Stromkostenguthaben teilweise angerechnet und Anhörung zu einer Überzahlung

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dicker173

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Am 21.02.2018 kam ein Brief von meinem JC , garniert mit einem Haufen Paragraphen bei mir an: Anhörung zu einer Überzahlung. Da hatte ich doch tatsächlich meine Stromabrechnung vom 05.04.2017 erst nach einer „Aufforderung zur Mitwirkung“ abgegeben. Und von meinem Guthaben von 40,53 Euro sollen mir jetzt 4,84 Euro auf meinem Bedarf für Unterkunft und Heizung angerechnet werden. Nun hatte ich aber schon 2015 nach einer „Aufforderung zur Mitwirkung“ meine Stromabrechnung abgegeben. Sogar mit gut 67 Euro Guthaben. Komisch nur das damals nichts angerechnet wurde. Und wie jetzt was berechnet wurde, ist mir auch schleierhaft. Es wurden mit Bescheid vom xx.08.2015 die Heizkosten für meinen Heizlüfter neu berechnet. Und von 28,66 auf 27,29 Euro monatlich angepasst.

Ich hätte ja den §60 verletzt. Seit wann allerdings Stromabrechnungen leistungsrelevant sind, ist mir schleierhaft. Ich habe ja nur einen Zähler. Zumindest grob fahrlässig nach Meinung meines JC .

Gut ich bekomme Heizkosten für meinen Heizlüfter im Bad. Von 2011 bis 2013 hatte ich mir ja diese Heizkosten mit einem Überprüfungsantrag und Widersprüchen erstritten.

Ich hänge mal die heutige Mitteilung von meinem JC mit ran (ah strom.pdf). Ebenso meinen Abhilfebescheid vom 16.05.2013. Davon dass meine Stromabrechnung leistungsrelevant ist und ich dieselbe zwecks Neuberechnung und Anrechnung von Guthaben vorzulegen habe steht nirgendwo was. Darüber hätte mich mein JC doch wohl informieren müssen? Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Das hatte ich auf die ersten beiden Aufforderungen zur Mitwirkung geantwortet.
16.01.2018
Strom zahle ich doch aus der Regelleistung § 22 ABS. 3 SGB II

01.02.2018
Fein, jetzt weiß ich wenigstens, wem ich eine eventuelle Nachzahlung meinerseits zur teilweisen Erstattung vorlegen kann.
Ein Urteil habe ich dazu schon gefunden: B 14 AS 185/10 R
 

Anhänge

  • ah strom.pdf
    4,6 MB · Aufrufe: 164
  • Abhilfebescheid.pdf
    2,7 MB · Aufrufe: 112
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