Hallo liebe Forenmitglieder,
erstmal super, dass man sich hier gegenseitig hilft. Das finde ich echt klasse!
Derzeit bezieht meine Ehefrau Leistungen nach SGBII und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Student und habe einen Nebenjob und beziehe kein Bafög. Nun fordert das JC mich dazu auf Bafög zu beantragen obwohl ich keine Leistungen beziehe, mir wird ein Fälligkeitsdatum vorgelegt und sonst mit Leistungskürzung gedroht. Weiterhin sei ich gesetzlich verpflichtet vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen und das JC sei außerdem dazu berechtigt ersatzweise für mich einen Bafög-Antrag zu stellen.
Nun weiß ich nicht ob das mit Rechten Dingen zugeht. Ich habe bereits einen Bildungskredit in Höhe von 5.000€ und möchte daher auch kein Bafög mehr beantragen, zumal mein Studium in einem halben Jahr betreits abgeschlossen sein wird.
Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen,
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Arthur
erstmal super, dass man sich hier gegenseitig hilft. Das finde ich echt klasse!
Derzeit bezieht meine Ehefrau Leistungen nach SGBII und ich bin Teil der Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Student und habe einen Nebenjob und beziehe kein Bafög. Nun fordert das JC mich dazu auf Bafög zu beantragen obwohl ich keine Leistungen beziehe, mir wird ein Fälligkeitsdatum vorgelegt und sonst mit Leistungskürzung gedroht. Weiterhin sei ich gesetzlich verpflichtet vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen und das JC sei außerdem dazu berechtigt ersatzweise für mich einen Bafög-Antrag zu stellen.
Nun weiß ich nicht ob das mit Rechten Dingen zugeht. Ich habe bereits einen Bildungskredit in Höhe von 5.000€ und möchte daher auch kein Bafög mehr beantragen, zumal mein Studium in einem halben Jahr betreits abgeschlossen sein wird.
Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen,
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Arthur