AW: Studie "Solo-Selbstständige: starkes Beschäftigungswachstum, oft nur geringe Eink
Hi,
dies kann ich leider nur bestätigen.
Ich (heute 55 Jahre) habe mich 2010 aus Hartz IV heraus und bei einerm laufenden Insolvenzverfahren (läuft noch bis Ende Febraur 2015), als Kurierfahrer selbständig gemacht.
Zunächst war meine Sachbearbeiterin absolut Abweisend und behauptete, dass es sowas in ihrer Stadt nicht gäbe. Unter Hinweis auf die Gesetzeslage wurde sie dann etwas zugänglicher.
Ich hätte zum damaligen Zeitpungt sofort mit dieser neuen Tätigkeit anfangen können, aber es wurde von mir verlangt, dass ich diverse, teilweise mehrtägige Lehrgänge bei der Wirtschaftsakademie, wie richtiges Ausfüllen der Anträge, Steuerrecht, Sozialrecht, Kalkulation usw. absolvieren müsse.
Vor meinem Absturz in Hartz IV war ich fast 14 Jahre (zwar in einer anderen Branche) selbständig und hatte bis zu 19 Mitarbeiter.
Die Kosten für diese Lehrgänge wurden vom Amt übernommen.
Diese Lehrgänge wurden aber in einer ca. 60 Km entfernten Stadt abgehalten. Die hierfür erforderlichen Fahrtkosten wurden mit der Begründung: Ich wolle mich ja selbständig machen, dann müsse ich auch die Kosten selbst tragen, abgelehnt.
Mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln konnte ich nur einen Lehrgang pro Monat buchen, so dass sich diese "Ausbildungszeit" fast 6 Monate hinzog.
Dann ging eigentlich alles erfreulicher Weise recht reibungslos.
Ich erhielt ein Darlehen und auch einen Zuschuss in Höhe von 5000,- €
Ich konnte mir ein gebrauchtes Fahrzeug anschaffen und dies auch in einen gebrauchsfähigen- und verkehrssicheren Zustand versetzen. Hierfür wurden etwa 4000,- € eingesetzt. Der Rest ging dann für div. kleinere Anschaffungen, die für die Ausübung meiner Tätigkeit gebraucht wurden drauf.
Aufgrund der absolvierten Lehrgänge und meiner Vorkenntnisse war die Erstellung der vorläufigen EKS recht einfach. Diese wurde auch problemlos anerkannt.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reichte ich dann meine abschließende EKS ein. Diese wurde ebenfalls problemlos anerkannt.
Durch mein laufendes Insolvenzverfahren erhielt ich meine notwendige Steuernummer erst Ende Mai 2010 (fünf Monate nach der Anmeldung), weil die Finanzämter sich nicht einigen konnten wer für mich zutändig war. Somit konnte ich erst Ende März/Anfang Juni überhaut richtig tätig werden.
Kurz vor Ablauf des Leistungszeitraumes wurde ich dann (wie immer) vorgeladen, weil meine Sachbearbeiterin mit mir über meine berufliche Zukunft sprechen wollte.
Hier wurde ich dann gefragt, warum meine Einnahmen so gering seien. Ich erklärte die Sache mit dem Finanzamt und dass ich, um Fahren zu können, auch Tanken müsse und dafür Geld benötigen würde. Mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln könnte ich 1 mal monatlich Volltanken. Die aus den dann möglichen Fahrten entstehenden Einnahmen würden aber erst bis zu 8 Wochen später bezahlt.
Mein Einwand mit dem Finanzamt wurde von ihr abgetan, mit der Begründung ich hätte mich intensiver darum kümmern müssen. Gegen die Sache mit dem Tanken konnte sie nichts einwenden.
Mein Antrag auf Verlängerung wurde anerkannt.
Der richtige Ärger begann erst mit der Abgabe meiner zweiten abschließenden EKS im April 2012. Es würde diesen Rahmen sprengen, wenn ich hier alle Schriftsätze als Anlage beifügen würde, denn diese umfassen mittlerweile schon fast zwei Ordner.
In besagter EKS konnte ich immer noch einen Gewinn, nach Abzug der Freibeträge, in Höhe von fast 400,- € (ich war stolz auf mich!) ausweisen und war auch bereit diese, mir zu viel gezahlte Leistung an das Amt zu erstatten.
Dann kan der abschließende Bescheid!
