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Hallo Forum,
vor kurzem fragte ich hier nach bzgl. Steuerrückerstattung, in wie weit das als Einkommen angerechnet wird, was ich beachten muss usw.
600€ (großzügig aufgerundet) bekam ich vor 2 Wochen aus 2016 vom Finanzamt direkt auf mein Konto überwiesen. Steuerrückerstattungsbescheid, Kontoauszug etc. habe ich dann vorbildlich unverzüglich beim JC eingereicht.
Heute kam der Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung
Für November werden von den 600€ abzüglich 30€ Absetzungen 570€ von meinem ALG2 abgezogen
Soweit ist das auch alles okay für mich, allerdings steht auf der nächsten Seite:
2. Erstattung:
Die bezahlten Leistungen sind von Ihnen zu erstatten, da sie aufgehoben worden sind. [...]"
3. Einziehung:
Ihr Erstattungsbetrag in Höhe von 600 Euro ist wie folgt bis zum 26. November 2017 unter Angabe des persönlichen Verwendungszwecks und Verwendung folgender Bankdaten zu überweisen [...]:
Bitte beachten Sie:
[...] Kommen sie Ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, werden Sie kostenpflichtig abgemahnt.
Für die Zahlungsabwicklung und den Forderungseinzug wurde der Inkasso-Service beauftragt [...]
Sollten Sie gegen die über die Erstattungspflicht getroffene Entscheidung Rechtsmittel einlegen, informieren Sie bitte den Inkasso-Service [...]
Von den Zahlen her stimmt alles soweit, da habe ich keine Beschwerden, aber deren Schreiben liest sich für mich eindeutig so:
"Wegen den 600€ vom FA bekommst du für November einmalig 570€ weniger überwiesen. Aber du musst uns nochmal 570€ bis 26. November überweisen, sonst Inkasso und so"
Oder:
"Du hast zwar 600€ vom FA überwiesen bekommen und das darfst du auch behalten, aber dafür musst du uns jetzt 1140€ (2x 570€) überweisen"
Ist das von denen einfach nur unglücklich formuliert, ich habe es falsch verstanden oder haben die einen groben Fehler gemacht?
Weil eine eindeutig formulierte Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung ist für mich eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, das kann man kaum falsch verstehen.
Wie seht ihr das?
Ich würde das Schreiben nur ungern einscannen, weil anhand der spezifischen Zahlen meine Identität ziemlich leicht ausfindig zu machen wäre, wenn hier falsche Personen mitlesen würden.
vor kurzem fragte ich hier nach bzgl. Steuerrückerstattung, in wie weit das als Einkommen angerechnet wird, was ich beachten muss usw.
600€ (großzügig aufgerundet) bekam ich vor 2 Wochen aus 2016 vom Finanzamt direkt auf mein Konto überwiesen. Steuerrückerstattungsbescheid, Kontoauszug etc. habe ich dann vorbildlich unverzüglich beim JC eingereicht.
Heute kam der Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung
Für November werden von den 600€ abzüglich 30€ Absetzungen 570€ von meinem ALG2 abgezogen
Soweit ist das auch alles okay für mich, allerdings steht auf der nächsten Seite:
2. Erstattung:
Die bezahlten Leistungen sind von Ihnen zu erstatten, da sie aufgehoben worden sind. [...]"
3. Einziehung:
Ihr Erstattungsbetrag in Höhe von 600 Euro ist wie folgt bis zum 26. November 2017 unter Angabe des persönlichen Verwendungszwecks und Verwendung folgender Bankdaten zu überweisen [...]:
Bitte beachten Sie:
[...] Kommen sie Ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, werden Sie kostenpflichtig abgemahnt.
Für die Zahlungsabwicklung und den Forderungseinzug wurde der Inkasso-Service beauftragt [...]
Sollten Sie gegen die über die Erstattungspflicht getroffene Entscheidung Rechtsmittel einlegen, informieren Sie bitte den Inkasso-Service [...]
Von den Zahlen her stimmt alles soweit, da habe ich keine Beschwerden, aber deren Schreiben liest sich für mich eindeutig so:
"Wegen den 600€ vom FA bekommst du für November einmalig 570€ weniger überwiesen. Aber du musst uns nochmal 570€ bis 26. November überweisen, sonst Inkasso und so"
Oder:
"Du hast zwar 600€ vom FA überwiesen bekommen und das darfst du auch behalten, aber dafür musst du uns jetzt 1140€ (2x 570€) überweisen"
Ist das von denen einfach nur unglücklich formuliert, ich habe es falsch verstanden oder haben die einen groben Fehler gemacht?
Weil eine eindeutig formulierte Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung ist für mich eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, das kann man kaum falsch verstehen.
Wie seht ihr das?
Ich würde das Schreiben nur ungern einscannen, weil anhand der spezifischen Zahlen meine Identität ziemlich leicht ausfindig zu machen wäre, wenn hier falsche Personen mitlesen würden.