Strafbefehl: Wie hoch sind 50 Tagessätze bei Bürgergeld.

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EasyGoing

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Hallo,

ich habe einen Strafbefehlt bekommen über 50 Tagessätze zu je 15 Euro. Bei Bürgergeld Beziehern ist der Tagessatz wohl 5 Euro. Hat jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?

Gruss
 
Bei Bürgergeld Beziehern ist der Tagessatz wohl 5 Euro. Hat jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?
Nein, es gibt keine spezifischere Rechtsgrundlage als eben § 40 II StGB . Das Bürgergeld -Empfängern ggf. ein geringerer Tagessatz angerechnet wird entwickelt sich aus der Rechtssprechung die meines Wissens nicht ganz eindeutig ist.
 
Beim ALGII waren es (in vielen mir persönlich bekannten Fällen) bis jetzt 10,00 €, warum sollen es nun nur noch 5,00 € sein? Es wird ja davon ausgegangen, dass das monatliche Netto-Einkommen durch 30 (Tage) geteilt wird. Die vom TE genannte 15,00 € Tagessatzhöhe führten also zu einem (rechnerischen) Monatsnetto von 450,00 €. Dürfte somit also rechtmäßig sein!
 
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