Larsson
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So, wie ich das verstanden habe gibt es einen Steuerfreibetrag, dieser orientiert sich nach dem Jahr des Rentenantritts und dem damaligen Bruttojahreseinkommen und bleibt gleich.
So weit so gut. Aber wenn ich von der EMR in die Altersrente gehe, ist dass dann ein neuer Rentenantritt und dieser Freibetrag orientiert sich dann an dem Jahr des Eintritts in die Altersrente?
So weit so gut. Aber wenn ich von der EMR in die Altersrente gehe, ist dass dann ein neuer Rentenantritt und dieser Freibetrag orientiert sich dann an dem Jahr des Eintritts in die Altersrente?