Hallo Ihr Lieben,
es geht mal wieder um... ach, seht Ihr ja im Betreff. *seufz*
Unser JC gewährt eine monatliche Pauschale für den Thermenstrom in Höhe von sagenhaften 4,21 € s. Anhang.
Dazu habe ich Fragen:
1. Sind die pro Wohnung (denke ich mal) oder pro Person der BG (Auffassung einer Bekannten)?
2. Diese 4,21 € sind ja sehr knapp bemessen. Es gibt doch das Urteil, wonach 5% der Heizkosten anzusetzen sind.
a) Kann man darauf bestehen, trotz der Regelung bzgl. Pauschale?
b) Falls ja: Für einen Überprüfungsantrag sind welche Heizkosten relevant: die des abgelaufenen Jahres
für die da gezahlten Abschläge (meiner Meinung nach logisch) oder kann das JC einfach die aktuell gezahlten Abschläge
(in unserem Fall niedriger) herannehmen?
c) Auch hier: Pro Kopf oder pro Wohnung?
So langsam raucht mir echt der Kopf und ich steige irgendwie gar nicht mehr durch, sehe anscheinend
den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und bin etwas konfus glaub ich.

Ich danke Euch für Eure Hilfe!
es geht mal wieder um... ach, seht Ihr ja im Betreff. *seufz*
Unser JC gewährt eine monatliche Pauschale für den Thermenstrom in Höhe von sagenhaften 4,21 € s. Anhang.
Dazu habe ich Fragen:
1. Sind die pro Wohnung (denke ich mal) oder pro Person der BG (Auffassung einer Bekannten)?
2. Diese 4,21 € sind ja sehr knapp bemessen. Es gibt doch das Urteil, wonach 5% der Heizkosten anzusetzen sind.
a) Kann man darauf bestehen, trotz der Regelung bzgl. Pauschale?
b) Falls ja: Für einen Überprüfungsantrag sind welche Heizkosten relevant: die des abgelaufenen Jahres
für die da gezahlten Abschläge (meiner Meinung nach logisch) oder kann das JC einfach die aktuell gezahlten Abschläge
(in unserem Fall niedriger) herannehmen?
c) Auch hier: Pro Kopf oder pro Wohnung?
So langsam raucht mir echt der Kopf und ich steige irgendwie gar nicht mehr durch, sehe anscheinend
den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und bin etwas konfus glaub ich.

Ich danke Euch für Eure Hilfe!