Hallo Frau Rossi,
Als Fazit war dort vermerkt, dass mein „ Restleistungsvermögen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 h für Voraussicht mindestens 3 Jahre“ und „ empfohlen Erwerbsminderungsrente zu beantragen“. Nun steht da ja Empfehlung. Oder ist das Pflicht?
Das kann durchaus dazu führen, dass du bald ein Schreiben der DRV wegen "Umdeutung" dieser Reha in EM-Rente bekommst, das
KANN passieren,
MUSS aber nicht.
Zur rechtlichen Seite und Dispositionsrechten hat dir mein Vorschreiber schon gute Informationen gegeben.
Der Reha-Bericht hat für sich gesehen noch keine verbindliche Bedeutung, dazu entscheidet immer noch nur die DRV.
Ob die KK den Bericht bekommen soll muss man selbst unterschreiben, du solltest also auch wissen, wem der zugeschickt werden sollte, dafür muss man ja in der Klinik unterschreiben.
Einen Rechtsanspruch hat die KK
NICHT darauf aber man wird dir Druck machen, weil man wissen will was in der Reha herausgekommen ist.
Man kann die Aufforderung eine EM-Rente zu beantragen durchaus noch nachschieben, denn es ist nach § 51 SGB V inzwischen auch möglich dich von der KK aus mit einer Frist von 10 Wochen aufzufordern.
Dann nützt dir das Dispositionsrecht im Bezug auf den Reha-Antrag auch nicht mehr viel, denn die KK möchte natürlich das Krankengeld bald wieder einstellen können wenn dir wirklich eine EM-Rente (mit Befristung wahrscheinlich) bewilligt werden sollte.
Da hast du dann keine Wahl mehr, was willst du denn sonst machen, wenn man dich auch bei der DRV vorerst für EM halten würde, da kann jeder andere Leistungsträger verlangen, dass du diese (dann für dich) "vorrangige" Sozial-Leistung auch beantragst und in Anspruch nimmst.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir nur anraten, die "Empfehlung" der Reha-Klinik ernst zu nehmen, so schnell beschließen die
NICHT, dass man komplett
UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig sein soll.
Das haben sie ja auch der DRV gegenüber zu begründen und zu verantworten, spätestens wenn das von der DRV im entsprechenden Schreiben "übernommen" wird, hast du keine Freiheit mehr selbst was anderes zu wollen.
Diese Entscheidung können sich KK und/ oder AfA dann zu Nutze machen, egal ob sie dich dazu aufgefordert hatten oder nicht.
Es passiert selten genug, dass man faktisch EM aus einer Reha entlassen wird, da sollte man auch mal darüber nachdenken, ob man bei Gegenwehr nicht seine eigenen gesundheitlichen Fähigkeiten gerade sehr überschätzt.
Ändern könntest du diese Entscheidung dann wohl nur noch durch die umgehende Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, um (durch Fakten) zu "beweisen", dass es nicht so ist wie es im Reha-Bericht steht.
MfG Doppeloma