Hallo,
ich habe letztes gearbeitet und somit Einkommen erzielt. Jetzt muss ich eine Steuererklärung machen und darf das Geld nicht behalten. Viele Kosten, die mir entstanden sind, resultieren daraus, dass die Unterstützung des Jobcenters nicht ausreichte. Der Job war außerhalb und pendeln nicht möglich, also musste ich mir eine Bleibe suchen und bezahlte doppelte Miete. Das Jobcenter zahlte mir einen Teil der doppelten Miete, aber ich bin immer noch im Minus in meiner Rechnung. Dazu kommen noch Fahrtkosten zur Arbeit. Die Summe beläuft sich auf ca. 800 Euro. Da sind solche Sachen, wie Nachsendeauftrag oder Kosten für doppeltes Internet nicht drin.
Oder auch Kosten für Bewerbungen. Es werden bei mir nur Bewerbungen per Post gefördert. Alle anderen könnte ich in der Steuererklärung angeben.
Ergibt es überhaupt einen Sinn, wenn ich mir so viel Arbeit mache und am Ende nichts behalten darf? Oder reicht es, wenn ich einfach das Nötigste in der Steuererklärung angebe?
Wenn ich eine Steuerrückerstattung erhalte, muss ich die sofort angeben oder erst beim nächsten Weiterbewilligungsantrag (den ich hoffentlich nicht mehr stellen muss)? Ich habe nämlich gerade einen neuen Weiterbewilligungsantrag gestellt, bei dem auch drin stand, ob es Einnahmen wie Steuerrückerstattungen gab, aber das war bei mir ja noch nicht der Fall.
Danke für die Antworten
ich habe letztes gearbeitet und somit Einkommen erzielt. Jetzt muss ich eine Steuererklärung machen und darf das Geld nicht behalten. Viele Kosten, die mir entstanden sind, resultieren daraus, dass die Unterstützung des Jobcenters nicht ausreichte. Der Job war außerhalb und pendeln nicht möglich, also musste ich mir eine Bleibe suchen und bezahlte doppelte Miete. Das Jobcenter zahlte mir einen Teil der doppelten Miete, aber ich bin immer noch im Minus in meiner Rechnung. Dazu kommen noch Fahrtkosten zur Arbeit. Die Summe beläuft sich auf ca. 800 Euro. Da sind solche Sachen, wie Nachsendeauftrag oder Kosten für doppeltes Internet nicht drin.
Oder auch Kosten für Bewerbungen. Es werden bei mir nur Bewerbungen per Post gefördert. Alle anderen könnte ich in der Steuererklärung angeben.
Ergibt es überhaupt einen Sinn, wenn ich mir so viel Arbeit mache und am Ende nichts behalten darf? Oder reicht es, wenn ich einfach das Nötigste in der Steuererklärung angebe?
Wenn ich eine Steuerrückerstattung erhalte, muss ich die sofort angeben oder erst beim nächsten Weiterbewilligungsantrag (den ich hoffentlich nicht mehr stellen muss)? Ich habe nämlich gerade einen neuen Weiterbewilligungsantrag gestellt, bei dem auch drin stand, ob es Einnahmen wie Steuerrückerstattungen gab, aber das war bei mir ja noch nicht der Fall.
Danke für die Antworten