Suche Hilfe für das Formulieren eines Antrages auf Ortsabwesenheit

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Maxirub

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Hallo,

ich möchte gerne bald einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen. Gegenwärtig befinde ich mich ohne EGV bzw. ohne EGV -VA und mein pAp ist krank, sodass ich von einem anderen SB verteten werde. Geplant ist ca. zwei Wochen im Voraus den Antrag im Jobcenter einzureichen.

Über googel fande ich einige Vorlagen, die mich nicht ganz überzeugt haben. Ob mein JC eine hausinterne Vorlage anbietet, weis ich nicht. Allerdings sollte ein formloser Antrag auch genügen.

Das hier wäre mein jetziger Vorschlag:

Sehr geehrter Herr SB ,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Ortsabwesenheit für den Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX.
Ich bitte daher um eine schriftliche Bescheidung des Antrages Ihrerseits. Erhalte ich bis zum XX.XX.XXXX (Eine Woche nach dem Einreichen des Antrages), keine schriftliche Rückmeldung, gehe ich von der Genehmigung des Antrages aus.

Mit freundlichen Grüßen

Was haltet ihr davon? Was könnte man daran verbessern? Das BSG -Urteil möchte ich noch nicht verwenden. Falls der Antrag abgelehnt würde, kann ich das beim nächsten Antrag noch miteinbauen.
 

Celestial

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Hallo,

ich halte die Fristen für viel zu kurz! Bei uns z. B. dauert die Bearbeitungszeit ca. 10 Werktage(!). Wie willst du da dann bei 2 Wochen (10 Werktage) noch bei einer Ablehnung reagieren? Außerdem sind 1 Woche (5 Werktage) einschließlich dem Postweg schlichtweg zu wenig für das JC . Allein darum könnte das JC schon einfach mal so ablehnen.
Ich würde es min. 4 Wochen (20 Werktage) vorher abgeben.

Gruß
 

joelle

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bei uns darf man nicht früher als eine woche vor dem oa-termin den antrag stellen, es könnte ja noch eine vermittlung dazwischen kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage mir Ortsabwesenheit vom ... bis .. zu genehmigen (vorsicht, wochenende wird tageweise voll mitgezählt!) .

Höre ich bis zum .... nichts von Ihnen, gehe ich davon aus, dass Sie der OA zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
IchbinbaldwegKunde
 

Maxirub

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Bei Antragsanstellung bekam ich einen Zettel mit. Dort stand drauf, dass man sich zwei Woche vor der geplanten Ortsabwesenheit beim Jobcenter zu melden hat.

Zu der Form des Antrags, war keine Angabe gemacht. Allerdings werde ich ihn schriftlich stellen, um die nötige Rechtssicherheit zu haben.

Ggf. kann ich die Antwortfrist auf 5 Werktage verkürzen. Generell warte ich eh noch 1-2 Werktage zusätzlich ab, wegen der Postlaufzeit.
 

Maxirub

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Ich würde den schriftlichen Antrag persönlich abgeben, vieleicht kannst die Zusage gleich mitnehmen?

Hmm.... das kommt darauf an, ob ich eine Begleitperson finde. Normalerweise hat mein Beistand nur dann Zeit, wenn ein Meldetermin ansteht.

Ich weis von meinem Jobcenter, dass an drei Tagen in der Woche (montags, mittwochs, freitags) die Post verschickt wird. Von daher ist die Idee auch nicht schlecht. Aber es wäre halt zwigend erforderlich, dass eine Begleiteperson anwesend ist.

Um einmal für alle mitlesenden Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich plane nach Ostern am Dienstag, den 03. April für 21 Tage OAW zu sein. Aufgrund der Feiertage sehe ich es als in Ordnung an, den schriftlichen Antrag am Freitag, den 16. März dort abzugeben.
 

Maxirub

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Ich hole den Thread noch einmal nach oben und möchte den Fokus auf meinen Eingangsbeitrag legen:

Was haltet ihr von der Formulierung? Könnte man es noch anders bzw. besser formulieren?
 

Maxirub

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Am Donnerstag werde ich den Antrag auf Ortsabwesenheit abgeben und ich auf dem Laufenden halten.

Ich habe das Schreiben noch einmal verändert und würde mich auf Eure Rückmeldung freuen:

Sehr geehrter Herr X,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Ortsabwesenheit für den Zeitraum vom 31.03.2018 – 20.04.2018. Gemäß § 33 SGB X Abs. 2 ersuche ich um einen rechtsmittelfähigen, schriftlichen Bescheid.

Erhalte ich bis zum 22.03.2018 keine schriftliche Nachricht von Ihnen, gehe ich von einer Genehmigung des Antrages aus.

Mit freundlichen Grüßen
 

TazD

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Gemäß EAO musst du werktäglich erreichbar sein und des Weiteren reicht es, wenn du die Post von Samstag am darauffolgenden Sonntag öffnest.

§ 1 Abs 1 Satz 2 EAO
2Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann. 3Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.

@Maxirub möchte vom 31.03. - 20.04. OAW sein, was den ersten Samstag mit einschließt. Daher ist die Frage von @Nena Quatsch, weil da gar kein Samstag verschenkt wird. Vielmehr hat @Maxirub aufgrund des davorliegenden Karfreitag noch einen Tag "gewonnen".
 

Maxirub

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Heute war ich im JC gewesen. Geplant war den schriftlichen Antrag (exakt der selbe aus meinen vorletzten Post nur der Hinweis auf § 33 SGB X wurde weggelassen) dort gegen Empfangsbestätigung abzugeben. Daher war ich auch ohne Begleitperson dort.

