeiten aufzuzeichnen ist aber schlicht unmöglich, ich werde nicht bei jedem betrieblich veranlassten Telefonat 18 Minuten auf die Uhr schreiben. :icon_evil: Muss ich aber, wenn ich entgegen der tatsächlichen Durchführung meiner Tätigkeit a la Selbstständig als Arbeitnehmer beurteilt werde.

Ich könnte damit nichtmal mehr die Stundenzahl erreichen, die für hauptberufliche Selbstständigkeit oder Tätigkeit, die ich laut JC habe, notwendig ist.

Wir setzen noch garkeinen Lohn an, der Lohn ist gewinnabhängig und steigert sich, bis ein angemessenes Gehalt erreicht werden kann - das kann es aktuell aber noch nicht. Eine andere Wahl, außer Betrieb schließen besteht nicht. Soll ich nun den Betrieb schließen, einfach weil das Geld halt logischerweise in den ersten beiden Monaten nicht da ist, aber das JobCenter zumindest irgendeine Vergütung sehen will? Das kann's wahrlich nicht sein! Ich bin schließlich kein Arbeitnehmer, völlig irrelevant was die DRV sagt. Vergleicht man mich mit nem Arbeitnehmer findet man nicht eine Gemeinsamkeit. Dennoch, die DRV hat eben neue interne Richtlinien.
 
Hmm, ich verstehe so ungefähr wo das Problem ist - es klingt sehr kniffelig! - und ich bin mir sicher, dass darin auch "irgendwo" eine Lösung liegt... Nur welche?!

Bist Du der Geschäftsführer, oder ist es Dein Geschäftspartner? Beziehst Du einen Lohn?

Könnt ihr die 150 Euro nicht auf einer anderen Basis als "Lohn" auszahlen? Zum Beispiel irgenwie als "Provision"?

Denn wir Selbständige arbeiten ja oft/ meistens für weniger als den Mindestlohn, und das stört KEIN SCHWEIN... auch nicht die DRV ...

Wie gesagt, irgendeine Lösung wird's da wohl schon geben, meine ich...

Ist man in einer UG eigentlich verpflichtet genau 1 Geschäftsführer und 1 Prokuristen zu haben?

Oder könntet ihr beide Geschäftsführer sein?
 
Hallo,
mein Partner ist der Geschäftsführer, da er auch nicht von ALG II abhängig ist und ein Einzelunternehmen eingebracht hat.

Wir könnten beide Geschäftsführer sein, aber das hätte deutlich mehr Gründungskosten verursacht, die einfach nicht vorhanden waren. Und ich möchte nun ungern nochmal ewig viel Geld rauswerfen, komplett neue Satzung machen (wäre notwendig) und dann den Stress mit dem JC nochmals durchmachen, denn dann bin ich ja Geschäftsführer.

So wie es jetzt ist, ist es eigentlich perfekt. Wir kommen gut klar, der Firma gehts gut und mit dem Gehalt ging bis zu der Sache auch alles glatt und das JC war zufrieden.
 
Irgendjemand muss wohl immer stressen. Hätte ich Anfang letzten Jahres gegründet wäre mir der Stress erspart geblieben, da galten noch die alten Regeln und die werden auch nicht widerrufen - ein Witz.

Ich sehe keinen Unterschied ob jemand 51% oder 50% hat. Bei qualifizierter Mehrheit vorgeschrieben durch Gesellschaftervertrag beispielsweise macht das garkeinen Unterschied! Dass ich als Prokurist meinen Geschäftsbereich vertrete und er seinen ist wohl auch irrelevant. Die haben die Punkte, die ich erfülle einfach gestrichen und für irrelevant erklärt und nun sowas.

Was macht das eigentlich sonst für einen Unterschied? Bei 51% kann er den Geschäftsführer abberufen, also "Mach oder ich berufe dich ab" ist dann in Ordnung? Gemeinsam Entschlüsse zu fassen aber nicht? Anweisungen zu erteilen macht ja keinen Unterschied - selbst jetzt kann ich einen solchen Beschluss fassen, wenn ich will. Ich muss nur laden lassen und er darf nicht erscheinen. Das kann man auch herbeiführen wenn man will (*g*), ist dasselbe wie die Drohmethode. Wahnsinn.

