Stellenangebot-VV-Stelleninformation. Neue Egv mit Unklarheiten.

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ExUser 58250

Gast
Hallo liebe Gemeinde,

wie bereits im Titel erwähnt, ist mir das Hantieren mit diesen Begriffen in meiner neuen Egv nicht ganz klar. Werde ich verpflichtet mich auf VV 's als auch auf StellenINFORMATIONEN zu bewerben? Ist Stellenangebot gleichzusetzen mit Stelleninformation?

Ich tendiere dazu diese Egv nicht zu unterschreiben. Ich bin mir noch im Unklaren ob ich Änderungen vorschlagen sollte.

Vielen Dank und Grüße.
 

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Vidya

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Werde ich verpflichtet mich auf VV's als auch auf StellenINFORMATIONEN zu bewerben? Ist Stellenangebot gleichzusetzen mit Stelleninformation?

In diesem Fall steht das so in dieser EinV drin, wss ich so formuliert für schlichtweg unzulässig halt. Denn auch Bewerbungen auf VV oder Stelleninformationen sowieso sind dann Eigenbemühungen, wenn man sich darauf bewirbt. Vieles deutet hier darauf, dass das Jobcenter hier diesen Kunstgriff der Interpretation bemüht, um über das -meist -übliche Jahresbudget an Bewerbungskosten nicht erstatten zu müssen. Das würde bedetuen -alle darüber hinausgehenden
Bewerbungen und die Kosten dafür -auf denen würdest Du dann sitzenbleiben.

Ich sehe hier noch eine andere Gefahr dadurch -falls die Dir Stelleninformationen für private Arbeitsvermittler zusenden -aber Dir dann keinen AVGS aushändigen. Das könnte dann eine böse Falle werden -wenn Du den PAV dann nicht selbst bezahlen kannst. Ich selbst bekomme oftmals solche Stelleninformationen -aber eben keinen AVGS!

Ich würde die so nicht unterschreiben .Ich finde die EinV auch ansonsten zu unbestimmt und einseitg in den Forderungen und zu restriktiv und damit einseitig begünstigend für das Jobcenter auf dieser Seite -auch im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten. Ich kann auf Dierser Seite kein wirkliches Eingliederungskonzept oder Strategie erkennen, die Dioch so besser oder schneller in Arbeit bringen kann. Und ich glaube daher nicht, dass die überhaupt irgendwelche Änderungen akzeptieren würden.

Ich tendiere dazu diese Egv nicht zu unterschreiben. Ich bin mir noch im Unklaren ob ich Änderungen vorschlagen sollte.

Haben die denn überhaupt schon mal Änderungen Deinerseits berücksichtigt oder angenommen? Du kannst es versuchen -würde mir da aber nicht allzu große Hoffnungen machen. stelle leiber gleich schon mal einen Antrag auf einen AVGS. Und warte besser den VA ab.

Vielleicht haben andere User da noch zusätzliche Meinungen .
 

AnonNemo

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Zu deiner Thread-Überschrift:
https://www.elo-forum.org/alg-ii-sa...-sanktionieren-185945/index2.html#post2227255 #36

Bewerbungskostenerstattung erst nach gesondertem Antrag im Vorfeld.
Nicht zulässig.
Zumal es auch noch auf notwendige und angemessene Kosten eingeschränkt ist.
Wer entscheidet wann ob die getätigte Bewerbung diesen Kriterien entspricht?

Bei den Fahrtkosten ... dasselbe. Wobei hier der Hinweis zum Antrag korrekt ist.

Die zugesandten Stellenangebote oder VV sind bei den Nachweisen nicht mit zu berücksichtigen.
Das ist so nicht zulässig.

Suche in den sortierten Urteilen - mit der Browsersuche - nach dem Az. und folge ggf. dem *KLICK*-Link im Beitrag #2.
VV zählen (angeblich) nicht zu den Eigenbewerbungen
Bundestag Az. Pet 4-17-11-81503-036141 v. 23.03.2012 Abschlussbegründung

Ach so, Praktika (Probearbeit) [:icon_kinn: warum die Probearbeit in Klammer? Praktika sind (meistens) unentgeltlich!] muss beantragt werden, damit die Fahrtkosten erstattet werden können. :icon_evil:

Bei dir kann ausgeschlossen werden, dass du ein Praktikum für ein Studium brauchst ~> du hast Bewerbungen auf sv-Stellen zu schreiben.
Kostenlose Praktika sind Schwarzarbeit.
Probearbeit hast du zu melden ... aber nicht wegen den Fahrtkosten , sondern um nicht schwarz zu arbeiten. Diese Meldung wird von den SBs (meistens) dazu missbraucht dich in eine Maßnahme, genau bei diesem Arbeitgeber, zu stecken ... und zwar unter Sanktionsandrohung wenn du vorher abbrichst.
So eine Situation ist natürlich super motivierend für den Arbeitssuchenden.