Das Amt hatte einen Großteil meiner Ausgaben gestrichen und wollte nun fast 1200,- € erstattet haben.
Ich teilte dem Amt folgendes mit:
23.05.2012
Betr.: Widerspruch
Sehr geehrte Frau ,
wie am 22.05.2012 persönlich besprochen, erhebe ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom 09.Mai 2012, und übersende Ihnen die berichtigten, abschließenden Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, für den Zeitraum 01.09.2011 bis 29.02.2012.
Die Begründung und Stellungnahme erfolgt in einem gesonderten Anhang.
Auf Grund unseres Gespräches erhalten Sie außerdem die, nach den neuen Erkenntnissen erstellten und damit geänderte Anlage EKS zum Antrag auf Weiterbewilligung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für den Zeitraum 01.03.2012 bis 31.08.2012.
Anlage zum Widerspruch zum Bescheid vom 09.05.2012
Wie wir gemeinsam festgestellt haben, ergibt sich die Differenz in Höhe von 45,- € in den von mir gemachten Angaben zu den Einnahmen aus einem Zahlendreher im September 2011 bei der vereinnahmten Umsatzsteuer. Dies habe ich in der Berichtigung geändert.
Ebenfalls haben wir festgestellt, dass die Abschreibung für mein Kfz von mir nicht angegeben wurde. Die Abschreibung für den angeschafften Laptop habe ich in der Berichtigung entfernt, und dafür den Anschaffungspreis aufgenommen.
Diese Anschaffung war notwendig, da mein alter PC „seinen Geist“ aufgegeben hat. Ich habe mich dann für einen Laptop entschieden, da ich meine Aufträge fast ausschließlich über E-Mail erhalte und diese auch unterwegs (in ganz Europa) abrufen können muss. Von mir angestellte Preisvergleiche von Gebrauchtgeräten und der dann nötigen Software (Betriebssystem, etc.) haben ergeben, dass der Preisunterschied zu einem neuen Gerät nur unwesentlich niedriger lag. Hierfür habe ich dann aber eine mehrjährige Garantie auf das Neugerät.
Mir war zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht bewusst, dass ich dies hätte bei Ihnen beantragen müssen. Es ist mir auch heute nicht klar, ab welchem Betrag ich bei Ausgaben vorher einen entsprechenden Antrag stellen muss. Abgesehen davon betrachte ich den Laptop als Bürobedarf, und hierfür habe ich in der entsprechenden Vorschau Kosten angesetzt.
Ich bitte Sie deshalb mir die Höhe des Betrages zu nennen ab dem ich bei Anschaffungen einen Antrag stellen muss und diesen Fall nachträglich anzuerkennen.
Genauso verhält es sich mit den von Ihnen nicht anerkannten Ausgaben für „Fremdleistungen“.
Diese sind dadurch entstanden, dass ich einen Auftrag für einen Umzug erhalten habe, den ich allein nicht hätte durchführen können. Der zeitliche Aufwand, kurzfristig 2 Hilfskräfte für ein paar Stunden einzustellen, hätte in keinem Verhältnis zum Ergebnis gestanden, und auch dies hätte ich nach Ihren Angaben vorher anmelden müssen. Ich habe mich deshalb entschlossen 2 mir bekannte Unternehmer zu beauftragen mir bei diesem Umzug zu helfen. Diese haben mir dann ihre Dienstleistung ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
Fremdleistungen können auch durch eine Panne, oder Krankheit meinerseits entstehen. Auch in diesen Fällen wäre die Beauftragung eines Fremdunternehmens notwendig um einen angenommen Auftrag zu erledigen, da ich andererseits sonst Schadenersatz leisten müsste. Solche Umstände sind jedoch nicht vorhersehbar.
Ich bitte auch hier um nachträgliche Anerkennung. Für die Zukunft habe ich entsprechende Angaben in der berichtigten Vorschau gemacht.
Mit der Streichung der Rechts- und Beratungskosten bin ich einverstanden und habe diese in der Berichtigung entfernt, weil der Betrag so gering ist, dass sich das Streiten darum nicht lohnt.
Künftig habe ich diese aber berücksichtigt.
Die Notwendigkeit der Nebenkosten des Geldverkehrs ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass die Bank bei der ich mein Privatkonto habe, eine Nutzung dieses Kontos als Privat und Geschäftskonto nicht erlaubt. Dies hängt mit den unterschiedlichen Kontoführungsgebühren zusammen.
