Art 12 GG
Elo-User*in
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...sondern mit der Abschlagszahlung verrechnet.
Soweit ja auch gar nicht schlimm. Allerdings handelt es sich um einen Betrag von 475 Euro.
Zur Vorgeschichte:
Meine Mutter hatte bei der letzten Jahresabrechnung etwas erhöhten Strombedarf und mußte dadurch monatlich einen Abschlag von 125 Euro zahlen. Da dieser nun erheblich zurückgegangen ist, entstand eben diese hohe Gutschrift.
Nun ist es so, daß mit der letzten Jahresrechnung diese o.g. Gutschrift zwar angegeben wurde, jedoch mit einer Auflistung, daß sie erst wieder ab Juli Strom bezahlen müßte. Dann würden dort etwa 24 Euro fällig und die kommenden Monate wieder 125 Euro.
Eigentlich wäre es ja kein Problem dies so zu machen. Was uns dabei jedoch ganz und gar nicht gefällt ist, daß der Stromanbieter mit ihren knapp 500 Euro ein zinsloses Darlehen erhält und über ein viertel Jahr quasi damit wirtschaften kann. Ihr wäre es natürlich viel lieber wenn sie dieses Guthaben ausbezahlt bekäme da sie es momentan gebrauchen kann.
Aus meiner Erfahrung kenne ich es nur so, daß ich meist kleinere zweistellige Beträge erstattet bekommen habe, die dann mit den Abschlägen berechnet wurden. Da war es oft nicht rentabel wegen wenigen Euro nen Aufstand zu machen. Wenn jedoch die Rückzahlung höher ausfällt als die zuletzt einbehaltenen Abschläge, dann siehts schon anders aus.
Außerdem ist es ja so, daß sie dennoch darauf beharren, den Abschlag auf gleichem Niveau zu halten. Bei jedem anderen Anbieter den wir hatten, wurde die Abschlagsrate nach jeder Abrechnung an deinen tatsächlichen Bedarf angepaßt. Das ist bei diesem Anbieter wohl nicht so (HitEnergie).
Jetzt zu meinen Fragen. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich überlege gerade, wie ich das denen schriftlich mitteile und darauf bestehe, das Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, eine Beschwerde an den Verbraucherschutz zu senden und evtl. den Stromanbieter zu verklagen. Im gleichen Schreiben werden wir auch die Kündigung einreichen.
Wie würdet ihr in einem solchen Fall handeln? Habt ihr bereits selbst sowas erlebt und wie habt ihr euch dagegen gewehrt? Wie formuliere ich das am besten? Gibt es evtl. eine Rechtsgrundlage dafür, um ganz sicher zu gehen?
Soweit ja auch gar nicht schlimm. Allerdings handelt es sich um einen Betrag von 475 Euro.
Zur Vorgeschichte:
Meine Mutter hatte bei der letzten Jahresabrechnung etwas erhöhten Strombedarf und mußte dadurch monatlich einen Abschlag von 125 Euro zahlen. Da dieser nun erheblich zurückgegangen ist, entstand eben diese hohe Gutschrift.
Nun ist es so, daß mit der letzten Jahresrechnung diese o.g. Gutschrift zwar angegeben wurde, jedoch mit einer Auflistung, daß sie erst wieder ab Juli Strom bezahlen müßte. Dann würden dort etwa 24 Euro fällig und die kommenden Monate wieder 125 Euro.
Eigentlich wäre es ja kein Problem dies so zu machen. Was uns dabei jedoch ganz und gar nicht gefällt ist, daß der Stromanbieter mit ihren knapp 500 Euro ein zinsloses Darlehen erhält und über ein viertel Jahr quasi damit wirtschaften kann. Ihr wäre es natürlich viel lieber wenn sie dieses Guthaben ausbezahlt bekäme da sie es momentan gebrauchen kann.
Aus meiner Erfahrung kenne ich es nur so, daß ich meist kleinere zweistellige Beträge erstattet bekommen habe, die dann mit den Abschlägen berechnet wurden. Da war es oft nicht rentabel wegen wenigen Euro nen Aufstand zu machen. Wenn jedoch die Rückzahlung höher ausfällt als die zuletzt einbehaltenen Abschläge, dann siehts schon anders aus.
Außerdem ist es ja so, daß sie dennoch darauf beharren, den Abschlag auf gleichem Niveau zu halten. Bei jedem anderen Anbieter den wir hatten, wurde die Abschlagsrate nach jeder Abrechnung an deinen tatsächlichen Bedarf angepaßt. Das ist bei diesem Anbieter wohl nicht so (HitEnergie).
Jetzt zu meinen Fragen. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich überlege gerade, wie ich das denen schriftlich mitteile und darauf bestehe, das Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, eine Beschwerde an den Verbraucherschutz zu senden und evtl. den Stromanbieter zu verklagen. Im gleichen Schreiben werden wir auch die Kündigung einreichen.
Wie würdet ihr in einem solchen Fall handeln? Habt ihr bereits selbst sowas erlebt und wie habt ihr euch dagegen gewehrt? Wie formuliere ich das am besten? Gibt es evtl. eine Rechtsgrundlage dafür, um ganz sicher zu gehen?