Oh, bei den VVen hast du innerhalb der Frist das Ergebnis mitzuteilen.
Willst du dir den Spaß erlauben und diese schon nach der halben Zeit zurückgeben? ~> Es soll Firmen geben, die sich (viel) länger als die genannte Frist Zeit lassen für deren Antwort ... falls sie überhaupt antworten.
 
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ExUser 58250

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Hallo allesamt.

Zunächst entschuldige ich mich, dass ich etwas länger abwesend war, aber ein Virus hat mich ne Woche ans Bett gefesselt.

Ich hatte mittlerweile den Verhandlungstermin wegen meiner EGV . Leider ohne Beistand da sehr kurzfristig. Gespräch fing ruhig an endete aber mit einer genervten SB . Meine Änderungsvorschläge wurden natürlich nicht berücksichtigt und auch bei ihren Erklärungen der fraglichen Passagen bleiben zweifel. Der Reihe nach.

1.) Änderung der Bewerbungsfrist auf 3 Werktage abgelehnt, da man sich auch am nächsten Tag bewerben könnte. Zufällig bekomme ich VV /Stelleninfos immer am Donnerstag, so dass die Frist am Sonntag endet.

2.) Bei dem Punkt "Sie bewerben sich ab sofort monatlich schriftlich, tel., pers. oder elektr. um mindest. x sozialversicherungpflichtige bla bla." fragte ich sie ob es sich um BewerbungsBEMÜHUNGEN handele, da es bisher stets so geschrieben stand. Sie meinte explizit es handele sich um Bemühungen. Auf meine Frage warum es denn nicht so da steht meinte sie, dass es wohl ein neuer Satzbaustein sei der jetzt verwendet wird. Stimmt das oder böse Falle?

3.) Stelleninfos und VV zählen nicht zu den Bewerbungs(bemühungen?)...Ne das kann ich nicht machen war ihre Antwort. Ebenso bestand sie auf die Bewerbungspflicht für Stelleninformationen neben VV 's.

4.) Bewerbungskostenregelung. Zumindestens weiss ich jetzt was notwendig und angemessen heisst. Sind im Angebot mehrere Bewerbungsformen angeboten so läuft man Gefahr bei schriftlicher Bewerbung auf den Kosten sitzenzubleiben. Natürlich machte sie mir das durch die Blume klar. Scheinbar ist das jetzt ein neuer Trend, da ich mehrere solcher Fälle im Forum gesehen habe.

Irgendwann war alles so wirr, dass ich garnicht mehr mit meinen Notizen hinterher kam. Sie war natürlich auch schon ziemlich genervt...sie werde jetzt nicht mehr verhandeln...wir machen jetzt einen Aufhebungsbescheid für den vorherigen VA und sie erlässt einen Neuen, was ich aber abgelehnt habe (keine Ahnung was das bedeuten sollte, aber bevor ich etwas einfach so unterschreiben soll lass ich es lieber).

VA ist letzte Woche eingetrudelt. Ich werde mich wohl langsam an das Widerspruchsschreiben (premiere) ransetzen.

Lg an alle.
 

Doppeloma

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Hallo Kansteknicken,

Ich hatte mittlerweile den Verhandlungstermin wegen meiner EGV . Leider ohne Beistand da sehr kurzfristig. Gespräch fing ruhig an endete aber mit einer genervten SB . Meine Änderungsvorschläge wurden natürlich nicht berücksichtigt und auch bei ihren Erklärungen der fraglichen Passagen bleiben zweifel. Der Reihe nach.

Die müssen ja Zeit haben, wenn es jetzt auch noch extra einen "Verhandlungstermin" gegeben hat.

Deine Änderungsvorschläge hattest du schriftlich fixiert oder wurde nur alles "mündlich" erörtert und vom Tisch gefegt ?
Wenn du ohne Beistand gehen musst, dann gewöhne dir bitte an so was schriftlich zu machen und auf einer Kopie von ihr gegenzeichnen zu lassen, dass sie das bekommen hat.