Um meine Kosten künftig zu senken, werde ich mein Privatkonto bei der xxxx auflösen und künftig alle Ein- und Ausgänge über das Konto bei der xxxxx abwickeln.
Da die von mir durchgeführten Transportfahrten häufig ins europäische Ausland gehen, bin ich gezwungen Kreditkarten einzusetzen, da meine Sparkassenkarte dort nicht akzeptiert wird.
Leider musste ich auch die Erfahrung machen, dass entweder die Master oder die Visakarte in den unterschiedlichen Ländern nicht immer angenommen werden.
Ich bin deshalb gezwungen beide Karten vorzuhalten.
Hierfür, und auch für die Buchungen der Überweisungen, Lastschriften und Gutschriften, sowie für die Fremdwährung werden mir von der Fördesparkass Kosten in Rechnung gestellt. Siehe hierzu die entsprechenden Kontoauszüge.
Dies alles begründet sehr wohl eine Notwendigkeit.
Ich gebe jedoch zu, dass ich nicht bedacht habe, dass die Kontoführungsgebüren (Pauschale) hierfür bereits im Regelunterhalt berücksichtigt sind.
Diese Gebühren betragen bei der xxxx 7,50 €, und bei der xxxx 5,- €.
Diese 12,50 € habe ich in der berichtigten Endabrechnung abgezogen und bitte auch hier diese sowohl nachträglich, als auch für die Zukunft anzuerkennen.
Im Glauben an die nötige Sachkompetenz, oder zumindest an den erforderlichen gesunden Menschenverstand harrte ich der Dinge die da kommen sollten (und auch kamen).
Es kam der 1. Änderungsbescheid!
Diesem war nur zu entnehmen, dass meine Wechselkursgebühren anerkannt wurden. Duf den Rest meiner Einwendungen wurde nicht eingegangen. Der von der Sachbearbeiterin ermittelte monatliche Gewinn wurde aber mit fast der doppelten Höhe wie vorher angegeben. Vorher ca. 195,-€ nun fast 380,-€.
Also erneut Wiederspruch:
08.06.2012
Betr.: Widerspruch
Sehr geehrte Frau ,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom 31.05.2012 über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum 01.09.2011 bis 29.02.2012 Widerspruch.
Begründung:
Der von Ihnen ermittelte Gewinn weicht erheblich von meinen Werten aus der EKS ab. Leider ist es nicht nachvollziehbar, wie Sie zu diesem Ergebnis kommen, da Sie hierzu keinerlei Angaben gemacht haben.
Über meinen Widerspruch vom 23.05.2012 gegen Ihren Bescheid vom 09.05.2012 haben Sie noch nicht entschieden. Ich nehme deshalb voll inhaltlich Bezug auf meine Begründung in diesem Widerspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Dann kam der Änderungsbescheid für die laufenden Zeitraum. Hier wurden mir meine Ausgaben fast alle mit absolut hirnrissigen Argumenten gestrichen, so dass von meinen bisher bewilligten 600,-€ nur noch ca. 200,- € übrig blieben.
Hier meine Antwort:
08.06.2012
Betr.:Widerspruch
Sehr geehrte Frau ,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom 31.05.2012 über Anderung zum Bescheid vom 23.02.2012 über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum 01.03.2012 bis 31.08.2012 Widerspruch.
Die Begründung erfolgt auf gesonderten Seiten als Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage zum Widerspruch über die Änderung zum Bescheid vom 23.02.2012 über Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts vom 31.05.2012 für den Zeitraum vom 01.03.2012 bis 31.08.2012.
-B10 Büromaterial
Sie behaupten, dass ich im vergangenen Bewilligungszeitraum durchschnittlich 10,-€ für Büromaterial und Porto geltend gemacht hätte.
Diese Behauptung ist falsch.
Im vergangenen Bewilligungszeitraum sind tatsächliche Kosten in Höhe von 255,17 € entstanden. Dies entspricht einem Durchschnitt von 42,53 € pro Monat.
Die tatsächlichen Einnahmen lagen bei ca. 9000,- €.
Wie Sie meiner Vorausschau entnehmen können, habe ich die zu erwartenden Einnahmen für den laufenden Bewilligungszeitraum auf ca. 20.000,- € geschätzt.
