Suche nach neuer Wohnung wegen Lärm usw.was muß ich für eine Kostenübernahme alles beachten?

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cat44

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Seit Sommer wohnen Mieter im Eingang die in den Abendstunden laut Musik hören, durchs Treppenhaus trampeln, Müll und Zigaretten im Treppenhaus hinwerfen. Ich habe mich darüber bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wirklich geändert hat sich nichts. Die Polizei musste ich auch schon wegen nächtlicher Ruhestörung rufen.

  • Kann ich wirklich ohne Zustimmung in meiner Stadt oder in die Nachbarstadt umziehen, wenn die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind?
  • Sind angemessene Kosten für Unterkunft das was bei Harald Thome veröffentlicht ist? (Ortliche Richtlinien)
  • Wie gehe ich richtig vor, wenn ich in die Nachbarstadt umziehen möchte?
  • Macht das jetzige JC einen Termin beim JC in der Nachbarstadt?
  • Oder muss ich mich beim JC in der Nachbarstadt persönlich melden?
 

Seepferdchen 2010

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@cat44

Ich habe mich darüber bei der Wohnungsgesellschaft beschwert

Wie beschwert, schriflich?

Kann ich wirklich ohne Zustimmung in meiner Stadt oder in die Nachbarstadt umziehen, wenn die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind?

Ja nur bleibt die Frage nach den Kosten für den Umzug?

Sind angemessene Kosten für Unterkunft das was bei Harald Thome veröffentlicht ist? (Ortliche Richtlinien)

Ja und schau bitte ob die Richtlinie einigermaßen aktuell ist.

Wie gehe ich richtig vor, wenn ich in die Nachbarstadt umziehen möchte?

Mietangebot dem neuen Jobcenter einreichen.

§ 22 SGB II Abs.: 4

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Macht das jetzige JC einen Termin beim JC in der Nachbarstadt?

Nein

Oder muss ich mich beim JC in der Nachbarstadt persönlich melden?

Du reichst wie bereits geschrieben dein Mietangebot ein.
 

cat44

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Wie beschwert, schriflich?
Habe schriftilich alles der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt. Die haben vorher schon einen Brief geschickt, dass das Treppenhaus sehr unsauber war. Das haben die gemerkt als die laut Brief eine Begehung gemacht haben. Ich habe auch keine Lust mehr den Dreck wegzumachen den andere verursachen.

Ja nur bleibt die Frage nach den Kosten für den Umzug?
Ich habe Bekannte die mir beim Umzug helfen und ich habe auch noch mein Erspartes (Schonvermögen).

Ja und schau bitte ob die Richtlinie einigermaßen aktuell ist.
Mach ich. Ich werde auch mal die Seite vom JC aus der Nachbarstadt aufrufen und da nachsehen.

Mietangebot dem neuen Jobcenter einreichen.
Da gibts bestimmt wieder so ein Formular. Ist das bei jedem JC gleich oder soll ich beim JC nachfragen?

Du reichst wie bereits geschrieben dein Mietangebot ein.
Wie lange darf das JC für die Bearbeitung dafür Zeit lassen?
 

Seepferdchen 2010

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Ich habe Bekannte die mir beim Umzug helfen und ich habe auch noch mein Erspartes (Schonvermögen).

Gut dann ist das erstmal schon geklärt, bleibt die Frage nach der Kaution,
hast du in der jetzigen Wohnung ggf. die Kaution selbst gezahlt bzw.
beim JC als Darlehn bekommen?

Da gibts bestimmt wieder so ein Formular. Ist das bei jedem JC gleich oder soll ich beim JC nachfragen?

Hmm gute Frage, denke aber das ein Mietangebot doch auch völlig okay ist, weil alle Angaben drin enthalten.

Wie lange darf das JC für die Bearbeitung dafür Zeit lassen?

Das sollte doch zügig bearbeitet werden, hierzu gibt es unterschiedliche
Erfahrungen.
 

cat44

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Gut dann ist das erstmal schon geklärt, bleibt die Frage nach der Kaution,
hast du in der jetzigen Wohnung ggf. die Kaution selbst gezahlt bzw.
beim JC als Darlehn bekommen?

Kaution habe ich für meine Wohnung bezahlt. Da hatte ich noch nichts mit AfA oder JC zu tun.
Was mache ich, wenn die Kaution für eine neue Wohnung nicht ausreicht?
 