Sonst hast du nämlich keinen Beweis für deinen gezeigten Verhandlungswillen ... UND fordere dir zukünftig IMMER die Gesprächsnotizen ein für deine private Akte ...

Ich glaube davon sollte viel öfter Gebrauch gemacht werden und nicht immer erst wenn schon was schiefgelaufen ist ... :bigsmile:

1.) Änderung der Bewerbungsfrist auf 3 Werktage abgelehnt, da man sich auch am nächsten Tag bewerben könnte. Zufällig bekomme ich VV /Stelleninfos immer am Donnerstag, so dass die Frist am Sonntag endet.

Auf den VV gibt es ohnehin eine Extra RFB , ich weiß gar nicht was die in den EGV zu suchen haben, dass du dich auf VV mit RFB bewerben MUSST steht schon im Gesetz, das braucht überhaupt NICHT in eine EGV , es sei denn man sichert dir auch die erforderlichen Kosten-Erstattungen dafür zu.

Aber mal "unter uns" kann sie doch gar nicht wissen (wenn du es ihr nicht erzählst) wann ein VV bei dir im Briefkasten ankommt, also wann deine "Bewerbungs-Frist" wirklich beginnt ...

Bei uns soll demnächst eine Umfrage starten, ob es den Bürgern Recht ist wenn die Brief-Post nur noch alle 3 Tage ausgeliefert wird ..., ich weiß nicht genau wie die sich das so vorstellen, besonders auch im Bezug auf solche Forderungen von JC und oft sehr kurzfristige Einladungen ... :sorry:

Aber das nur nebenbei ...

2.) Bei dem Punkt "Sie bewerben sich ab sofort monatlich schriftlich, tel., pers. oder elektr. um mindest. x sozialversicherungpflichtige bla bla." fragte ich sie ob es sich um BewerbungsBEMÜHUNGEN handele, da es bisher stets so geschrieben stand. Sie meinte explizit es handele sich um Bemühungen.

Da hat sie dich ganz "charmant" angelogen, denn Bewerbungs-Bemühungen sind KEINE Bewerbungen, wie du sie nachzuweisen hast ... das sind durchaus ernst zu nehmende rechtliche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung.

Bemühungen unternimmst du bereits wenn du mal unterwegs in ein Geschäft gehst und mal so fragst ob man Arbeit für dich hätte, oder allgemein Stellen-Anzeigen liest überall wo es mal welche gibt, ja sogar die Forschungen in Internet-Stellen-Portalen sind schon Bewerbungs-Bemühungen.

Ohne diese Bemühungen wirst du kaum was finden können, wo es sich lohnen könnte eine Bewerbung tatsächlich hinzuschicken.

Auf meine Frage warum es denn nicht so da steht meinte sie, dass es wohl ein neuer Satzbaustein sei der jetzt verwendet wird. Stimmt das oder böse Falle?

Das stimmt also NICHT und ist außerdem eine "böse Falle", leider auch für die SB , die offenbar nicht mehr in der Lage ist, die Texte für einen individuellen "Förder-Vertrag" auch noch selber und individuell zu formulieren und zwar so, dass es keinerlei Missdeutungen aus dem EGV -VERTRAG geben KANN.

Immer diese "falschen Satzbausteine" ..., die man nicht ändern und nicht löschen kann ... angeblich ... :doh:

3.) Stelleninfos und VV zählen nicht zu den Bewerbungs(bemühungen?)...Ne das kann ich nicht machen war ihre Antwort.

Das MUSS sie aber machen, denn Bewerbungskosten sind im SGB II-Regelsatz nicht enthalten und aus JEDEM VV (mit RFB ) wird eine Bewerbung die deine Arbeit und dein Geld kostet ...

Dazu gibt es inzwischen schon einige Urteile, dass der LE diese Kosten NICHT selber tragen muss, wie also kommt sie darauf, wo steht das im Gesetz, dass du dafür KEINE Kostenerstattung bekommen wirst und beanspruchen darfst ???

Ebenso bestand sie auf die Bewerbungspflicht für Stelleninformationen neben VV 's.

In der EGV steht was von Stellen-Angeboten UND Vermittlungs-Vorschlägen, das ist im Prinzip genau das Selbe, nur ein anderer Begriff dafür, von "Stellen-Informationen" steht da NICHTS, wir können auch sehr pingelig sein und alles ganz WÖRTLICH nehmen ...

