Habe ein Schreiben bekommen, indem mir 56 € Zuschlag (§24) ab Januar 2011 gestrichen werden wegen der evtl. Rechtänderung des SGB II.
Ist das zulässig? Das Gesetz wurde doch vom Bundesrat blockiert. Das muss doch erst entschieden werden. Kann ich, oder ist es sinnvoll dagegen Einspruch einzulegen.
Das Lustige dabei ist, die Kürzungen setzen sie um, obwohl das Gesetz noch nicht rechtsgültig ist, die 5 € Zuzahlung bekomme ich nicht
LG
Ist das zulässig? Das Gesetz wurde doch vom Bundesrat blockiert. Das muss doch erst entschieden werden. Kann ich, oder ist es sinnvoll dagegen Einspruch einzulegen.
Das Lustige dabei ist, die Kürzungen setzen sie um, obwohl das Gesetz noch nicht rechtsgültig ist, die 5 € Zuzahlung bekomme ich nicht
LG