Steuerrückzahlung nach Abmeldung von ALG2

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mdxxy

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Hallo,

ich habe mich im Mai beim JC wegen eines Umzugs in eine andere Stadt abgemeldet. Ich habe von November 17 bis einschließlich Mai 18 ALG2 bezogen. Seit dem 01.06.18 erhalte ich aufgrund der Abmeldung kein ALG2 mehr. Ich habe mich in der neuen Stadt bisher noch nicht beim JC gemeldet und noch keinen Antrag gestellt.

Am 07.06.18 habe ich vom Finanzamt einen Bescheid bekommen, dass ich eine Steuerrückzahlung von 1200€ bekommen soll. Das Jobcenter hatte mich im März 18 dazu aufgefordert einen Antrag auf Steuerrückerstattung einzureichen.

Meine Frage ist nun ob ich obwohl ich aktuell kein ALG2 mehr beziehe und es noch nicht neu beantragt habe trotzdem die Rückerstattung an das Jobcenter melden muss und den vollen Betrag dann an das Jobcenter überweisen?
 

Katzenstube

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verstehe ich das richtig mdxxy, dass Du auch nicht krankenversichert bist??? Da würde nämlikch schnell ein Schaden entstehen können, der höher wäre als die vermeintliche Rückzahlung.

Ich denke ja auch, bei der nächsten Beantragung müsstest Du ja so und so die Bankdaten der letzten Monate nachweisen - da käme dann die Rückzahlung ans Licht.

Mal sehen, was unsere Fachleute schreiben.

Gru8 von Katzenstube
 

mdxxy

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verstehe ich das richtig mdxxy, dass Du auch nicht krankenversichert bist??? Da würde nämlikch schnell ein Schaden entstehen können, der höher wäre als die vermeintliche Rückzahlung.

Ich denke ja auch, bei der nächsten Beantragung müsstest Du ja so und so die Bankdaten der letzten Monate nachweisen - da käme dann die Rückzahlung ans Licht.

Mal sehen, was unsere Fachleute schreiben.

Gru8 von Katzenstube

Da ich ab September eine Ausbildung beginne könnte ich auf ALG2 bis dahin verzichten und die Krankenversicherung selbst bezahlen.

Allerdings würde ich gerne wissen ob ich verpflichtet bin das dem JC zu melden oder ob es da ich aktuell keine Leistungen mehr bekomme hinfällig ist. Ich möchte nichts illegalerweise verschweigen oder verschleiern. Sollte ich dazu verpflichtet sein das zu melden werde ich das auch tun und dann aufgrund der Krankenversicherung bis September ALG2 beantragen.
 

AsbachUralt

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Wichtig ist wann das Geld auf Deinem Konto erscheint. Wenn es außerhalb des Leistungsbezuges ist, dann geht es das JC nichts mehr an.
 

Doppeloma

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Hallo mdxxy, :welcome:

Da ich ab September eine Ausbildung beginne könnte ich auf ALG2 bis dahin verzichten und die Krankenversicherung selbst bezahlen.

Dann solltest du dich umgehend auch darum kümmern, dass du weiter krankenversichert bist, denn ab dem 01.06. ist das bereits nicht mehr der Fall wenn du zuletzt für den Monat Mai ALG II bekommen hast.

Allerdings würde ich gerne wissen ob ich verpflichtet bin das dem JC zu melden oder ob es da ich aktuell keine Leistungen mehr bekomme hinfällig ist.

Hier kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen, maßgeblich ist der Zufluss der Steuererstattung auf deinem Konto und da ist es ja noch nicht.

Also brauchst du das auch keinem JC mehr melden wenn du aktuell (am neuen Wohnort) nicht vor hast ALGII nahtlos zu beantragen ... :icon_evil:

Ich möchte nichts illegalerweise verschweigen oder verschleiern. Sollte ich dazu verpflichtet sein das zu melden werde ich das auch tun und dann aufgrund der Krankenversicherung bis September ALG2 beantragen.

Da wirst du dich nun entscheiden müssen, ob du bis zur Ausbildung selbst zahlen willst (ca. 170 € im Monat für freiwillige Pflichtversicherung) und ansonsten so auskommen kannst.
Einen Monat Unterbrechung (nur für Juni, denn das Geld dürfte die nächsten Tage schon auf dem Konto ankommen) wird man wohl sonst nicht akzeptieren müssen, aber das weiß ich nicht genau wie das bei einem Umzug wäre.