Zumal "Stelleninformationen" eben genau das sind als was sie bezeichnet werden, eine unverbindliche Information ... und eben deswegen OHNE RFB ...
Ist natürlich für die SB auch einfacher das im Dutzend ungeprüft aus der Job-Börse auszudrucken, anstatt mühsam gezielt nach echten und geeigneten Stellen für dich zu suchen, wie sie es von dir am gleichen Arbeitsmarkt aber erwartet.

Es wird NICHT geschrieben, dass du dich auf so was auch bewerben musst und so hat sie das nächste Problem, wenn sie dich deswegen sanktionieren möchte ...
Es steht eben NICHT drin, dass du dich auf "unverbindliche Stellen-Informationen" auch bewerben musst und wenn es drin stünde (oder dich eine solche Stelle ernsthaft interessiert) müssen solche Bewerbungen auch bezahlt werden.

4.) Bewerbungskostenregelung. Zumindestens weiss ich jetzt was notwendig und angemessen heisst. Sind im Angebot mehrere Bewerbungsformen angeboten so läuft man Gefahr bei schriftlicher Bewerbung auf den Kosten sitzenzubleiben. Natürlich machte sie mir das durch die Blume klar.

Weil das mit irgendeiner "Angemessenheit" gar nichts zu tun hat, bei mehreren Bewerbungswegen entscheidest DU was der FÜR DICH sinnvollste Bewerbungsweg ist und NICHT die SB weil es dann "billiger" (angemessener) wird für das JC . :icon_evil:

Vielleicht weißt du ja über deine "sozialen Kontakte" was zu diesem AG (dein Onkel arbeitet dort schon lange z.B.) und möchtest einen besonders guten Eindruck machen (weil dieser AG da viel Wert drauf legt, hast du gehört) mit einer besonders guten schriftlichen Bewerbung.

Der Job würde dir sogar gut gefallen und DU siehst bessere Chancen für dich bei schriftlicher Bewerbung ... dann wäre eine Mail oder ein Anruf vielleicht das AUS schon am Beginn ...
Deine Bewerbungen sollen aber auch "Aussicht auf Erfolg" haben können und wann das bei welchem AG in welcher Form eher der Fall sein könnte ist ALLEINE DEINE Entscheidung.

Es soll echt NUR ein Beispiel sein, dass es durchaus noch sehr viele "altmodische" AG gibt, je nachdem in welcher Branche du suchst, sollte man sich dem AG und den eigenen Interessen anpassen und NICHT den Sparvorstellungen der SB die sonst schon NICHTS zu bieten haben.

Scheinbar ist das jetzt ein neuer Trend, da ich mehrere solcher Fälle im Forum gesehen habe.

Man muss ja nicht jeden "Trend" auch mitmachen wollen ... :bigsmile:

Die Essenz ist eigentlich sehr einfach (jedenfalls im Bezug von ALGII ) ... KEINE sichere Übernahme von Bewerbungskosten = KEINE Bewerbungen (mehr) ... es ist nur sehr schwer , das auch durchzuhalten wenn die SB so übertriebene Vorstellungen haben ... und permanent nur mit Sanktionen drohen, wenn man es wagt das zu hinterfragen.

Irgendwann war alles so wirr, dass ich garnicht mehr mit meinen Notizen hinterher kam. Sie war natürlich auch schon ziemlich genervt...sie werde jetzt nicht mehr verhandeln...

Na, wirklich "verhandeln" kann man das ja nicht nennen, wenn sie ALLES nur rigoros (aber rechtlich unbegründet und teilweise sogar unberechtigt) ablehnt ... :icon_evil:

wir machen jetzt einen Aufhebungsbescheid für den vorherigen VA und sie erlässt einen Neuen, was ich aber abgelehnt habe (keine Ahnung was das bedeuten sollte, aber bevor ich etwas einfach so unterschreiben soll lass ich es lieber).

Hier wird es aber interessant, welchen "vorherigen" VA wollte sie denn da aufheben (gibt es denn einen der noch immer gültig ist ???), dafür braucht sie ja deine Einwilligung (Unterschrift) gar nicht, ob du einen neuen VA "ablehnst" ist eigentlich auch völlig "wurscht" ...

Ich glaube du solltest dich erst mal genauer kundig machen, welche Unterschiede es zwischen einer (vorgeschlagenen) EGV gibt und was ein VA ( Bescheid) zu bedeuten hat.

VA ist letzte Woche eingetrudelt. Ich werde mich wohl langsam an das Widerspruchsschreiben (premiere) ransetzen.

