Hallo,
vielleicht kann mir dabei jemand weiterhelfen:
Ich zahlte als 25- und 26-jährige Waisenrentnerin die regulären studentischen Krankenversicherungsbeiträge, obwohl ich aufgrund meiner Behinderung nebenerwerbslos und damit von meiner Waisenrente abgesehen einkommenslos war. Die KK buchte somit jeden Monat mein gesamtes eingehendes Geld als stud. KV-Beitrag ab. Heute weiß ich - durch meine KK bestätigt -, dass ich aufgrund meiner Behinderung, die Grund für meine Nebenerwerbslosigkeit war, da ich aufgrund der Symptome stark eingeschränkt arbeitsfähig (= unfähig zum Selbstunterhalt) war, trotz 300 Bewerbungen kaum einen Job fand und jeden Job wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen verlor, Anspruch auf die Fortführung der Familienversicherung gehabt hätte.
Mir wurde gesagt, hier sei nichts rückforderbar. Das gelte zwar für die KK, wenn ich ihr Geld schuldete, aber umgekehrt nicht, weil eine Familienversicherung nicht rückwirkend gewährt werden könne.
Der Punkt ist nun: ich teilte der Krankenversicherung damals, als sie nach einem halben Jahr spontan 500€ von mir forderte, weil es bzgl der Waisenrente die Gesetzesänderung gab, dass Waisenrentner über 25 ab 01/17 die normalen studentischen KV-Beiträge zahlen müssen, mit, dass ich aufgrund meiner chronischen Erkrankungen deutlich erwerbsgemindert sei. Ich wurde nicht ansatzweise darauf hingewiesen, dass es Sonderregelungen gebe, die auf mich passen könnten.
Ist es tatsächlich so, dass die Krankenkasse mich auf die Möglichkeit der Familienversicherung nicht hinweisen musste? Obwohl ich als psychisch Behinderte bereits erhebliche Probleme hatte und gar nicht in der Lage war, mich um derartige Anliegen auch noch zu kümmern?
Mir ist das natürlich sehr wichtig, weil ich damals nervlich völlig am Ende war und die Exmatrikulationsdrohungen der KK, weil ich die Beiträge eigentlich nicht zahlen konnte, mir Suizidgedanken bescherten...
Hat jemand eine Idee?
Danke!
Liska
vielleicht kann mir dabei jemand weiterhelfen:
Ich zahlte als 25- und 26-jährige Waisenrentnerin die regulären studentischen Krankenversicherungsbeiträge, obwohl ich aufgrund meiner Behinderung nebenerwerbslos und damit von meiner Waisenrente abgesehen einkommenslos war. Die KK buchte somit jeden Monat mein gesamtes eingehendes Geld als stud. KV-Beitrag ab. Heute weiß ich - durch meine KK bestätigt -, dass ich aufgrund meiner Behinderung, die Grund für meine Nebenerwerbslosigkeit war, da ich aufgrund der Symptome stark eingeschränkt arbeitsfähig (= unfähig zum Selbstunterhalt) war, trotz 300 Bewerbungen kaum einen Job fand und jeden Job wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen verlor, Anspruch auf die Fortführung der Familienversicherung gehabt hätte.
Mir wurde gesagt, hier sei nichts rückforderbar. Das gelte zwar für die KK, wenn ich ihr Geld schuldete, aber umgekehrt nicht, weil eine Familienversicherung nicht rückwirkend gewährt werden könne.
Der Punkt ist nun: ich teilte der Krankenversicherung damals, als sie nach einem halben Jahr spontan 500€ von mir forderte, weil es bzgl der Waisenrente die Gesetzesänderung gab, dass Waisenrentner über 25 ab 01/17 die normalen studentischen KV-Beiträge zahlen müssen, mit, dass ich aufgrund meiner chronischen Erkrankungen deutlich erwerbsgemindert sei. Ich wurde nicht ansatzweise darauf hingewiesen, dass es Sonderregelungen gebe, die auf mich passen könnten.
Ist es tatsächlich so, dass die Krankenkasse mich auf die Möglichkeit der Familienversicherung nicht hinweisen musste? Obwohl ich als psychisch Behinderte bereits erhebliche Probleme hatte und gar nicht in der Lage war, mich um derartige Anliegen auch noch zu kümmern?
Mir ist das natürlich sehr wichtig, weil ich damals nervlich völlig am Ende war und die Exmatrikulationsdrohungen der KK, weil ich die Beiträge eigentlich nicht zahlen konnte, mir Suizidgedanken bescherten...
Hat jemand eine Idee?
Danke!
Liska