Habe nun vier Seiten Widerspruch geschrieben - vielleicht überzeugt ja ein vom Geschäftsführer als Gesellschafter unterschriebener Beschluss, der seine eigene Weisungsbefugnis mir gegenüber im Innenverhältnis aufhebt, davon, dass eine solche nicht interessant für uns ist. Wenn das nicht hilft und man auf 51% beharrt, muss ich wohl wirklich doch noch das Sozialgericht befragen, was die davon halten. Genau da, wo ichs nicht erwartet hatte. Beim JC hatte ich ja damit gerechnet.

Mein Partner arbeitet aktuell unentgeltlich - er erfüllt seine Geschäftsführertätigkeit rein aufgrund der Organstellung und ohne Anstellung. Das ist in Ordnung. Wie sieht es damit aus, wenn man einfach nur soviele Stunden abrechnet, wie gehen und die restliche Arbeit eben auch unentgeltlich erledigt?

Wer soll uns denn anzeigen? Und vor Gericht nach einer Prüfung, was will der Richter denn sagen, wenn ich ihm den Sachverhalt erkläre und an Eides Statt schwöre, dass dies so gewollt war, weil es anders nicht ging. Der wird uns ja kaum verknacken, dafür dass wir uns wissentlich und absichtlich selbst beschissen haben, Selbstverletzung ist ja auch nicht strafbar. das JC wird genauso wenig beschissen, bezahle ich das Gehalt bin ich im nächsten Monat insolvent und kann mir dann als Straftatbestand die herbeigeführte Insolvenz anhören und es kommt nicht mehr Cash rein. *g*

Das ist doch witzlos, was die da machen. Ich arbeite von zuhause aus, 400 km weg, bestimme was ich tue, wann ich es tue und wie ich es tue, mache meine Einnahmen von Anfang bis Ende selber, bestimmte meine Ausgaben selbst, führe meinen Teil der Buchhaltung selbst, habe Kontozugriff (Partner übrigens nicht, lol!). Wie kann jemand ernsthaft zu mir sagen, ich bin abhängig beschäftigt ...
 
Ja, bei so Spitzfindigkeiten im Gesetz (besonders wenn diese dann auch noch verändert werden) kann man manchmal verrückt werden...

Ich bin auch der Meinung, dass Du X Stunden per Mindestlohn abrechnen könntest und "den Rest" unentgeltlich machst... (Von seitens des Jobcenters dürften es dann wohl nicht mehr als 15 Std pro Woche unentgeltlich sein, denn sonst stehst Du dem Arbeitsmarkt ja nicht "wirklich" zu Verfügung...)

Manchmal kann es helfen mit dem Sachbearbeiter (bei der DRV ) am Telefon/ persönlich zu reden - oft sind die schlichtweg zu DUSSELIG um etwas zu begreifen, das nicht schön ins 08/15 Schema passt...

Und wenn das nicht hilft, kann es auch echt sinnvoll sein mal mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Ich weiß es von meiner eigenen Berufserfahrung, dass die Sachbearbeiter oft sehr gering geschult sind, kaum Entscheidungskompetenzen/ -freiräume haben, mit komplexeren Vorgängen oft völlig überfordert sind, zeitlich überlastet sind, etc...

Die Vorgesetzten haben oft einen besser Überblick und Einblick, viele Jahre mehr Berufserfahrung, kennen komplexere Fälle, etc...

Natürlich gibt es da keine Garantien...! Aber die Sachbearbeiter sind halt auch nur (fehlbare!) Menschen und manchmal kann man sich auf diese Art dann doch noch das Sozialgericht sparen...

Ein fitter DRV Sachbearbeiter/ Vorgesetzte kann Dir vielleicht sogar erklären, was Du an Eurem Geschäftsmodell nur geringfügig ändern müsstest, damit ihr DRV -konform seit...

Und sonst vielleicht die üblichen Gründungs-Beratungs Stellen abklappern? IHK? Deine Gewerkschaft?

Ich weiß, dass es für Privatpersonen so Berater gibt, die heißen "Versicherungsälteste" oder so was - die Beraten einen bzgl. der Rentenversicherung... Vermutlich gibt es so etwas auch für Unternehmer?

Oder frag mal einen guten Steuerberater... der müsste es doch eigentlich auch wissen...?
 
(Von seitens des Jobcenters dürften es dann wohl nicht mehr als 15 Std pro Woche unentgeltlich sein [...]

Das tue ich gerade sowieso nicht - hauptberuflich selbstständig. Für ein Jahr habe ich meine Ruhe.

