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ExitUser
Gast
Hallo,
ich kenne mich leider mit den rechtlichen Gegebenheiten noch nicht so 100%ig aus.
Zu mir: Ich beziehe seit Mitte November 2012 Arbeitslosengeld 1, habe jedoch nur noch einen Restanspruch bis Mitte März diesen Jahres. Hinzu kommt, dass mein ALG 1 Anspruch für meinen Lebensunterhalt nicht ausreicht, so dass ich seit Kurzem auch Leistungen für Unterkunft und Heizung erhalte.
Nun zu meiner Frage: Ich habe Anfang des Jahres einen Bescheid bekommen, dass ich meine Steuererklärung für 2012 bis Mitte März gemacht haben muss und dieses Geld auch auf meine Leistungen angerechnet werden, d.h. mir würde das Geld dann entsprechend gekürzt.
1. Gibt es nicht sogenannte Freibeträge?
Ich habe mich schon so weit schlau gemacht, dass ich weiß, dass das Geld als Einkommen angerechnet wird... Man darf jedoch soweit ich weiß auch ein Vermögen von 150 €/Lebensjahr besitzen... wäre es also nicht möglich, dass ich das Geld auf mein Sparkonto packe und spare??
2.1 Gilt dies auch für die Steuererklärung 2011??
Diese habe ich erst Ende Dezember 2012 abgegeben und habe nun erst den Bescheid über die Höhe der Rückzahlung erhalten.
Aber ich hätte diese Steuererklärung ja theoretisch auch schon früher machen können, dann wäre von dem Geld längst nichts mehr übrig gewesen...
2.2 Ich habe letzten Sommer ein neues Auto bekommen, das ich teilweise selber bezahlt habe, teilweise aber auch durch ein Darlehen, das ich von meinen Eltern bekommen habe. Dieses existiert natürlich auch in Schriftform als Vertrag zwischen meinen Eltern und mir und beinhaltet, dass ich das Geld zurück zahle, sobald ich dazu finanziell in der Lage bin. Und dies wäre ja nun mit der Steuerrückzahlung der Fall... Meine Eltern werden nämlich so langsam etwas ungeduldig, weil ich seit Monaten keine Rate mehr an sie zahlen konnte...
3. Was ist mit der diesjährigen Steuerrückzahlung, wenn ich Mitte März wieder Arbeit haben sollte? Wird das dann trotzdem noch im Nachhinein mit den Leistungen verrechnet, so dass ich etwas zurück bezahlen muss?
Über ein paar hilfreiche Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!
MfG,
Confused86
ich kenne mich leider mit den rechtlichen Gegebenheiten noch nicht so 100%ig aus.
Zu mir: Ich beziehe seit Mitte November 2012 Arbeitslosengeld 1, habe jedoch nur noch einen Restanspruch bis Mitte März diesen Jahres. Hinzu kommt, dass mein ALG 1 Anspruch für meinen Lebensunterhalt nicht ausreicht, so dass ich seit Kurzem auch Leistungen für Unterkunft und Heizung erhalte.
Nun zu meiner Frage: Ich habe Anfang des Jahres einen Bescheid bekommen, dass ich meine Steuererklärung für 2012 bis Mitte März gemacht haben muss und dieses Geld auch auf meine Leistungen angerechnet werden, d.h. mir würde das Geld dann entsprechend gekürzt.
1. Gibt es nicht sogenannte Freibeträge?
Ich habe mich schon so weit schlau gemacht, dass ich weiß, dass das Geld als Einkommen angerechnet wird... Man darf jedoch soweit ich weiß auch ein Vermögen von 150 €/Lebensjahr besitzen... wäre es also nicht möglich, dass ich das Geld auf mein Sparkonto packe und spare??
2.1 Gilt dies auch für die Steuererklärung 2011??
Diese habe ich erst Ende Dezember 2012 abgegeben und habe nun erst den Bescheid über die Höhe der Rückzahlung erhalten.
Aber ich hätte diese Steuererklärung ja theoretisch auch schon früher machen können, dann wäre von dem Geld längst nichts mehr übrig gewesen...
2.2 Ich habe letzten Sommer ein neues Auto bekommen, das ich teilweise selber bezahlt habe, teilweise aber auch durch ein Darlehen, das ich von meinen Eltern bekommen habe. Dieses existiert natürlich auch in Schriftform als Vertrag zwischen meinen Eltern und mir und beinhaltet, dass ich das Geld zurück zahle, sobald ich dazu finanziell in der Lage bin. Und dies wäre ja nun mit der Steuerrückzahlung der Fall... Meine Eltern werden nämlich so langsam etwas ungeduldig, weil ich seit Monaten keine Rate mehr an sie zahlen konnte...
3. Was ist mit der diesjährigen Steuerrückzahlung, wenn ich Mitte März wieder Arbeit haben sollte? Wird das dann trotzdem noch im Nachhinein mit den Leistungen verrechnet, so dass ich etwas zurück bezahlen muss?
Über ein paar hilfreiche Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!
MfG,
Confused86