Steuerflucht stoppen statt legalisieren! Campact Mitmachaktion

Leser in diesem Thema...

Wie wärs wenn man auch Banküberfälle erlauben würde? Solange niemand verletzt wird, geht man straffrei aus...
OMG! :icon_rolleyes:
 
ganz erlich
meine meinung dazu

finde es unmöglich das der deutsche staat schon grenzübergreifend steuern eintreiben darf

wenn ich geld in der schweiz anlege
zahle ich auch zu deren steuersätzen meine steuern

und da darf der deutsche staat kein zugriff drauf haben
es ist völlig egal ob ich in deutschland
das geld verdiehne und es auf ein konnto der schweiz überweise

wenn der staat steuern drauf erheben will
dann müssen die deutschen banken schon die steuern bei der überweisung abziehen
aber so was hier betrieben wird ist unmöglich

und wenn es einer schaft
steuern zu hinterziehen
ist der staat selber schuld
da muss der besser aufpassen
mehr kontrollen einführen z.b

was nun gemacht wird wer geld hat
der macht seine schweizer konnten dicht
und geht in ein anderes land und legt sein geld da an
 
Na wie wärs denn mit Steuerfreiheit für alle Millionäre, dann brauchen die ihre Kohle in gar kein Ausland mehr zu verschieben?! Erfolg muss schließlich belohnt werden!

Und gegenfinanziert wird das Ganze mit Einkommenssteuer auf die Regelsätze! Reichen 50%? Ach, nehmt gleich 90%!

Sorry sumse, Du hast se ja wohl nich mehr alle??? :icon_dampf:
 
Hmmmm, Leute, die ihr Geld vor dem deutschen Fiskus verstecken wollen, tun dies per normaler Banküberweisung in die Schweiz ?
So einfach ist das ? :icon_kinn:
 
ganz erlich
meine meinung dazu

finde es unmöglich das der deutsche staat schon grenzübergreifend steuern eintreiben darf

wenn ich geld in der schweiz anlege
zahle ich auch zu deren steuersätzen meine steuern

und da darf der deutsche staat kein zugriff drauf haben
es ist völlig egal ob ich in deutschland
das geld verdiehne und es auf ein konnto der schweiz überweise

wenn der staat steuern drauf erheben will
dann müssen die deutschen banken schon die steuern bei der überweisung abziehen
aber so was hier betrieben wird ist unmöglich

und wenn es einer schaft
steuern zu hinterziehen
ist der staat selber schuld
da muss der besser aufpassen
mehr kontrollen einführen z.b

was nun gemacht wird wer geld hat
der macht seine schweizer konnten dicht
und geht in ein anderes land und legt sein geld da an
:icon_neutral::icon_neutral::icon_neutral:
 
Gemäß § 26 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Zahlungen von Gebietsfremden (in diesem Sinnzusammenhang sind Personen gemeint, die nicht in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben) oder für deren Rechnung an Gebietsansässige von den Gebietsansässigen zu melden. Ebenso sind Zahlungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde von den Gebietsansässigen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 AWV zu melden.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind gemäß § 59 Abs. 2 AWV:

  • Zahlungen von weniger als 12.500 Euro oder dem Gegenwert von weniger als 12.500 EUR (die Aufsplittung in mehrere Teilbeträge zur Umgehung der Meldepflicht ist nicht zulässig);
  • Zahlungen für Warenein- oder ausfuhren, da diese bereits durch die Ausfuhranmeldungen bzw. Zollanmeldungen erfasst werden;
  • Zahlungen für kurzfristige Kredite von weniger als 12 Monaten Laufzeit, da diese innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden und somit die Jahresstatistik nicht beeinflussen bzw. diese unnötig verzerren würden.
Zahlungen meint in diesem Zusammenhang nicht nur die Bewegung von Geld, sondern auch die Aufrechnung und die Verrechnung von Beträgen, sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten (§ 59 Abs. 2 AWV).
==> Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

Ganz so einfach, wie sich das manche einer hier vorstellt, geht es nicht:icon_neutral: Ab 12.500 Euro bekommen die Behörden ihre Nase dran.
 
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