Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hätte da eine dringende Frage an die Schwarmintelligenz!
Und zwar studiere ich in Wien und habe heuer einen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt.
Meine Mutter lebt zusammen mit meinem Stiefvater in Österreich, mein leiblicher Vater ist Deutscher und erhält Hartz-IV.
Ich habe im Zuge der Antragsstellung einen Bescheid des Kalenderjahres 2017 an das Amt geschickt, jedoch verlangt die Behörde keinen Bescheid, sondern eine sogenannte "Bezugsbestätigung", also einen Nachweis, dass das Geld auch bei meinem Vater angekommen sei. Von einer besagten Bezugsbestätigung habe ich im Kontext von Hartz-IV noch nie gehört (im österreichischen Kontext gibt es das sehr wohl).
Somit wäre meine Frage: 1. Kann das Jobcenter solch eine Bestätigung ausstellen? 2. Mein Vater kennt sich mit sowas leider kaum aus, weshalb ich mir überlegt habe, ob ich selbst mit seinem Sachbearbeiter spreche. Dürfte dieser mir (im Einverständnis meines Vaters) das benötigte Dokument aushändigen?
LG,
Studiosus
ich hätte da eine dringende Frage an die Schwarmintelligenz!
Und zwar studiere ich in Wien und habe heuer einen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt.
Meine Mutter lebt zusammen mit meinem Stiefvater in Österreich, mein leiblicher Vater ist Deutscher und erhält Hartz-IV.
Ich habe im Zuge der Antragsstellung einen Bescheid des Kalenderjahres 2017 an das Amt geschickt, jedoch verlangt die Behörde keinen Bescheid, sondern eine sogenannte "Bezugsbestätigung", also einen Nachweis, dass das Geld auch bei meinem Vater angekommen sei. Von einer besagten Bezugsbestätigung habe ich im Kontext von Hartz-IV noch nie gehört (im österreichischen Kontext gibt es das sehr wohl).
Somit wäre meine Frage: 1. Kann das Jobcenter solch eine Bestätigung ausstellen? 2. Mein Vater kennt sich mit sowas leider kaum aus, weshalb ich mir überlegt habe, ob ich selbst mit seinem Sachbearbeiter spreche. Dürfte dieser mir (im Einverständnis meines Vaters) das benötigte Dokument aushändigen?
LG,
Studiosus