Manchmal kann es helfen mit dem Sachbearbeiter (bei der DRV ) am Telefon/ persönlich zu reden [...]
Bei Jobcenter Vorgesetzten klappt das meiner Erfharung am Telefon nach schonmal nicht *g* Ich werde dennoch mal anrufen, denn zu meiner Überraschung habe ich seit Anfang des Verfahrens immer den selben Sachbearbeiter gehabt. Ansonsten dürfte die Widerspruchsstelle ja zumindest etwas mehr Rechtskenntnis haben.

Ein fitter DRV Sachbearbeiter/ Vorgesetzte kann Dir vielleicht sogar erklären, was Du an Eurem Geschäftsmodell nur geringfügig ändern müsstest, damit ihr DRV -konform seit...
Naja, es kann ja nicht sein, dass die DRV mir vorschreibt, wie meine Geschäftsorganisation zu sein hat, damit ich nicht nur selbstständig bin, sondern auch als solcher anerkannt werde oder das absichtlich manövrieren muss, um das zu erreichen, obwohl ich es mit gesundem Menschenverstand bin. Ein wichtiger Punkt des Selbstständigen ist doch, seine Arbeitsorganisation und Geschäftsorganisation selbst zu bestimmen, was ich ja auch gemeinsam mit meinem Partner für das Gesamtunternehmen auch tue. Da gehört auch dazu, dass wir unsere Geschäftsbereiche wiederum vollkommen selbstständig organisieren. Daher kann ich auch nicht nachvollziehen wieso ich laut DRV funktionsgerecht in fremder Arbeitsorganisation diene. Die Branchenkenntnisse in meinem Geschäftsbereich habe auch nur ich, dass sei irrelevant mittlerweile, für Prokuristen üblich. Ich habe versucht zu erklären, dass es sich nicht um Kenntnisse handelt, die man als Vorgesetzter oder für eine bestimmte Abteilung braucht, sondern um Kenntnisse ohne die ein ganzer eigener selbst organisierter Geschäftsbetrieb des Unternehmens nicht bestehen könnte.

IHK? Deine Gewerkschaft?
Ich denke nicht, dass die IHK da helfen kann. Die Grundlagen die die in Gründerseminaren beibringen, wusste ich bereits bevor wir so eines besucht haben, auf zigfaches Anraten. Von der IHK halte ich nichts, Relikt aus dem Mittelalter. Gewerkschaft gehöre ich keiner an - warum auch.

Ich weiß, dass es für Privatpersonen so Berater gibt, die heißen "Versicherungsälteste" oder so was ...
Weiß ich nicht, ob es da sowas wie einen Ombudsmann gibt. Ein Rentenversicherungsberater wird mir da aber kaum helfen können.

Oder frag mal einen guten Steuerberater... der müsste es doch eigentlich auch wissen...?
Mit dem wurde bezüglich dem Anstellungsvertrag gesprochen, er war der Meinung das passt so, trotz einiger arbeitnehmertypischen Regelungen, die aber jeder GF in seinem Vertrag hat und bezüglich Finanzamt wichtig sind. (Gehalt -> Betriebsausgabe) Der ist auch nur überrascht was das soll. Ebenso wie meine Krankenkasse, übrigens. Das hatte keiner erwartet. Ich habe das Gefühl, dass mein Anwalt da Ahnung von hätte, oder aber dass er mich einfach nur ienschüchtern und zum Bezahlen der 150 Euro drängen will. Ich habe geschrieben, dass ich das tun würde, wenn ich das Geld hätte, worauf er meinte, dass ich jemanden finden soll, der das zu Beratungshilfekonditionen machen kann und der hoffentlich auch Ahnung hat, weil ich das unmöglich schaffen kann.
 
Hallo,
kennt jemand vielleicht eine Beratungsstelle, die bei soetwas hilft oder günstig / kostenfrei rechtliche Vertretung anbietet?

Ich hatte den Anwalt auf die Pflicht zur Übernahme von Beratungshilfefällen hingewiesen, worauf er dies heute auch getan hat, aber offensichtlich genau nach Richtlinie. Und da im Beratungshilfeschein drinsteht dass das Thema "Prüfung des Vorliegens Sozialversicherungsfreiheit" war, hat er genau das anhand von 17 Kriterien getan, mich mehrfach darauf verwiesen, dass ich es so wollte und er mehr für die Konditionen nicht tun kann, das Rechtsgebiet außerdem äußerst komplex ist. Lustig war, dass beim Durchgehen der Kritierien am Ende die Selbsständigkeit überwog und er durchseinen ließ, dass man das auch mit den gemachten Verträgen vor Gericht durchaus durchboxen kann, sollte man dies bezahlen, da durchaus immernoch die tatsächlichen Verhältnisse und Entscheidungen der Gerichte gelten und auf die Richtlinien und Dienstanweisungen der DRV nichts zu geben ist. Leider ging es natürlich nicht weitere Fragen zu stellen, da er demonstrativ immer wieder auf "Beratungshilfe" und vorher besser machen, die Gestaltung hatte ja einen Zweck, gepocht hat.