Seepferdchen 2010

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Kaution habe ich für meine Wohnung bezahlt. Da hatte ich noch nichts mit AfA oder JC zu tun.

Gut dann zählt das zu deinem Schonvermögen.

Was mache ich, wenn die Kaution für eine neue Wohnung nicht ausreicht?

Hmm hast du ggf. die Möglichkeit da etwas selbst zu zahlen,Schonvermögen, denke hierbei an einen kleinen Betrag so ca. 50-100€?

Zum Thema Kaution, hier mal zur Info für dich:

und lies mal hier ab Seite 5 Rz: 42a.17

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-42a---04.08.2016.pdf
 

Nena

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Viele Vermieterinnen lassen sich mit der Rückzahlung der Kaution Zeit. Plane die also besser nicht ein für die neue Wohnung!
 

Seepferdchen 2010

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Darum sollte @Cat auf das Übrgabeprotokoll bei Aus- und Einzug unbedingt
achten, wichtig!

Hier wird schriftlich festgehalten, das der Vermieter keine weiteren Ansprüche mehr hat.
 

cat44

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Hmm hast du ggf. die Möglichkeit da etwas selbst zu zahlen,Schonvermögen, denke hierbei an einen kleinen Betrag so ca. 50-100€?

Zum Thema Kaution, hier mal zur Info für dich
Habe ich durchgelesen. Nach dem Gesetzestext bekomme ich nur ein Darlehen vom JC , wenn ich kein Schonvermögen habe. OK dann weiß ich da jetzt auch schon mal Bescheid.

Übrgabeprotokoll bei Aus- und Einzug unbedingt achten
Das habe ich mir jetzt erst mal aufgeschrieben. Die Wohnungsgesellschaft nutzt solche Protokolle. Was mache ich denn wenn es Ärger geben sollte?

Viele Vermieterinnen lassen sich mit der Rückzahlung der Kaution Zeit. Plane die also besser nicht ein für die neue Wohnung!
Das ist nicht schön. Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen? Was macht man dann?
 

Seepferdchen 2010

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Was mache ich denn wenn es Ärger geben sollte?

Sollte es Beanstandungen geben seitens des Vermieters muß das auch schriftlich in dieses Protokoll und eine Frist zu Nachbesserung.

Das ist nicht schön. Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen? Was macht man dann?

Nun @Cat mach dich bitte nicht im Vorfeld verrückt.
Erstmal abwarten wie die Übergabe läuft und dann kann man weitersehen.

Mal eine Frage wann wird bei dir immer die Nebenkostenabrechnung erstellt?
 
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AW: Suche nach neuer Wohnung wegen Lärm usw.was muß ich für eine Kostenübernahme alles beachten?

Das ist nicht schön. Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen? Was macht man dann?

Hallo!
Das ist wie so vieles im Mietrecht leider nicht so einfach zu beantworten:

ᐅᐅ Ruckzahlung der Mieterkaution ᐅ mietrechtslexikon.de

Du kannst auf keinen Fall damit rechen, die Kaution direkt an den neuen Vermieter zu übergeben, es sei denn der alte ist sehr kulant.
 

Fabiola

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AW: Suche nach neuer Wohnung wegen Lärm usw.was muß ich für eine Kostenübernahme alles beachten?

Das habe ich mir jetzt erst mal aufgeschrieben. Die Wohnungsgesellschaft nutzt solche Protokolle. Was mache ich denn wenn es Ärger geben sollte?
Wenn Du mit einem Punkt des Protokolls nicht einverstanden sein solltest, dann solltest Du nicht unterschreiben, solange der betreffende Punkt für Dich nicht geklärt ist.
Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen?
Dazu kannst Du z.B. hier mal nachlesen:
Falligkeit der Kaution nach Auszug des Mieters (Mietkaution)
 

cat44

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Mal eine Frage wann wird bei dir immer die Nebenkostenabrechnung erstellt?
Die Nebenkostenabrechnung kommt September oder Anfang Oktober. Letztes Jahr kam die sogar schon Ende August.

Nun @Cat mach dich bitte nicht im Vorfeld verrückt.
Mach ich nicht. Ein bisschen Vorwissen schadet nicht, damit ich nichts verkehrt mache.