Im nachfolgenden Monat (ab dem 01.07.) wäre das ja schon "Schonvermögen" und darf auch nicht mehr angerechnet werden, sofern es in deinem erlaubten, persönlichen Betrag dafür liegt.

Man nimmt dir das Geld vom Finanzamt ja nicht weg, du musst es nur für deinen Lebensunterhalt einsetzen, wenn es während des laufenden Leistungsbezuges auf deinem Konto ankommt.

ALGII gäbe es dann weniger, eventuell aufgeteilt über mehrere Monate.

Kannst ja noch mal drüber nachdenken und vielleicht einfach erst mit Wirkung zum 01.07. beim neuen JC ALG II beantragen, dann brauchst du nur einen Monat (für Juni) die K-Versicherung selber zahlen und kannst noch was als Schonvermögen behalten von der Steuererstattung. :idea:

MfG Doppeloma
 

mdxxy

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Ich bin momentan hin und her gerissen ob und wann ich mich beim JC melden soll.

Ich wohne seit 01.06.18 mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (keine Kinder vorhanden) und bin mir nicht sicher ob es sich überhaupt lohnen würde zum JC zu gehen, da ich falls kein "Jahr auf Probe" gewährt werden würde aufgrund des Gehalts meiner Freundin kein Geld bekommen würde.

Wenn ich dann zusätzlich noch die Steuerrückerstattung an das JC überweisen müsste und ich nicht mal was bekomme wegen der Bedarfsgemeinschaft wäre das ziemlich blöd.
 

Doppeloma

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Hallo mdxxy,

Ich bin momentan hin und her gerissen ob und wann ich mich beim JC melden soll.

du verstehst es nicht wirklich, ODER ???

Ich wohne seit 01.06.18 mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (keine Kinder vorhanden) und bin mir nicht sicher ob es sich überhaupt lohnen würde zum JC zu gehen, da ich falls kein "Jahr auf Probe" gewährt werden würde aufgrund des Gehalts meiner Freundin kein Geld bekommen würde.

Diese Info kannten WIR ja hier bisher nicht, man wird ganz sicher versuchen euch direkt zur BG zu machen, wenn du nun bei ihr eingezogen bist ...
Bis ihr das geklärt habt (vielleicht) wirst du kein geld bekommen, das siehst du durchaus richtig.

In dieser Situation und mit der sicheren Aussicht ab September wieder eigenes Einkommen zu haben und auch wieder gesetzlich versichert zu sein solltest du auf Kontakte zum "neuen" JC besser komplett verzichten.

Man wird sonst nicht locker lassen auch Angaben von deiner Freundin haben zu wollen und das kann eine Beziehung ziemlich schädigen, wenn ihr euch bisher einig gewesen seid die Zeit so zu "überbrücken" ...

Deine Krankenversicherung kannst du ja dann wenigsten selber zahlen aus der Steuer-Erstattung ...
Also geh zu deiner KK (oder schreibe die nachweislich an) und bitte um die Unterlagen für die freiwillige Pflicht-Mitgliedschaft bis deine Ausbildung im September beginnen wird.

Warte NICHT bis man dich dazu anschreiben wird, weil das (alte) JC dich dort bald offiziell aus dem Leistungsbezug abmelden wird. :icon_evil:

Mehr ist nicht nötig, wenn ihr ansonsten so auskommen könnt, es gibt KEINE Pflicht Sozial-Leistungen zu beantragen wenn man sein Leben anders finanzieren kann und möchte.

Wenn ich dann zusätzlich noch die Steuerrückerstattung an das JC überweisen müsste und ich nicht mal was bekomme wegen der Bedarfsgemeinschaft wäre das ziemlich blöd.

Die Steuererstattung bekommst DU vom Fianzamt auf DEIN Konto und die musst du nirgendwo hin überweisen ... schon gar nicht wenn du überhaupt KEINE Leistungen beim (neuen) JC mehr beantragen willst aktuell bis zur Ausbildung. :icon_evil:

Dann ist und bleibt das (völlig LEGAL) DEIN Geld und du kannst damit machen was du willst.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen, du bist NICHT (mehr) im ALGII -Leistungsbezug und wirst es auch vorerst nicht mehr sein, später interessiert das Niemanden mehr ...

Regele deine Krankenversicherung und genieße die Zeit bis zur Ausbildung noch mit deiner Freundin in Ruhe OHNE AMT ... und MIT deiner Steuererstattung sobald sie auf dem Konto eingegangen ist.

Lade deine Freundin davon mal zum Essen ein und alles Gute für euch BEIDE ... du "musst" NICHT zum JC wenn du das aktuell gar nicht mehr willst. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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