Hallo zusammen,
mal wieder das leidige Thema Stellplatz
Ich bin seit neuestem Hartz4 Empfänger und wohne seit ca. 20 Jahren in einem 1 Zimmer Appartement und bezahle dafür 430.-€ Warmmiete. Darin enthalten ist auch ein Tiefgaragenplatz für 50.-€ der untrennbar vom Mietvertrag ist. Jedes Appartement bzw. Wohnung hat mind. einen Stellplatz, Untervermietung ist nicht erlaubt! Dazu habe ich noch mal separat einen Abstellraum für 17,90€ angemietet.
Bei der Antragsabgabe sagte man mir das der Abstellraum & der Garagenstellplatz übernommen würde wenn die Garage zur Wohnung gehört und nicht ohne Garage vermietet werden kann. Also genauso wie bei mir!
Der freundliche Sachbearbeiter sagte mir auch das ich mit 838,90€ rechnen könnte...!
Als ich nun den Berechnungsbogen erhalten habe stand dort das ich nur 788,90€ bekomme
Also genau 50.-€ weniger als mündlich zugesagt! Die Garage wurde nicht berücksichtigt
Die Summe der anerkannten Bedarfe (wieso eigentlich Bedarfe?) der KdU beträgt 397,90€ anstatt 447,90€ (430€ Miete, plus Abstellraum 17,90€, plus Garage 50€) Es fehlen mir also 50.-€ vom Regelbedarf!!!
Was soll ich nun tun? Widerspruch einlegen oder gar klagen??
Habe auch hier im Forum schon nach AKTUELLEN Urteilen gesucht aber leider nix gefunden
Im Anhang der Berechnungsbogen und eine Benachrichtigung meiner Vermieterin.
Gruß aus Köln
mal wieder das leidige Thema Stellplatz

Ich bin seit neuestem Hartz4 Empfänger und wohne seit ca. 20 Jahren in einem 1 Zimmer Appartement und bezahle dafür 430.-€ Warmmiete. Darin enthalten ist auch ein Tiefgaragenplatz für 50.-€ der untrennbar vom Mietvertrag ist. Jedes Appartement bzw. Wohnung hat mind. einen Stellplatz, Untervermietung ist nicht erlaubt! Dazu habe ich noch mal separat einen Abstellraum für 17,90€ angemietet.
Bei der Antragsabgabe sagte man mir das der Abstellraum & der Garagenstellplatz übernommen würde wenn die Garage zur Wohnung gehört und nicht ohne Garage vermietet werden kann. Also genauso wie bei mir!
Der freundliche Sachbearbeiter sagte mir auch das ich mit 838,90€ rechnen könnte...!
Als ich nun den Berechnungsbogen erhalten habe stand dort das ich nur 788,90€ bekomme

Also genau 50.-€ weniger als mündlich zugesagt! Die Garage wurde nicht berücksichtigt

Die Summe der anerkannten Bedarfe (wieso eigentlich Bedarfe?) der KdU beträgt 397,90€ anstatt 447,90€ (430€ Miete, plus Abstellraum 17,90€, plus Garage 50€) Es fehlen mir also 50.-€ vom Regelbedarf!!!
Was soll ich nun tun? Widerspruch einlegen oder gar klagen??
Habe auch hier im Forum schon nach AKTUELLEN Urteilen gesucht aber leider nix gefunden

Im Anhang der Berechnungsbogen und eine Benachrichtigung meiner Vermieterin.
Gruß aus Köln