Das ist wie so vieles im Mietrecht leider nicht so einfach zu beantworten:
Dazu kannst Du z.B. hier mal nachlesen:
Habe beide Quellen durchgelesen. Also eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nach Urteilen kann sich der Vermieter 3 bis 6 Monate mit dem Auszahlen Zeit lassen. In der Praxis nutzten die wohl die 6 Monate aus. Wegen der Nebenkostenabrechnung können die auch noch einen Anteil einbehalten.

Rückstände beim Vermieter habe ich keine. Meine Wohnung ist sonst in einem ordentlichen Zustand.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @cat44

wie sieht es aus gibt es bei dir in der Nähe ein Wohnungsamt, wenn ja
dann gehe dort mal hin ggf. kann man dir dort eine Liste aushändigen
über Vermieter die Wohnungen anbieten und sich nicht dran "stossen"
das du ALG II Empfänger bist.
 

iSlave

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AW: Suche nach neuer Wohnung wegen Lärm usw.was muß ich für eine Kostenübernahme alles beachten?

Was mache ich, wenn die Kaution für eine neue Wohnung nicht ausreicht?

Dir von Verwandten/Bekannten per Darlehnsvertrag etwas leihen oder hoffen, dass sich der Vermieter auf eine niedrigere Kaution einlässt. Theoretisch gibt es noch die Möglichkeit der Ratenzahlung, damit werden aber viele Vermieter nicht glücklich:
Mietkaution in Raten zahlen: Diese Rechte haben Mieter (Kautionszahlung)

Wie lange darf das JC für die Bearbeitung dafür Zeit lassen?

Ich würde dort persönlich vorbeigehen und um eine zeitnahe Bearbeitung bitten. Bei mir haben sie es am gleichen Tag ausgefüllt und ich konnte es paar Stunden später abholen. Wenn du Pech hast kannst du ewig warten.

Wenn Du mit einem Punkt des Protokolls nicht einverstanden sein solltest, dann solltest Du nicht unterschreiben, solange der betreffende Punkt für Dich nicht geklärt ist.

Oder man schreibt hinter jeden Punkt der nicht zutrifft "bestritten"


Wie gehe ich bei der Wohnungssuche als Hartz 4 Empfänger vor? Dem Vermieter kann ich das Hartz 4 bestimmt nicht verschweigen.

Du könntest es versuchen, nur möchte fast jeder Vermieter wissen, was du beruflich machst und die letzten 3 Einkommensnachweise sehen. Jedem Vermieter direkt unter die Nase zu halten, man bekäme Leistungen, wird viele verschrecken.

Seit Sommer wohnen Mieter im Eingang die in den Abendstunden laut Musik hören, durchs Treppenhaus trampeln, Müll und Zigaretten im Treppenhaus hinwerfen. Ich habe mich darüber bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wirklich geändert hat sich nichts. Die Polizei musste ich auch schon wegen nächtlicher Ruhestörung rufen.

Es müsste natürlich einen gewissen Schweregrade haben, sonst kann man keine Übernahme der Umzugskosten erwarten. In günstigen Wohnlagen sehen die Hausflure oft etwas ungepflegt aus :bigsmile:
Lärm in den Abendstunden wird von der Polizei oft tolleriert, solange es außerhalb der Ruhezeiten stattfindet.
Man sollte mehrere Wochen lang ein Lärmprotokoll führen und den Vermieter auffordern für ruhe zu sorgen. Mit evtl. Androhung einer Mietminderung. Außerdem könnte ein Attest eines Arztes helfen, sofern wegen der Ruhestörung, gesundheitliche Schäden entstehen.
 

Seepferdchen 2010

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@iSlave

Oder man schreibt hinter jeden Punkt der nicht zutrifft "bestritten"

Das ist leider nicht korrekt, hier wird genau aufgeführt welcher Mangel
vom Vermieter beanstandet wird und eine Nachbesserung erfolgen soll.
Das kann zum Beispiel als zusätzliches Schreiben/Anlage erfolgen bezogen auf das Protokoll.

Und wenn möglich kann @Cat bei der Übergabe einen Zeugen bei haben, welcher mit Vor - und Zuname aufgeschrieben wird.

In Post 8 hatte ich erwähnt die Übergabe, hier noch meine Frage wurde in der jetzigen Wohnung eine schriftliche Übergabe gemacht und ggf. Mängel festgestellt?