Grundlegend denke ich, dass der Widerspruch , wenngleich auch begründet und korrekt, wohl einfach negativ beschieden wird, egal was ich da reinschreibe. Versuchen tue ich es dennoch. Dann müsste ich ans Sozialgericht. Bei der komplexen Materie fürchte ich mich hier aber deutlich mehr davor, als in einem ALG2-Streitfall. Anwaltiliche Beratung oder irgendeine Vertretung irgendeiner Art wären sicher hilfreich, trotz Kostenfreiheit und Amtsermittlungspflicht. Ich meine, ich weiß wie ich arbeite, mein Partner weiß das auch und bezeugt das, die Gestaltung des Unternehmens hat gute Gründe, wenn auch simpel und meist wegen mangelndem Geld und Gleichberechtigung aus reinem Vertrauen. Das wäre ja alles belegbar. Wir haben außerdem den Dienstvertrag geändert für ab dem 01.07.2015 um die strittigen, sowieso nicht durchgeführten Stellen für die Zukunft wegfallen zu lassen und deutlicher zu deklarieren, inwieweit meine Befugnisse uneingeschränkt sind. Auch einen Gesellschafterbeschluss, der die Weisungsbefugnis mir gegenüber ausschließt ist gemacht worden, gültig ab sofort mit dem Hinweis, dass die Gesellschafterversammlung dies als konkludent für die Vorzeit sieht. In die Richtung hatte auch der Anwalt angedeutet, dass man da natürlich was machen könnte, es aber nicht im Rahmen einer Beratungshilfe liegt. Ich scheine also nicht auf dem falschen Weg zu sein.

Vielleicht hat hier ja jemand Ideen, wohin ich mich wenden könnte. 1800 Euro für Vertretung und Co ist einfach nicht drin und lohnt dann auch nicht.
 
Hallo,
kennt jemand vielleicht eine Beratungsstelle, die bei soetwas hilft oder günstig / kostenfrei rechtliche Vertretung anbietet?
Hier kollidieren 2 Bereiche. Der eine ist das Arbeitsrecht, das für angestellte Gf und Prokuristen gilt.
Der andere ist das Gesellschaftsrecht, das für Gesellschafter gilt. Ein Gesellschafter muss nicht notwendigerweise etwas mit der Führung der Gesellschaft zu tun haben.
Bei der Frage wird es wohl sehr darauf ankommen, wie beide bezahlt werden. Werden sie irgendwie nach "Umsatz/ Gewinn"
bezahlt oder werden sie nach "Tarif" bezahlt, unabhängig vom Umsatz.
Ohne Kenntnis der Verträge lässt sich da kaum etwas sagen.
Weiteres gerne per PN, da mich das Thema auch interessiert.
 
Eine Rückmeldung:
Widerspruch wurde verfasst und Eingangsbestätigung ist angekommen. Offensichtlich wurde mittlerweile auch verstanden, dass ich über ALGII auch versichert bin - aufschiebende Wirkung ist eingetreten, was ohne Ersatzversicherung zuerst laut DRV nicht der Fall hätte sein können. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass Beiträge erst ab dem Datum der eventuellen endgültigen Wirkungskraft des Bescheides bezahlt werden müssen - in Hinsicht auf ein Gerichtsverfahren, dass ebenfalls aufschiebende Wirkung hat, hat es sich allein dafür schon gelohnt. Recht zu bekommen wäre aber besser, mittlerweile haben wir eine gute Begründung für eine eventuelle Klage und uns durch zig Urteile gewühlt. Es ist absolut nicht einfach und immer noch sehr unterschiedlich, aber es überwiegt eigentlich unsere Ansicht. Problematisch könnte werden, wenn der Begriff "Unternehmer" fällt, der bekanntlich nur der Geschäftsführer ist (was aber noch in keinem Urteil von Belang war) oder die (noch, kann man ja ändern) fehlende Selbstkontrahierungsverbotsbefreiung angesprochen werden. Sollte ich aber das Selbstkontrahierungsverbot aufheben lassen müssen (das haben wir damals schlicht vergessen ...), würde ich mich gleich als GF eintragen lassen, sofern das mit dem Musterprotokoll ohne Änderung des Gesellschaftervertrags überhaupt geht - das dürfte auf das JC keine Auswirkungen haben, es dürfte nur die Selbstständigkeit bekräftigen, an meiner Entscheidungskraft über mein Gehalt oder Gewinnausschüttungen ändert es rein gar nichts und auch die Ausgaben können nicht manipuliert werden, weil es an der GF-Tätigkeit meines Partners (Jeder würde dann einzeln vertreten, aber an die gemeinsame Gesellschafterversammlung gebunden sein) nichts zu beschränken gibt.