Es ist also zu erwarten, dass sich die Ausgaben für Büromaterial und Porto ebenfalls erhöhen. Darüber hinaus haben Sie mir bei unserem Gespräch am 22.05.2012 mitgeteilt, dass angegebene tatsächlich Kosten in der abschließenden EKS nicht anerkannt werden können, wenn diese in der vorausschauenden EKS nicht angegeben wurden.
Es ist aber vorstellbar, und in der Vergangenheit auch schon vorgekommen, das Geräte die im Büro gebraucht werden, oder Teile davon, ausfallen und ersetzt werden müssen. Siehe hierzu auch meine Anlage zum Widerspruch zum Bescheid vom 09.05.2012.
Deshalb sind die von mir diesbezüglich gemachten Angaben in voller Höhe anzuerkennen.
-B11 Telefonkosten
Mit der von Ihnen angesetzten Kürzung der Telefonkosten in Höhe von 50% bin ich nicht einverstanden.
Durch die Art meiner Tätigkeit sind verschiedene Kommunikationswege zwingend erforderlich.
Einige meiner Kunden verlangen, dass mein derzeitiger Standort bei der Durchführung von Fahraufträgen über GPS zu orten ist. Hierfür verwende ich ein entsprechendes Handy in Verbindung mit einer Prepaid-Internetflatrate von Simyo, mit der Rufnummer xxxxxx, das diese Leistung erbringt. Die Kosten der Flatrate betragen 9,95 € im Monat. Weiterhin entstehen mir Kosten in Höhe von 5,95 € monatlich für die Nutzung des GPS-Dienstes bei der Firma couriernet (siehe hierzu die entsprechenden monatlichen Rechnungen). Da ich mich häufig auch im europäischen Ausland aufhalten muss, entstehen weitere Kosten für die Nutzung des Internets im Ausland, da diese nicht in der Flatrate enthalten sind.
Die Firma Simyo ist derzeit der günstigste Anbieter für Internetzugänge im Ausland am Markt. Alle anderen Anbieter verlangen das 10 fache des Preises von Simyo.
Zum reinen telefonieren wird diese Rufnummer nicht verwendet. Ein Einzelverbindungsnachweis kann also für diese Rufnummer nicht erbracht werden.
Unterwegs werden Telefonate ausschließlich über die Rufnummer xxxx abgewickelt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Pre-Paid-Karte von Fonic ohne monatliche Grundkosten.
Einer meiner Kunden verlangt von mir, dass ich bei der Durchführung von Fahraufträgen für ihn, beim Start eine SMS an ihn versende. Weiterhin wird verlangt, dass ich nach jeweils 1 Stunde eine Positionsmeldung per SMS sende und wenn ich beim Empfänger angekommen bin ebenfalls eine SMS sende.
Darüber hinaus kommt es fast jedes mal vor, dass ich den Empfänger vor Ort telefonisch darüber informieren muss, das ich angekommen bin. Nach erfolgreicher Übergabe der Ware muss ich alle meine Kunden telefonisch darüber Informieren.
Alle diese Telefonate sind nicht privater Natur.
Was nun den Anschluss bei der Telekom betrifft, so habe ich hier eine Anschlussform gewählt, die es meine Kunden mit den beiden Rufnummern xxxxxxxxxx ermöglicht mich per Telefon oder Fax über das Festnetz zu erreichen.
Dieser Anschluss beinhaltet sowohl eine Flatrate für das Internet, als auch eine Flatrate ins Deutsche Festnetz. Die Grundkosten betragen 39,-€ monatlich.
Soweit ich private Telefonate führen muss, verwende ich ausschließlich diesen Anschluss dafür und wähle auch nur Anschlüsse im Deutschen Festnetz.
Diese privaten Gespräche erzeugen also keine zusätzlichen Kosten.
Ihrer Forderung nach Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen kann ich erst nachkommen, wenn Sie mir bestätigen, dass hier nicht gegen den Datenschutz verstoßen wird, und auf Grund welches Paragraphen mir die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an die ARGE erlaubt wird.
Im Übrigen ist die Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen als Nachweis für gewerbliche oder private Nutzung nicht geeignet, da Sie gar nicht in der Lage sind, bei Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen, an Hand von reinen Telefonnummern, zu erkennen, ob diese privater oder gewerblicher Natur sind.