Bitte auch an die Gas/Lichtzählerstand denken, samt der jeweiligen Gerätenummer muß auch aufgeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExitUser

Gast
Hier wird schriftlich festgehalten, das der Vermieter keine weiteren Ansprüche mehr hat.

Meines Wissens nach gibt es die sogenannte verdeckte Mängel Klausel...

Dahingehend kann der Vermieter Mängel die beim Auszug nicht ersichtlich waren (vom Mieter verursacht) und erst später entdeckt werden trotz unterschriebenen Wohnungsübergabeprotokoll bis zu 6 Monate nach Auszug noch geltend machen...

liesa
 

Urbex

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Hallo Cat 44!

Ich befinde mich in der selben Situation wie du, nur, dass es bei mir noch schlimmer ist.:peace:

Wenn du eine passende Wohnung gefunden hast, dann gehst du zum JC und sagst es denen, als Grund gibst du dein Problem an.

Die geben dir eine blanko Mietbescheinigung.
Die legst du dem neuen Vermieter vor, er wird sie ausfüllen, du bringst den ausgefüllten Wisch dem Jobcenter zurrück. Wenn die Wohnung im angemessenen Bereich liegt, dann gibt das JobCenter sein ok.

Der neue Vermieter wird höchstwahrscheinlich eine Schufaauskunft von dir haben wollen.

Einmal im Jahr hast du sogar die Möglichkeit sich diese kostenlos zu bestellen, das dauert aber dann ein wenig.

Falls du dann doch nicht mehr auf deine Bekannten zurrückgreifen kannst, die dir beim Umzug helfen, so kannst du dir das auch vom Jobcenter bezahlen lassen.

Dazu mußt du ersmal deinen trifftigen Grund des Umzugs nennen....er ist vorhanden.

Dann mußt du dem JC die günstigsten Angebote von drei Umzugsunternehmen nennen. Die suchen sich dann das billigste für sich aus, was sie dir bezahlen.

Das ist mein Stand vor drei Jahren....habe die Wohnung damals leider nicht bekommen, lag aber nicht am Jobcenter.

Mein Tipp an dich, wenn du beim Jobcenter wegen deines Problems bist, dann werden die dir alles sagen was nötig ist, frag einfach, es kann nämlich sein, daß sich was geändert hat was die Umzugskosten anbelangt.

Bedenke eines: Es ist heute nicht einfach eine neue Wohnung zu finden, besonders wenn man ein Elo ist. Hast du dann eine passend "billige" Wohnung endlich gefunden mußt du dir vorstellen, daß der neue Vermieter sicher sein will einen anständigen Mieter zu bekommen. Also keine Assis, keine Mietnomaden, keine Mieter, die nicht zahlen können etc.

Du wirst dem neuen Vermieter deine Situation schildern warum du dort weg mußt. Spiel dir das ganze Frageszenario im Kopf durch, damit du dann sofort und ohne zu übrlegen und stottern antworten kannst.
Du mußt Sicherheit mit deinen Antworten ausstrahlen, denn du weißt auch nicht wie er auf Elos zu sprechen ist.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück, ich weiß wie das ist sich in dieser Situation zu befinden.:wink:

Viele Grüße
Urbex
 

cat44

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@Seepferdchen
wie sieht es aus gibt es bei dir in der Nähe ein Wohnungsamt, wenn ja
Wohnungsliste kann über das Internet abgerufen werden. Habe ich auch gemacht. Kaum eine Wohnung ist von der Größe her für Singles geeignet.

In Post 8 hatte ich erwähnt die Übergabe, hier noch meine Frage wurde in der jetzigen Wohnung eine schriftliche Übergabe gemacht und ggf. Mängel festgestellt?
Ja wurde. Protokolle habe ich alle abgeheftet. Da stehen kleinere Mängel drin. Die stammen von den Vormietern.


@iSlave
Du könntest es versuchen, nur möchte fast jeder Vermieter wissen, was du beruflich machst und die letzten 3 Einkommensnachweise sehen. Jedem Vermieter direkt unter die Nase zu halten, man bekäme Leistungen, wird viele verschrecken.
Das mit dem Hartz 4 Bezug nicht sofort erwähnen. Sondern nur auf Nachfrage.