Da wir die UG aber eigentlich zum Sparen von Kosten zu Beginn (uns war von Anfang an bewusst, dass die später doppelt zurückkommen, aber dann hat man das Geld!) gewählt haben und einen ordentlichen Vertrag mit zwei GFs erst nach Umwandlung zur GmbH machen wollten, ist das natürlich schade. Da gibt's dann ja auch Wirtschaftsprüferkosten (sofern nicht umgehbar, das prüfe ich gerade) und nochmals neue Satzung und Eintragungen. Mal sehen, was nun passiert. Wir würden auf jeden Fall klagen, es gibt keine Nachteile dadurch.
 
:icon_daumen:

Bzgl. Steuerberater - schau mal nach kleiner GmbH. Da gibt es meines Wissens Erleichterungen. Steuerberater etc. ist erst ab einer bestimmten Bilanzsummer oder ab einem bestimmten Gewinn vorgeschrieben. Gleiches gilt für die ja auch Geld kostende Bilanzveröffentlichung.
 
Worauf ist das bezogen, verstehe den Zusammenhang nicht?
Wir haben aktuell keinen beauftragten Steuerberater, nur einen Freund, der diese Position hat und uns den ein oder anderen Tipp gibt.
 
Hallo,
die Bilanz müssen wir nicht veröffentlichen. nur hinterlegen.
Ein Steuerberater darf die Prüfung der Bilanz übrigens nicht übernehmen, lediglich ein Wirtschaftsprüfer (und anscheinend auch ein vereidigter Buchprüfer), preislich geben die sich wohl nichts.

Für die Umwandlung aus Gesellschaftsmitteln gilt:
Die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln kann erst beschlossen werden, nachdem der letzte Jahresabschluss festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen worden ist. Dem Kapitalerhöhungsbeschluss ist eine Bilanz zu Grunde zu legen. Hierbei muss es sich um eine geprüfte Bilanz handeln. Diese in § 57f Abs 3 GmbHG verankerte Erfordernis kann schmerzvoll sein, da diese nur von einem vereidigten Buchprüfer oder einem Wirtschaftprüfer durchgeführt werden kann. Die Honorare für diese Prüfung fangen schon mal bei 2.500 Euro (Netto) an.
 
Hallo,
die Bilanz müssen wir nicht veröffentlichen. nur hinterlegen.
Ein Steuerberater darf die Prüfung der Bilanz übrigens nicht übernehmen, lediglich ein Wirtschaftsprüfer (und anscheinend auch ein vereidigter Buchprüfer), preislich geben die sich wohl nichts.

Das ist zwar richtig, aber ich vermute, es dauert noch einige Wochen, bis Eure Bilanz geprüft werden muss.
Für Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gilt gemäß § 267 I HGB: Bilanzsumme größer als 4,015 Mio. Euro nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 III HGB), Umsatz in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag größer als 8,030 Mio. Euro, jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer größer als 50. Aktiengesellschaften sind bei Börsennotierung unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig (§ 267 III 2 HGB).

Quelle: Definition » Jahresabschlussprüfung / Bilanzpr? « | Gabler Wirtschaftslexikon
 
Die Bilanz muss bei der Umwandlung von UG zu GmbH abweichend von dieser generellen Regelung grundsätzlich geprüft werden - egal welche Bilanzsummen vorhanden sind. Ohne testierte Bilanz, keine Umwandlung. Egal ob mit 8 Mrd. Vermögen oder genau 25000 in flüssigen Mitteln.

Warum das so ist? Frag mich nicht, es ist blöde.
 
Ich wünschte, ich hätte deine Ansicht nicht verbessern müssen, ehrlich!
Es wurden auch schon Anfragen gestellt, das zur Vereinfachung wegzulassen,
aber laut Auskunft "gab es damit bisher keine Probleme", ist also wohl nicht notwendig ...
 
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