Suche komp. Anwalt, um ungerechte Rückforde. vom Jobc. abzuw

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detti123

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:stop: :uebel:
Wer kann mir helfen, schnellstmöglich einen kompetenten Anwalt zu finden, welcher für mich, wenn rechtlich möglich, 4 Klagen, da 4 abgelehnte Widersprüche, beim Sozialgericht FFO einreicht und erfolgreich durchsetzt?
Habe jetzt den/die 3. Anwalt hinter mir, welcher verloren hat (trotz mündlicher Erfolgszusage, bei anderen Rechtssachen) welche mich nur abgezockt haben.
Das Geld ist alle, da mir das Alg2 seit Dez05 gestrichen wurde, da meine "Partnerin" (Selbständig und mit Firmenkrediten belastet) zuviel verdient (In der Berechnung wird ihr nur ein Mindestsatz zuerkannt, so u.a. nach dem Motto "Ihre Kreditzahlung oder Vollkaskoversicherung interessiert uns nicht! - Wenn deren kleines Unternehmen dabei den Bach runtergeht und dadurch weitere Arbeitsplätze (derzeit 2 + Azubi)verloren gehen ist das nicht unsere Schuld, dann muß sie zur Schuldnerberatung, uam") ==> Strausberg ist so schön!!!

Also nochmal: Wer kennt einen guten Fachanwalt, welcher auch um die Sache kämpft???
Mfg
detti123 - Neuling
 
Du suchst zwar einen Anwalt, läßt aber durchklingen, dass du in eben diesen Angelegenheiten schon verloren hast. Ich nehme an, in der 1. Instanz.

So, wie du die Dinge angerissen hast, klingt es in der Tat nicht sehr günstig. Wenn ihre eine nichtgesetzlich geregelte Lebenspartnerschaft führt, deine Partnerin für dich aufkommen muß, kann es durchaus im Sinne der Jobcenter richtig sein, wenn ihre Schulden die Jobcenter nicht interessieren.

Vielleicht hilft ersteinmal ein guter Steuerberater. Denn wie ich so höre, ist deine Bekannte mit Krediten belastet. Woher kommen dann die anrechenbaren Gewinne? Einnahmen sind nicht gleich Gewinn, dass weißt du sicher auch. Aber leider werden da die meisten Fehler gemacht.

Zum anderen frage ich mich, warum ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid? Diese Form des Zusammenlebens ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Natürlich möchte die Jobcenter jeden, der nicht schnell genug hinter dem Busch ist, in eine Partnerschaft pressen, die für den Hilfebedürftigen aufkommt. Durch die ständige Wiederholung wird es aber nicht richtiger. Nur, wenn die innere Bindung so groß ist, dass die Partner aus einem Topf wirtschaften und auch in Notzeiten füreinander einstehen, liegt eine eäG vor. Eine gemeinsame Wohnung, ein gemeinsamer Kühlschrank, das Leihen des Autos des anderen u.ä. reichen dafür nicht aus.

Darüber solltest du auch noch einmal nachdenken, bevor ihr den nächsten Anwalt kapert.
 
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