In günstigen Wohnlagen sehen die Hausflure oft etwas ungepflegt aus
Auch wenn man wenig Geld hat ist das kein Grund sich wie ein asozialer zu verhalten. Sauberkeit kann man von jedem erwarten. Egal ob arm oder reich.

Lärm in den Abendstunden wird von der Polizei oft tolleriert, solange es außerhalb der Ruhezeiten stattfindet.
Die Polizei habe ich erst nach Mitternacht gerufen. Wir haben auch ne Hausordnung. Da steht drin das Musik hören, musizieren nur in Zimmerlautstärke erfolgen darf. Nur wird sich daran nicht gehalten. Das gleiche mit Flur putzen. Habe das schriftlich der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt.


@Urbex
Ich befinde mich in der selben Situation wie du, nur, dass es bei mir noch schlimmer ist.
Was ist denn bei dir noch schlimmer?

Falls du dann doch nicht mehr auf deine Bekannten zurrückgreifen kannst, die dir beim Umzug helfen, so kannst du dir das auch vom Jobcenter bezahlen lassen.
Ich kann auf Bekannte zurückgreifen.

Der neue Vermieter wird höchstwahrscheinlich eine Schufaauskunft von dir haben wollen.
In den Immobilienportalen steht oft was von Schufaauskunft drin. Dann wird auf irgendwelche kostenpflichtigen Angebote verwiesen.

Es ist heute nicht einfach eine neue Wohnung zu finden, besonders wenn man ein Elo ist.
Also müsste man irgendeinen Job haben um seine Chancen zu verbessern.?
 

Seepferdchen 2010

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@Cat

Einmal pro Jahr hat jeder das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern.Findest du im Net unter "Kostenlose Selbstauskunft" bitte als Suchbegriff bei Tante Google eingeben.
 

Urbex

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@Cat44

Was beim mir schlimmer ist.

Die Lärmer hier sind des Vermieters Vetternwirtschafter, Familie, Freunde und Andere. Erst kam einer, hat mit täglichem und nächtlichem Krach (Party, Musik, etc.) den einen oder anderen normalen Mieter rausgeekelt. An dessen Stelle kamen dann neue von dieser Sorte und es wurde immer geiler. Beschwerden bringen demzufolge sowieso nichts. Habe schon mittels Beratungshilfeschein einen Anwalt konsultiert, der sich indessen antpuppt hat als Beratungsscheineinkassierer aber nichts daför Tun-Woller.
Musste ihn schon fast zwingen bis er einen läppischen Brief an den Vermieter schrieb. Der mit einer Lüge geantwortet hat. Ich äusserte mich dazu, dann fragte er mich schriftlich ob er den Fall abschließen kann. Habe ihm aber nicht darauf geantwortet, denn das ist so reudig, da bleibt mir die Spucke weg, ich weiß bis heute nicht was ich ihm darauf antworten soll. Zu deutsch...eine Lachnummer.

Ich meinte das so, daß es heute schwierig ist eine neue Wohnung zu finden: Es gibt viel zu wenige Wohnungen, keiner hat es heute leicht was neuen zu finden. Bist du ein Elo fehlt dir das Geld dafür. Ich suche ständig nach einer geeigneten Wohnung aber die sind alle zu teuer.
Dazu kommt natürlich, daß der Titel "Elo" eventuell ein Hemmnis darstellen könnte aber nicht muß.

Irgendeinen Job?
Je nachdem wo du wohnst solltest du einen Job haben der es gehaltstechnisch erlaubt (heutzutage) eine Wohnung mieten zu können. Wenn ich mir z.Z. die Wohnungskosten hier bei uns anschaue wird mir schlecht.

Grüße
Urbex
 

cat44

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Das ist echt schlimm. Gehen die überhaupt einer Tätigkeit nach? Normalerweise schläft man ja nachts.

Du wohnst wohl in einer Region mit angespannten Wohnungsmarkt.

Hast du schon mal daran gedacht in eine andere Region zu ziehen, wo die Mieten bezahlbarer sind?

Mit Zeitarbeit oder Minijob wird man kaum ausreichend verdienen.
 

Urbex

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Hallo Cat 44.

Die scheinen alle zu arbeiten, machen aber tags und nachts lärm, wahrscheinlich haben die Schichten.

Warum sollte ich hier alles aufgeben und irgendwohin flüchten, meine Stadt gefällt mir sehr gut.

Grüße
Urbex
 
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