KristinaMN
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Brauche Eure Hilfe für eine Bekannte:
Da sie in 2011 mehrmals zwischen ALG II und Job gewechselt hat bekommt sie eine Erstattung von rd. € 1.600, was ihren mtl. Bedarf übersteigt (2 Kinder).
Wie kann sie die Anrechnung verhindern?
Evtl. über das BSG Urteil von B 14 AS 196/11 R aus 2011? Sie bräuchte das Geld dringend für die Whg. (Möbel u. Renovierung).
Sie hat auch noch offene Widersprüche und Klagen laufen (BuT, Miete, Regelsatz, usw.). Kann hier ggf. eine Verrechnung erfolgen.
Melden muss sie, klar. Weiss jemand aber einen guten Tipp?
Da sie in 2011 mehrmals zwischen ALG II und Job gewechselt hat bekommt sie eine Erstattung von rd. € 1.600, was ihren mtl. Bedarf übersteigt (2 Kinder).
Wie kann sie die Anrechnung verhindern?
Evtl. über das BSG Urteil von B 14 AS 196/11 R aus 2011? Sie bräuchte das Geld dringend für die Whg. (Möbel u. Renovierung).
Sie hat auch noch offene Widersprüche und Klagen laufen (BuT, Miete, Regelsatz, usw.). Kann hier ggf. eine Verrechnung erfolgen.
Melden muss sie, klar. Weiss jemand aber einen guten Tipp?