Stelleninformation ohne Rechtsfolgebelehrung, aber mit EGV; Bewerbungszwang?

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OptimusX

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12 Jul 2018
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Hallo liebe Leute

Ich habe vom Sachbearbeiter eine "Stelleninformation" ohne Rechtsfolgebelehrung mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten. Der SB möchte auch eine Kopie meines Anschreiben haben (handschriftlich auf die Stellenbeschreibung geschmiert).
Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung mit der Verpflichtung, mich bis zum 3. Tag auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben. Allerdings auch begrenzt in meinem Beruf. Die Stelle ist aber was ganz anderes.
Fragen:
Muss ich mich hier bewerben?
Muss das Antwortschreiben zurückgesendet werden?
Wann muss ich Sanktionen befürchten?


Vielen Dank!
Anbei die anonymisierten Schreiben in PDF.
 

Anhänge

  • Stelleniformation anonym op.pdf
    4,7 MB · Aufrufe: 290
  • EGV anonym op.pdf
    4,8 MB · Aufrufe: 252
E

ExUser 3363

Gast
Hast Du kein Führerschein, kannst Du diesen Job allein schon deswegen nicht ausüben..

Wenn doch, spielt die Zumutbarkeitsregelung ( § 10 SGB II ) eine wichtige Rolle und anbei macht
trotz der Widrigkeiten Sinn, z.B. Erforschen des Arbeitsumpfang durch Vorstellungsgespräch mehr
zu erfahren..

Hier hat Dich ein Arbeitgeber in der Mobbörse gefunden und den Buttom "Zur Bewerbung auffordern" geklickt,
daher keine RFB ..

AG weiß ja nicht, ob Du wirklich dazu fähig bist und BA kennt dieses Stellenangebot nicht in
allen Einzelheiten.

:welcome:
 
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