Hallo,
ich hab die letzten Tage ein bisschen im Forum gestöbert und hab einen gewissen Eindruck, wie ich aktuell verfahren sollte, möchte das aber nochmal mit erfahrerenen Leuten abklären.
Ich bin 28, hab im Dezember meine Abschlussarbeit abgegeben und warte seither auf eine Rückmeldung. Da es mein zweiter/letzter Versuch ist, bin ich so oder so im April kein Student mehr. Ich lebe bei meinen Eltern die mich finanziell aushalten. Bei meiner ersten Abschlussarbeit hab ich recht gut verdient, bei der zweiten leider nichts. Von dem Angespaarten gehen seither meine Krankenkassenbeiträge ab.
Für die Dauer meiner Jobsuche möchte ich mich arbeitslos melden und nach Möglichkeit ALG2 erhalten. Solange ich noch immaktrikuliert bin ist ein Besuch beim Jobcenter soweit ich weiß jedoch zwecklos. Ich kann mich auf Antrag exmatrikulieren lassen, das bespreche ich auch nochmal mit der Studienberatung, um nichts kaputt zu machen. Das Datum des Antrags ist dabei relevant, was wohl mitte Februar sein kann.
Da ich über 25 bin, bilde ich keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern. Steht mir etwas im Weg, um ALG2 zu erhalten? Ich hab öfter gelesen, dass die Annahme getroffen wird, Familienmitglieder in einer Wohnung unterstützen sich finanziell. In meinem Fall trifft das zu, die Haushaltsführung ist nicht getrennt. Gleichzeitig sah ich oft, dass eine einfache Erklärung darüber, dass keine Unterstützung stattfindet, ausreicht um diese Annahme auser Kraft zu setzen. In welcher Form müsste dies geschehen, wenn es relevant wird und kann ich so eine Erklärung problemlos einreichen oder bedarf es irgendwelcher Belege hierfür?
Ich bin mir sicher, mir fallen noch weitere Dinge ein, aber aktuell ist es dies, was mich primär beschäftigt. Hab ich etwas wichtiges übersehen?
ich hab die letzten Tage ein bisschen im Forum gestöbert und hab einen gewissen Eindruck, wie ich aktuell verfahren sollte, möchte das aber nochmal mit erfahrerenen Leuten abklären.
Ich bin 28, hab im Dezember meine Abschlussarbeit abgegeben und warte seither auf eine Rückmeldung. Da es mein zweiter/letzter Versuch ist, bin ich so oder so im April kein Student mehr. Ich lebe bei meinen Eltern die mich finanziell aushalten. Bei meiner ersten Abschlussarbeit hab ich recht gut verdient, bei der zweiten leider nichts. Von dem Angespaarten gehen seither meine Krankenkassenbeiträge ab.
Für die Dauer meiner Jobsuche möchte ich mich arbeitslos melden und nach Möglichkeit ALG2 erhalten. Solange ich noch immaktrikuliert bin ist ein Besuch beim Jobcenter soweit ich weiß jedoch zwecklos. Ich kann mich auf Antrag exmatrikulieren lassen, das bespreche ich auch nochmal mit der Studienberatung, um nichts kaputt zu machen. Das Datum des Antrags ist dabei relevant, was wohl mitte Februar sein kann.
Da ich über 25 bin, bilde ich keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern. Steht mir etwas im Weg, um ALG2 zu erhalten? Ich hab öfter gelesen, dass die Annahme getroffen wird, Familienmitglieder in einer Wohnung unterstützen sich finanziell. In meinem Fall trifft das zu, die Haushaltsführung ist nicht getrennt. Gleichzeitig sah ich oft, dass eine einfache Erklärung darüber, dass keine Unterstützung stattfindet, ausreicht um diese Annahme auser Kraft zu setzen. In welcher Form müsste dies geschehen, wenn es relevant wird und kann ich so eine Erklärung problemlos einreichen oder bedarf es irgendwelcher Belege hierfür?
Ich bin mir sicher, mir fallen noch weitere Dinge ein, aber aktuell ist es dies, was mich primär beschäftigt. Hab ich etwas wichtiges übersehen?