Wenn man über das anonymisierte Bewerberprofil beim AA ein Stellenangebot z.B. von einer ZA-Firma zugeschickt bekommt, welches offensichtlich nicht im allgemeinen Stellenpool des AA gelistet ist, besteht dann eine sanktionierungsfähige Bewerbungspflicht?
Kommt drauf an, denn wir als Stellenanbieter können uns ja passende Stellensuchende von der Jobbörsen-Datenbank ausgeben lassen.
Und dann haben wir zwei Möglichkeiten.
Entweder:
1. Mit dem Bewerber Kontakt aufnehmen (dabei können wir die ausgeschriebene Stelle optional mitliefern), das ist nur eine Info und selbst wir, die wir so Bewerber anschreiben, wissen dann nicht, wen wir so angeschrieben haben (jedenfalls merkt es sich die Jobbörse NICHT). Oder
2. "Zur Bewerbung auffordern", dann wird die Stelle, um die es geht, zwingend in der Anlage der Mail, des Bewerberbriefkastens und ggf. des Briefes aus Nürnberg, mitgliefert. Und dann steht sie auch auf der Zugangsseite des Bewerbers in der Jobbörse drin unter "Zur Bewerbung aufgefordert",- und wir als Stellenausschreiber finden dann diese Aufforderung auch bei "Bewerbungen" in unserem Backoffice der Jobbörse.
Tipp: Sollte so eine Bewerbungsaufforderung kommen, und Ihr Euch darauf bewerben,- dann bitte
nennt im Bewerbungstext Eure Nummer bei der Jobbörse,- da Euch sonst der potentielle Arbeitgeber nicht aus den Massen anonymisierter Bewerbungen herausfindet und dann u.U. unschuldig Euch ein "Hat sich nicht beworben" auf den Datensatz hängt.
Was dann unnütz Ärger brächte.
Das "Zur Bewerbung aufgefordert" sieht dann auch Euer FM/pAp/AV,- es sei denn, Ihr seid in einer Optionskommune zuhause.