Zufällig traf ich den entsprechenden SB . Er bat mich höflich in sein Zimmer zukommen. Entgegen meiner Gewohnheiten, tat ich das auch. Er wies mich daraufhin, dass ich ja momentan ohne EGV sei und fragte mich, ob ich eine unterschreiben würde. Ich lehnte dankend ab. Er fragte mich, ob ich sie mir wenigstens einmal ansehen würde. Auch hier lehnte ich dankend ab. Dann wurde ich gefragt, ob ich grundsätzlich bereit wäre eine EGV abzuschließen. Ich bejahte dies.

Da ich ohnehin in seinem Büro saß, konfrontierte ich dem SB mit meinem Antrag auf OAW . Ich bot ihn an für den ersten Tag nach der OAW einen gewöhnlichen Meldetermin zu machen. Dort könnten wir ja die vorlegende EGV besprechen. Er stimmte zu und druckte mir prompt einen Meldetermin mit den bekannten Paragraphen zur "Besprechung ihrer aktuellen beruflichen Situation" aus. Die genau Uhrzeit konnte ich dabei auch noch auswählen.

Dann bat ich ihm um eine kurze schriftliche Bestätigung meines Antrages. Er stimmte dem Antrag zu, meinte aber, dass er den Vorgang über ein vorgefertigtes Formular bearbeiten müsste. Schließlich druckte er das aus. Ich las das Formular mehrmals in Ruhe und trug die (wenigen) notwendigen Informationen ein und bekam mit Datum und Unterschrift die Bestätigung der OAW des SB ´s. :peace:
 

Maxirub

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Ich hole noch einmal den Thread nach oben, weil ich eure Meinung hören möchte.

Eins vorweg: Den Antrag kann ich leider nich hochladen, darum beschreibe ich ihn.

SB hat ein Kreuzchen gemacht bei "Ortsabwesenheit bis 3 Wochen" und "In der Zeit der geplanten Ortsabwesenheit ist nicht mit einem Arbeitskräftemangel zu rechnen"

Allerdings wurde von ihm weder angekreuzt, ob "Der auswärtige Aufenthalt steht dem Anspruch auf Leistungen daher nicht entegegen" oder "Es bestehen Aussichten auf Integration, sodass die Ortsabwesenheit nicht genehmigt werden kann".

Weiter wurde angekreuzt "Aufforderung zur - persönlichen Meldung gem. §§ 59, 23 SGB II i.V. § 309 SGB III für den 23.04.2018" (Also den ersten Tag nach Beendigung der OAW )

Der Antrag wurde sowohl von mir als auch dem SB mit Ort und Datum unterschrieben.

Meiner Meinung nach liegt hier ein unbestimmter Verwaltungsakt nach § 31 SGB X vor. Dieser kann nicht zu meinen Lasten gehen, falls das Jobcenter später die Leistungen zurückfordern sollte.

Ich hatte letzten Donnerstag auch noch einen, kurzen schriftlichen Antrag auf OAW nachweislich gestellt und SB bis zum 22.03. aufgefordert eine Entscheidung zu treffen. Erhalte ich bis Donnerstag keine Meldung, sehe ich die OAW als genehmigt an.

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Wie ist eure Meinung zum Sachverhalt? Ich werde sowieso bis zum Wochenende abwarten. Erhalte ich bis dahin keine Nachrichte, werde ich am 31.03. OAW sein. So ist der Plan.
 

Regensburg

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Maxirub

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Meinst Du den da?

Genau jenen meine ich!

Meiner Meinung nach ist in meinem Fall der Verwaltungsakt zu unbestimmt, da das entsprechende Kreuz dahinter fehlt, ob die OAW nun gestattet wird oder nicht.

Daher hatte ich noch einmal einen seperaten Antrag gestellt. Bis jetzt aber noch keine Antwort.
 

Couchhartzer

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Meiner Meinung nach ist in meinem Fall der Verwaltungsakt zu unbestimmt, da das entsprechende Kreuz dahinter fehlt, ob die OAW nun gestattet wird oder nicht.
Noch deutlicher als das unterste Kästchen unter dem Punkt 3.2 anzukreuzen kann SB die Ablehnung der Ortsabwesenheit doch kaum erkennbar machen.
 

Maxirub

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Meinst du damit das unter Punkt 3.2 (letzten beiden Kästchen) geschriebene ?

Richtig.

Unter 3.2. wurde folgendes angekreuzt

"Bis zu 3 Wochen"

und

"In der Zeit der geplanten Ortsabwesenheit ist nicht mit einem Arbeitskräftemangel zu rechnen"

sonst gar nichts

Auf der Rückseite wurde dann noch der Punkt mit der Rückmeldung angekreuzt und als Datum der erste Tag nach der OAW hereingeschrieben. Die seperate schriftliche Einladung wurde mir auch mitgegeben. Das Datum ist identisch wie auf dem Antrag und als Begründung "Ich möchte mit Ihnen die aktuelle berufliche Situation besprechen".
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Ja, ist doch richtig.

Was soll er denn noch ankreuzen?

Verstehe ich nicht, der hat doch genehmigt und jetzt willst den SB nochmal auffordern?

Ich beziehe mich auf das Formular von @Regensburg, was bei Dir identisch sein soll vom Aufbau.

Unter dem von Dir angekreuzten steht doch:

„Der Auswärtige Aufenthalt steht dem Anspruch auf Leistungen daher nicht entgegen.“

Punkt. Ende.

Er kann dann wenn er will, die Einschränkungen ankreuzen.
Wollte er aber nicht.

Alles was eingerückt ist, gehört zu dem Oberbegriff.
Weiss nicht, wie ich das anders erklären soll.
Gehört also zu dem von Dir zitierten, angekreuzten Punkt:

„In der Zeit der geplanten Ortsabwesenheit ist nicht mit einem Arbeitskräftemangel zu rechnen“
 
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