Servus liebe Leute,
erstmal zur Ausgangssituation: Ich bin seit ca. 6 Wochen ALG II-Empfänger. Vor ca. 4 Wochen holte ich mein Masterzeugnis ab und befinde mich seitdem im Bewerbungsprozess. Ich bewerbe mich derzeit vor allem in Form von Initiativbewerbungen auf einen Job (in Form eines Volontariats), habe aber auch die Möglichkeit, die finale Qualifikation in Form einer Vollzeitweiterbildung zu bekommen. Die Sachbearbeiterin weiß Bescheid und ist damit einverstanden. Nun bat ich kürzlich selbst um einen Gesprächstermin, um über den Plan B (Weiterbildung) zu sprechen und zu meiner Überraschung war das ganz unkompliziert: "Hier ist Ihr Bildungsgutschein, am 1.4 geht es los". Bis dahin soll ich noch die offenen Bewerbungen abwarten und zusagen, falls ich ein Volontariat bekomme. Ansonsten geht's in 2 Wochen mit der Weiterbildung los, der Bildungsgutschein liegt beim Bildungsträger und wird im Laufe der nächsten Woche dem Jobcenter ausgefüllt zugeschickt. Danach muss ich dann noch mal hin, um eine neue Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Diese wird dann speziell auf die Weiterbildung angepasst. Soweit so gut, voll und ganz in meinem Sinne.
Nun fische ich heute aber einen Umschlag aus dem Briefkasten. Zwecks Übersichtlichkeit strukturiere ich die Situation mal folgendermaßen:
Überschrift: Stelleninformation
Text: "Sehr geehrter Herr XXX,
ich möchte Sie auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer JOBBÖRSE, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen." Dann folgt die Stellenbeschreibung und darunter folgender Abschnitt:
"Bewerben Sie sich bitte umgehend per E-Mail mit folgenden Anlagen: [...] Ihr Ansprechpartner ist XXX!
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie das beigelegte Antwortschreiben aus und senden oder faxen Sie es ans uns zurück [...]. Wir weisen darauf hin, dass der vorgenannte Arbeitgeber seinerseits befugt ist, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen. [...] Im Auftrag.[...]
Erstmal dazu, um das etwas zu erläutern: Es ist ein ähnlicher Job, allerdings nicht die Ausrichtung, die ich gerne machen möchte. Das ist, vor allem was Perspektive auf dem Arbeitsmarkt angeht, ein Unterschied wie Tag und Nacht. Aber okay, es wäre ein Job, den ich machen könnte, auch wenn das explizit anders mit der SA besprochen wurde.
Nach dem Anschreiben findet sich eine Anlage zur Stelleninformation und ein Bogen, bei dem ich angeben soll, ob ich den Job bekommen habe oder nicht. Jetzt kommt das Entscheidende: Auf diesem Bogen steht: "Bitte ergänzen Sie für diesen Vermittlungsvorschlag folgende Angaben [...]. Eine Rechtsbelehrung findet sich nicht in diesem Brief, wobei ich bereits gelesen habe, dass diese bei ALG II keine Pflicht ist. Nun kommt meine Eingliederungsvereinbarung ins Spiel. Dort steht: "Ich bewerbe mich umgehend - innerhalb von 2 Werktagen - auf einen Vermittlungsvorschlag und werde spätestens nach 3 Wochen [...].
Tja, was ist es denn nun? Eine Stelleninformation oder ein Vermittlungsvorschlag? In einem Anflug von Panik habe ich heute bereits eine Bewerbung zu besagter Firma abgeschickt (bin ein unerfahrender Arbeitsloser, in diesem Fall wohl "leider"), werde das aber sicherlich noch canceln können, wenn diese Bewerbung nicht verpflichtend war. Es ist ja auch gar nicht klar, ob ich den Job überhaupt bekommen würde. Grundsätzlich macht die Firma einen eher unseriösen Eindruck, was mich auch ein wenig wundert.. Aber das nur am Rande.
Sorry, wenn es etwas lang geraten ist. Wollte den Sachverhalt aber möglichst detailliert darlegen. Ist es nun Pflicht, mich zu bewerben oder nicht? Wenn nicht, würde ich die Bewerbung zurückziehen, auf die bereits gesendeten Bewerbungen warten und ansonsten, wie geplant, in 2 Wochen die Weiterbildung antreten.
