Hallo,
ich habe einen Strafbefehlt bekommen über 50 Tagessätze zu je 15 Euro. Bei Bürgergeld Beziehern ist der Tagessatz wohl 5 Euro. Hat jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?
Gruss
ich habe einen Strafbefehlt bekommen über 50 Tagessätze zu je 15 Euro. Bei Bürgergeld Beziehern ist der Tagessatz wohl 5 Euro. Hat jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?
Gruss