Strom Rückzahlung bei Sozialleistungsbezug in der Insolvenz pfändbar?

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Die7Zwerge

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Hi,
ich erwarte eine dicke Strom-Rückzahlung. Ich habe jetzt aber auch eine hohe Abschlagssummer gezahlt. Ich beziehe Grundsicherung. Diese ist ja nicht pfändbar. Den Strom habe ich ja ausschließlich von der Grundsicherung bezahlt. Dafür musste ich auf andere Sachen verzichten.

Also dürfte doch die Strom-Rückzahlung nicht pfändbar sein oder?

MfG
 

axellino

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Ab Eröffnung des Insolvenzverfahren und bis zur dessen Aufhebung, gehört das Guthaben zur Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter wird es sich krallen, da es in diesen Verfahrensabschnitt ein Vermögenszuwachs währe und dabei spielt es absolut keine rolle, das Du die Abschlagszahlungen aus deinen Regelsatz geleistest hattest. (§ 35 Abs. 1 InsO )

Ist das Verfahren aufgehoben worden und man befindet sich in der sogenannten Wohlverhaltensperiode seines Insolvenzverfahren,, dann. bliebe die Erstattung des Stromguthabens beim Insolvenzschuldner, da in diesen Verfahrensabschnitt der Treuhänder keinen Zugriff mehr auf Vermögenszuwachs hat, ausser ebend die haelfte eines Erbes. (§ 295 InsO )
 
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