Martin Behrsing
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Zum Antrag der Linksfraktion, das Jobcenter anzuweisen, keine Sanktionen mehr auf die Kosten der Unterkunft zu verhängen, erklärt Holger Schmidt, sozialpolitischer Sprecher:
Obwohl die SGB II-Leistungen (Hartz IV) offiziell das soziokulturelle Existenzminimum und damit ein Leben in Würde gewährleisten sollen, können die Auszahlungen bei „Versäumnissen“ und „Pflichtverletzungen“ durch das Jobcenter zur Strafe gekürzt werden. Bei Wiederholung und insbesondere bei unter 25-Jährigen können diese Sanktionen so weit gehen, dass neben der Geldleistung auch die Mietzahlungen eingestellt werden. Über die Sanktionen wird also nicht nur die finanzielle Existenzgrundlage entzogen, sondern zusätzlich der Verlust des Wohnraums durch ausbleibende Miete offen einkalkuliert.
Linksfraktion Bonn: Strafkürzungen bei Wohnkosten beenden
Obwohl die SGB II-Leistungen (Hartz IV) offiziell das soziokulturelle Existenzminimum und damit ein Leben in Würde gewährleisten sollen, können die Auszahlungen bei „Versäumnissen“ und „Pflichtverletzungen“ durch das Jobcenter zur Strafe gekürzt werden. Bei Wiederholung und insbesondere bei unter 25-Jährigen können diese Sanktionen so weit gehen, dass neben der Geldleistung auch die Mietzahlungen eingestellt werden. Über die Sanktionen wird also nicht nur die finanzielle Existenzgrundlage entzogen, sondern zusätzlich der Verlust des Wohnraums durch ausbleibende Miete offen einkalkuliert.
Linksfraktion Bonn: Strafkürzungen bei Wohnkosten beenden