Danke schon mal im Voraus!
erstmal zur Ausgangssituation: Ich bin seit ca. 6 Wochen ALG II-Empfänger. Vor ca. 4 Wochen holte ich mein Masterzeugnis ab und befinde mich seitdem im Bewerbungsprozess. Ich bewerbe mich derzeit vor allem in Form von Initiativbewerbungen auf einen Job (in Form eines Volontariats), habe aber auch die Möglichkeit, die finale Qualifikation in Form einer Vollzeitweiterbildung zu bekommen. Die Sachbearbeiterin weiß Bescheid und ist damit einverstanden. Nun bat ich kürzlich selbst um einen Gesprächstermin, um über den Plan B (Weiterbildung) zu sprechen und zu meiner Überraschung war das ganz unkompliziert: "Hier ist Ihr Bildungsgutschein, am 1.4 geht es los". Bis dahin soll ich noch die offenen Bewerbungen abwarten und zusagen, falls ich ein Volontariat bekomme. Ansonsten geht's in 2 Wochen mit der Weiterbildung los, der Bildungsgutschein liegt beim Bildungsträger und wird im Laufe der nächsten Woche dem Jobcenter ausgefüllt zugeschickt. Danach muss ich dann noch mal hin, um eine neue Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Diese wird dann speziell auf die Weiterbildung angepasst. Soweit so gut, voll und ganz in meinem Sinne.
Nun fische ich heute aber einen Umschlag aus dem Briefkasten. Zwecks Übersichtlichkeit strukturiere ich die Situation mal folgendermaßen:
Überschrift: Stelleninformation
Text: "Sehr geehrter Herr XXX,
ich möchte Sie auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer JOBBÖRSE, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen." Dann folgt die Stellenbeschreibung und darunter folgender Abschnitt:
"Bewerben Sie sich bitte umgehend per E-Mail mit folgenden Anlagen: [...] Ihr Ansprechpartner ist XXX!
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie das beigelegte Antwortschreiben aus und senden oder faxen Sie es ans uns zurück [...]. Wir weisen darauf hin, dass der vorgenannte Arbeitgeber seinerseits befugt ist, der BA das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen. [...] Im Auftrag.[...]
Erstmal dazu, um das etwas zu erläutern: Es ist ein ähnlicher Job, allerdings nicht die Ausrichtung, die ich gerne machen möchte. Das ist, vor allem was Perspektive auf dem Arbeitsmarkt angeht, ein Unterschied wie Tag und Nacht. Aber okay, es wäre ein Job, den ich machen könnte, auch wenn das explizit anders mit der SA besprochen wurde.
Nach dem Anschreiben findet sich eine Anlage zur Stelleninformation und ein Bogen, bei dem ich angeben soll, ob ich den Job bekommen habe oder nicht. Jetzt kommt das Entscheidende: Auf diesem Bogen steht: "Bitte ergänzen Sie für diesen Vermittlungsvorschlag folgende Angaben [...]. Eine Rechtsbelehrung findet sich nicht in diesem Brief, wobei ich bereits gelesen habe, dass diese bei ALG II keine Pflicht ist. Nun kommt meine Eingliederungsvereinbarung ins Spiel. Dort steht: "Ich bewerbe mich umgehend - innerhalb von 2 Werktagen - auf einen Vermittlungsvorschlag und werde spätestens nach 3 Wochen [...].
Tja, was ist es denn nun? Eine Stelleninformation oder ein Vermittlungsvorschlag? In einem Anflug von Panik habe ich heute bereits eine Bewerbung zu besagter Firma abgeschickt (bin ein unerfahrender Arbeitsloser, in diesem Fall wohl "leider"), werde das aber sicherlich noch canceln können, wenn diese Bewerbung nicht verpflichtend war. Es ist ja auch gar nicht klar, ob ich den Job überhaupt bekommen würde. Grundsätzlich macht die Firma einen eher unseriösen Eindruck, was mich auch ein wenig wundert.. Aber das nur am Rande.
Sorry, wenn es etwas lang geraten ist. Wollte den Sachverhalt aber möglichst detailliert darlegen. Ist es nun Pflicht, mich zu bewerben oder nicht? Wenn nicht, würde ich die Bewerbung zurückziehen, auf die bereits gesendeten Bewerbungen warten und ansonsten, wie geplant, in 2 Wochen die Weiterbildung antreten.
Danke schon mal im Voraus!