Streikbruch durch Leiharbeit - Kontrolliert die Arbeitsagentur?

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Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Streikbruch durch Leiharbeit - Kontrolliert die Arbeitsagentur?

Man stelle sich vor, es ist Streik, und niemand kontrolliert die Einhaltung des Streikbruchverbots durch Leiharbeit ... ?! Gerade im Zusammenhang mit den 24-Std.-Warnstreiks der letzten Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie und bei den Streiks von Verdi im Einzelhandel 2017 ist so Einiges aufgefallen.

Holger Thiess, Rechtsanwalt aus Hamburg, sieht in seinem Beitrag vom 29.01.2018 gravierende Mängel bei der zuständigen Agentur für Arbeit. (link)
https://www.igmetall-zoom.de/
 

ZynHH (R.i.P.)

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Streikbrecher in Deutschland.... unfassbar und Grundlos. Die Streikbrecher sollte man an ihre Vorgänger im 1900 Jahrhundert erinnern...physisch...
 
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ExitUser

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Die meisten werden noch nicht einmal wissen, dass sie nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Ich schätze mal, dass so 90% aller Leiharbeitnehmer nichts über ihre Rechte wissen.
 
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Gewerkschafter

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Nach §11 Abs.5 AÜG gilt, ich zitiere wie folgt „Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist“. Nun liegt es an den Kolleginnen und Kollegen ob sie sich das gefallen lassen. Ideologisch darf man diesen Verrat an der Arbeitnehmerschaft niemals mitzutragen. Nein Leiharbeit ist Mist, aber wir sind alle dafür mitverantwortlich, ob wir das weiter unterstützen wollen oder nicht. Ich weiß wovon ich spreche. Bei den Werkvertragsfirmen und bei den Leiharbeitsfirmen ist kaum jemand organisiert. Spricht man Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung oder gute Tariflöhne an gilt der Mensch als weltfremd. Jeder ist sich selbst der nächste, da sage ich nur gute Reise in die Anfänge des 19. Jahrhunderts.
Für die Agentur für Arbeit gilt wohl eher, wo kein Kläger da kein Richter!
 

Bettelstudent

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Hallo Zeitkind,


das stimmt doch nicht :biggrin:

Rauch mal eine Zigarette am Bahnhof und du wirst von Bundespolizei,Landespolizei und Bahnsicherheit umzingelt (während am anderen Bahnsteig Dealer ihren Stoff verkaufen).

Und wer es nicht glauben will, Essen Hbf lädt täglich zum Besuch und unendlichen Erlebnissen ein (oder jeder andere Bahnhof hier) :peace:
 

Giftnudel

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ARD Monitor 04 07 2013 Ausgetrickste Leiharbeiter Das ... - YouTube
Video zu "monitor leiharbeit 2013"

Hat zwar nichts mit Steikbruch zu tun. Wie der Bericht von Monitor zeigt, interessiert dies das Mobcenter selbst bei anderen schwerwiegenden Verstößen der Sklavenhändler gegen geltendes Recht offensichtlich nicht im geringsten. Wohl ganz nach dem Motto, legal, illegal, Exkrementgal.
 

bla47

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Die AfA hat ca. 50 Mitarbeiter, um ca. 12.000 (!) Klitschen zu kontrollieren.
Leider liegt kein Lohn Betrug vor, sonst hätte man starke mitbetroffene Behörden als Verbündete. Wie Zoll, Finanzamt und die Sozialversicherungen. Schade.
 

noillusions

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Bei erzwungenen Zaf -VG's könnte man das Thema ja ansprechen, da man den lieben "Kollegen" ja nicht unsolidarisch in den Rücken falle möchte.:icon_mrgreen:
 
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Gelöschtes Mitglied 41016

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Abgesehen von von § 11 Abs. 5 AÜG dürfte die Frage, inwieweit der Einsatz mit § 12 IGZ-MTV bzw. § 17.1 BAP-MTV (je nach ZAF ) vereinbar ist, vermutlich auch eine gewisse Wirkung zeigen.
 

Sepultura

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Früher wurden wenigstens die Streikbrecher besser bezahlt. Wenn die Zeitarbeiter einsetzen, werden die dann doch noch schlecht bezahlt.
 