Um diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen wäre es notwendig die im Verbindungsnachweis angegeben Telefonnummern anzurufen und dort nachzufragen ob das geführte Gespräch gewerblicher oder privater Natur war. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass Sie sich gegenüber dem Inhaber dieser Telefonnummer als Mitarbeiter der ARGE identifizieren müssten und meine Kunden dadurch Kenntnis von meiner wirtschaftlichen Lage erhalten würden. Dies ist in keinem Fall zulässig.
Durch die vorstehend beschriebene Nutzungsstruktur der Telefonanschlüsse handle ich ausschließlich gemäß des Grundsatzes der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.
Um die Verwaltungsarbeit für Sie und mich möglichst gering zu halten biete ich Ihnen jedoch an, 20% der Grundkosten bei der Telekom als Privatanteil anzuerkennen, obwohl ich rechnerisch auf höchstens 12 % komme. Die von mir in der Vorausschau gemachten Angaben müssten dann allerdings um diesen Betrag erhöht werden, da ich bisher ausschließlich die Kosten für die gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt habe.
Die von mir zu diesem Punkt gemachten Angaben in der Vorausschau sind deshalb in voller Höhe anzuerkennen.
-B12 Beratungskosten
Bei den von mir unter diesem Punkt gemachten Angaben handelt es sich auf Grund der erheblich höher geschätzten Einnahmen im Vergleich zum letzten Abrechnungszeitraum ebenfalls lediglich um Schätzungen. Darüber hinaus ist es völlig unerheblich ob ich im vergangenen Bewilligungszeitraum diese Kosten gehabt habe oder nicht. Für den laufenden Bewilligungszeitraum habe ich diese Kosten angesetzt, weil Sie mir die tatsächlich entstandenen Kosten im letzten Bewilligungszeitraum mit der Begründung, ich hätte diese Kosten in der Vorschau nicht angegeben, gestrichen haben.
Der von Ihnen genannte Steuerhilfeverein kommt für mich nicht in Betracht, da dieser Verein ausschließlich private Steuerangelegenheiten bearbeitet und keine gewerblichen. Darüber hinaus würden dann tatsächlich Kosten für die Mitgliedschaft entstehen.
Außerdem heißt es unter B12 Rechts- und Beratungskosten, und nicht nur Beratungskosten. Es ist also auch denkbar, dass ich, um einer Forderung auf Grund einer von mir erbrachten Leistung Nachdruck zu verleihen, einen Rechtsanwalt, Inkassobüro oder auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen muss. Da diese nicht kostenlos arbeiten, und ich diese nicht unerheblichen Kosten nur im Falle des Erfolgs erstattet bekomme, sind diese Kosten in voller Höhe in der Schätzung anzuerkennen.
Da ich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen kann, ob überhaupt ein Fall eintritt bei dem ich rechtlichen- oder beratenden Beistand benötige, wäre eine Mitgliedschaft im Steuerverein ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.
-B13 Fortbildungskosten
Auch hier hat der vergangene Bewilligungszeitraum mit dem laufenden Bewilligungszeitraum nichts zu tun, da sich die Gegebenheiten für die Zukunft ändern können.
Da ich bei einem neuen Kunden möglicherweise Nachts laden muss, und dann kein Mitarbeiter dieser Firma vor Ort ist, bin ich eventuell gezwungen die Fahrerlaubnis für einen Gabelstapler zu erwerben um diesen Auftrag ausführen zu können.
Ob diese Kosten überhaupt im laufenden Bewilligungszeitraum entstehen steht noch gar nicht fest.
Deshalb ist es zur Zeit auch nicht möglich Nachweise für künftige Ereignisse vorzulegen.
Die von Ihnen geforderten Teilnahmebescheinigungen oder Rechnungen können erst mit der Abschließenden EKS, soweit sie dann entstanden sind, vorgelegt werden.
Auch hier sind die von mir in der Vorausschau gemachten Angaben in voller Höhe anzuerkennen.
-B14 e) Fremdleistungen
Offensichtlich haben Sie trotz meiner mündlichen Erklärung am 22.05.2012, und meiner ausführlichen schriftlichen Erklärung in der Anlage zum Widerspruch gegen den Bescheid vom 09.05.2012 nicht verstanden was Fremdleistungen eigentlich sind.
Ich erkläre es deshalb noch einmal ausführlich.
Fremdleistungen sind keine willkürlichen oder vermeidbare Kosten. Sie entstehen ausschließlich dann, wenn ein Auftrag bereits vorliegt und dieser von mir nicht selbst erledigt werden kann.
Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit findet hier keine Anwendung.
Hierzu nochmals 3 Beispiele:
Beispiel 1
Ich erhalte einen Auftrag den ich allein nicht durchführen kann. Also beauftrage ich ein anderes Unternehmen mir bei der Durchführung behilflich zu sein.
Ich führe diesen Auftrag also durch und rechne mit dem Auftraggeber ab (zB.: Einnahme = 100,-€)
Der „Fremdunternehmen“ stellt mir dann die von ihm erbrachte Leistung in Rechnung (Fremdleistung, zB.: 40,- €).
Daraus ergibt sich ein möglicher Gewinn von 60,- €.
Die Fremdleistung war nicht vermeidbar, da ich ohne diese den Auftrag nicht hätte durchführen können, was eine Einnahme von 0 € zur Folge hätte.
Beispiel 2
Ich nehme einen Auftrag mit vereinbartem Frachtpreis von zB.: 250,- € an. Diesen kann ich aber dann nicht ausführen, weil ich entweder erkrankt bin oder ein technisches Problem mit dem Fahrzeug entstanden ist.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder ich beauftrage selbst einen Fremdunternehmer, dann kann ich auf den Frachtpreis Einfluss nehmen und versuchen diesen für zB.: 230,- € (Fremdleistung) durchführen zu lassen.
In diesem Fall rechne ich mit dem Auftraggeber ab (Einnahme 250,- €) und rechne auch mit dem Fremdunternehmer ab (Ausgabe = Fremdleistung 230,- €)
Daraus ergibt sich dann immer noch ein möglicher Gewinn von 20,- €
Möglichkeit 2, mein Auftraggeber vergibt den Auftrag kurzfristig neu. Dies hat aber in der Regel zur Folge, dass der dann zu zahlende Frachtpreis wesentlich höher ausfällt, als mit mir vereinbart war (zB.: 350,- €). Die Differenz aus diesen beiden Frachtpreisen hätte ich dann als Schadenersatz zu übernehmen.
Daraus würde sich dann sogar ein Verlust in Höhe von 100,- € ergeben.
Die „Fremdleistung“ wäre in keinem Fall vermeidbar.
Beispiel 3
Ich erhalte eine Anfrage für einen Transport, der mit meinem Fahrzeug nicht durchführbar ist, aber wenn ich es könnte eine Einnahme in Höhe von 2300,- € in Aussicht stellt. Ich bitte also den Auftraggeber mir Gelegenheit zu geben, meine Möglichkeiten zu prüfen.
Nun versuche ich einen geeigneten „Fremdunternehmer“ (= Fremdleistung) zu finden, der diese Auftrag z.B.: für 1900,- € für mich ausführen könnte.
Wenn mir dies gelingt, ist der Ablauf wie vorstehend beschrieben, und ich habe einen möglichen Gewinn von 400,- €.
Nachdem ich nun noch einmal deutlich gemacht habe, was in meinem Fall unter Fremdleistungen zu verstehen ist, sind die von mir angegeben Kosten hierfür in voller Höhe anzuerkennen.
So lange Sie auf dem Standpunkt stehen bleiben, das Fremdleistungen vermeidbare oder vorher zu beantragende Kosten sind, können Sie auch die, nur daraus entstehenden, Einnahmen nicht anrechnen, da diese entfallen, wenn ich die Auftrage nicht durchführe.
Ich betrachte diese Einstellung als massive Behinderung in meiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.
Alle von mir in meiner Vorausschau gemachten Angaben, die Einnahmen als auch die Ausgaben, stehen in unmittelbarer Wechselwirkung zueinander. Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit erstellt.
Ich erwarte nunmehr die vollständige Anerkennung meiner Vorausschau, bestätigt durch einen geänderten Bescheid, oder die begründete Ablehnung meines Widerspruchs.
Ich habe zwischenzeitlich Klage beim Sozialgreicht wegen Untätigkeit eingereicht weil meine Widersprüche nicht fristgerecht bearbeitet wurden.
HEUTE habe ich nun endliche Antwort bekommen! Der Terror geht weiter!
Alle Widersprüche wurden mit den gleichen unsinnigen Erklärungen und Forderungen abgewiesen. Ich werde Klagen.
So, nun brennen meine Finger und die Tasten glühen.....
FORTZETZUNG folgt.