Corneregel
Elo-User*in
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Hallo,
im Leitfaden ALG2 von Harald Thomé Seite 150 unter 1.3.6 abgetretende Einkünfte wird erwähnt, dass abgetretende Einkünfte 6 Monate vor dem Leistungsbezug als nicht anrechenbar gelten. Darunter auch Steurrückzahlungen. (OVG NRW - info also 4/2000, 222)
Ist diese "Rechtsprechung" noch gültig, bzw. kann mir jemand sagen wie ich an den Auszug der Seite 222 der Zeitschrift (?) also 4/2000 komme? Ich habe bereits Google ausführlich bedient und nichts gefunden.
Welche XXXXXXXXX Gesetzeslücken gibt es damit eine Steuerrückzahlung nicht an das JC fällt?
Freue mich über eine Rückmeldung.
LG
corneregel
Moderationshinweis...
im Leitfaden ALG2 von Harald Thomé Seite 150 unter 1.3.6 abgetretende Einkünfte wird erwähnt, dass abgetretende Einkünfte 6 Monate vor dem Leistungsbezug als nicht anrechenbar gelten. Darunter auch Steurrückzahlungen. (OVG NRW - info also 4/2000, 222)
Ist diese "Rechtsprechung" noch gültig, bzw. kann mir jemand sagen wie ich an den Auszug der Seite 222 der Zeitschrift (?) also 4/2000 komme? Ich habe bereits Google ausführlich bedient und nichts gefunden.
Welche XXXXXXXXX Gesetzeslücken gibt es damit eine Steuerrückzahlung nicht an das JC fällt?
Freue mich über eine Rückmeldung.
LG
corneregel
Moderationshinweis...
Gesetzeslücken is eindeutig und ok, aber das andere gibt es hier bei uns nicht !!!
Gruß axellino