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Gewerkschafter

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Früher wurden wenigstens die Streikbrecher besser bezahlt.
Wie schon erwähnt, nach §11 Abs.5 AÜG ist Streikbruch durch Zeitarbeitnehmer mittlerweile Verboten. Wird der Zeitarbeitnehmer dennoch bei einem Entleiher beschäftigt, welcher von einem Arbeitskampf betroffen ist, so hat er die Möglichkeit den Betriebsrat im Unternehmen aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Nach §14 Abs.2 AÜG hat der Zeitarbeitnehmer ein in Mitwirkungs und Mitbestimmungsrecht. Der Zeitarbeitnehmer kann sich auch an die Streikleitung wenden und dort den Sachverhalt klären. Niemand darf einen Streikbruch mittragen, das ist Verrat an der Arbeitnehmerschaft und Niemand darf sagen „von alledem habe ich nichts gewusst“.
 
G

Gewerkschafter

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Wenn jemand nicht hört, wird er gefeuert und die Jobcenter wollen sanktionieren.
Jobcenter wollen immer Sanktionieren, aber bei Streikbruch sieht die Sache anders aus. Den §11 Abs.5 AÜG, sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis, kann ich nicht oft genug wiederholen. Nach dieser Gesetzesänderung ist Streikbruch durch die ZAF faktisch Verboten. Erfahre ich von diesem Streikbruch wende ich mich an die Streikleitung und an den Betriebsrat im Entleihbetrieb. Nach dem AÜG bin ich dazu berechtigt. Last but not least wird die zuständige Gewerkschaft informiert. In besonders schweren Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit der ZAF die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entziehen. Das kann geschehen auf Druck von Gewerkschaften. Wir werden zwar dann nicht sanktioniert aber möglicherweise gibt es dann eine ZAF weniger.
 
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Gelöschtes Mitglied 41016

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Den §11 Abs.5 AÜG, sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis, kann ich nicht oft genug wiederholen. Nach dieser Gesetzesänderung ist Streikbruch durch die ZAF faktisch Verboten.
Die Tarifverträge beinhalten seit 2013 ebenfalls entsprechende Klauseln.

In besonders schweren Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit der ZAF die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entziehen. Das kann geschehen auf Druck von Gewerkschaften. Wir werden zwar dann nicht sanktioniert aber möglicherweise gibt es dann eine ZAF weniger.
Aber nicht wegen einzelnen Vorkommnissen. Da müsste eine ZAF schon gehäuft auffallen.
 

noillusions

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Wie bekommt man überhaupt von einem Arbeitskampf in einem Entleihbetrieb mit?
Gibt es eine zentrale Erfassung von Arbeitskämpfen, wo man nachsehen kann?
 
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Gewerkschafter

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Wie bekommt man überhaupt von einem Arbeitskampf in einem Entleihbetrieb mit?
Jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin wird den Arbeitskampf im Entleihunternehmen mitbekommen. Man darf davon ausgehen dass Leiharbeitnehmer und auch alle anderen Mitarbeiter über einen gesunden und kompetenten Wahrnehmungssinn verfügen. :biggrin:
 
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Gewerkschafter

Gast
Es gibt also keine Hintereingänge?
Selbst wenn es dass alles geben würde, so blind und taub kann Niemand sein dass er diesen Streik nicht bemerkt. Meist reden die Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb über diesen Streik. Meist verfügen Unternehmen auch nur über eine begrenzte Fläche, wenn da ein Jemand nichts mitbekommt grenzt das an ein Wunder oder die Person hat viel Alkohol oder andere Dinge konsumiert.
:doh:
 

Sepultura

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wenn die BA die ZAF sanktionieren, verlieren viele einen Job und dass ist doch schlecht für die Arbeitslosenquote.

Denen geht es nur darum die Quote unten zu halten. Deswegen pushen die den Niedriglohnsektor so.
 
G

Gewerkschafter

Gast
wenn die BA die ZAF sanktionieren, verlieren viele einen Job
Dem kann ich nur zustimmen. Von selber bewegen sich weder das JC noch die AfA , aber bei Streikbruch ist das Gesetz auf unserer Seite. Niemand kann und darf gezwungen werden einen Streikbruch durch die Leiharbeit mitzutragen. Ein einfacher Hinweis an die Gewerkschaft reicht aus oder mit dem Betriebsrat vor Ort sprechen. Wir alleine können gegen die Leiharbeit nichts ausrichten, bei Beschwerden von Betriebsräten oder der Gewerkschaft sieht die Sache anders aus. Deshalb ist es ja so wichtig dass wir alle organisiert sind. Nur die Organisierten können ihre Arbeitnehmerrechte geltend machen, die Unorganisierten hingegen, in vielen Fällen aus Unkenntnis, werden ihrer Arbeitnehmerrechte beraubt.
 
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