Strom und Gasguthaben bekommen im SGB-2 Bezug

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Matt45

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Hallo zusammen.

Ich habe nun meine Jahresrechnung(Mitte 2017-Mitte 2018) bekommen.

Strom habe ich 11,84 € Guthaben und beim Gas habe ich sogar ein Guthaben von 27,93, also gesamt fast 40,- €.

Ich heize mit Gas und auch Warmwasser "läuft" mit Gas.

Ich bin Aufstocker beim JC und mir ist es klar dass ich es mitteilen muss beim JC .

Wie wird es berechnet?

Wird mein sparen "bestraft" und ich muss das Guthaben komplett zurück bezahlen?

Bekomme ich demnächst eine Anhörung zu einer Überzahlung?

Ich bezahle direkt monatlich an meinem Anbieter.


Danke für Antworten.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Matt45

Strom habe ich 11,84 € Guthaben

Das Guthaben steht dir zu, da du ja die Kosten selbst gezahlt hast, also den monatlichen Abschlag an den Anbieter.

beim Gas habe ich sogar ein Guthaben von 27,93,

Hier kannst du bitte nachlesen § 22 SGB II

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Text hervorgehoben.

Bekomme ich demnächst eine Anhörung zu einer Überzahlung?

Seit Einführung vom "4-Augen-Prinzip" bekommst du eine Anhörung nach § 24 SGB X aber nicht weiter schlimm, hier soll vermieden werden, das eventuell Schulden entstehen, falls man den Betrag anderwertig versehentlich ausgegeben hat.

Nicht immer erfolgt eine Anhörung, also reiche die Gasabrechnung belegbar in Kopie ein mit kurzem Anschreiben.
 
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