Bitte beantworte zunächst mal, ob es tatsächlich noch einen VA gibt, von wann der stammt und ob der noch gültig ist, einen weiteren KANN es dann (schon rechtlich) gar nicht geben, OHNE offiziellen Aufhebungsbescheid für den letzten VA ...

Zur weiteren Unterstützung ist das aber SEHR wichtig, bitte stelle ALLES was du dazu hast (anonymisiert) komplett über die Forensoftware ein ... nicht nur so ein "Teilchen" wie oben von der EGV ... :icon_evil:

Auch die EGV ist wichtig zum Vergleich mit dem aktuellen VA , da darf es keine relevanten Abweichungen geben, der soll ja diese EGV "ersetzen" als Bescheid durchsetzen, weil du die nicht unterschreiben wolltest, mangels "Verhandlungsbereitschaft" deiner SB .

Für den Widerspruch hast du ja einen Monat Zeit, da brauchst du NICHTS überstürzen, so lange es nicht um den (baldigen) Antritt einer Maßnahme geht ... kann man da ruhig überlegt und in Ruhe handeln.

MfG Doppeloma
 

Holler2008

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In der EGV steht was von Stellen-Angeboten UND Vermittlungs-Vorschlägen, das ist im Prinzip genau das Selbe, nur ein anderer Begriff dafür, von "Stellen-Informationen" steht da NICHTS, wir können auch sehr pingelig sein und alles ganz WÖRTLICH nehmen ...

Zumal "Stelleninformationen" eben genau das sind als was sie bezeichnet werden, eine unverbindliche Information ... und eben deswegen OHNE RFB ...
Ist natürlich für die SB auch einfacher das im Dutzend ungeprüft aus der Job-Börse auszudrucken, anstatt mühsam gezielt nach echten und geeigneten Stellen für dich zu suchen, wie sie es von dir am gleichen Arbeitsmarkt aber erwartet.
Genau so mache ich das schon immer.
Auf Stelleninformationen bewerbe ich mich nur, wenn es ein Traumjob ist.
Es kam noch nie eine Anhörung und wenn doch, stehe ich schon in den Startlöchern, denen bildlich den Kopf abzureißen.
 

AnonNemo

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Doppeloma meinte:
Auf den VV gibt es ohnehin eine Extra RFB , ich weiß gar nicht was die in den EGV zu suchen haben,
Das hat mehrere Gründe:
In der EGV darf diese 3-Tages-Bewerbungsfrist geregelt (konkretisiert) werden!
In der unterschriebenen EGV hast du dich freiwillig mit der 3-Tage-Bewerbungsfrist einverstanden erklärt.
Was in der EGV aber nicht gehen darf; Eine Bewerbungsfrist auf alle Stellen, welche vom Amt, vorgeschlagen werden ~> dadurch wird meine Zumutbarkeitsprüfung ausgehebelt.

Doppeloma meinte:
ich weiß nicht genau wie die sich das so vorstellen, besonders auch im Bezug auf solche Forderungen von JC und oft sehr kurzfristige Einladungen
Dadurch hätten die SBs (bei nicht informierten / wehrhaften eLBs) eine weitere Sperrzeit-/Sanktionsmöglichkeit.

Ich reize diese fiktive 3-tägige Zustellfiktion mehr als aus, indem ich mit Arbeitstagen rechne ... und bei ZAF -VV auch mal eine spätere Zustellung zugrunde lege, sollte die ZAF -VG-Einladung gleichzeitig mit dem VV bei mir ankommen. Habe ich die Einladung heute bekommen, kurz überflogen, keinen Sinn darin gesehen und sofort entsorgt. Dann kommt eben erst morgen/übermorgen der VV und ich bewerbe mich ganz normal darauf. :icon_twisted:
 
E

ExUser 58250

Gast
Hallo an alle,

bei mir geht es zur Zeit privat Drunter und Drüber, weshalb ich diese Widerspruchgeschichte etwas vernachlässigt habe. PC ist auch mittlerweile abgeraucht. Also alles grad nicht so einfach...
Da die Frist aber die nächsten Tage abläuft, werde ich wohl erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.

Also...

Bitte beantworte zunächst mal, ob es tatsächlich noch einen VA gibt, von wann der stammt und ob der noch gültig ist, einen weiteren KANN es dann (schon rechtlich) gar nicht geben, OHNE offiziellen Aufhebungsbescheid für den letzten VA ...

Der vorherige VA datiert vom 6.1.2017 und hat die "bis auf Weiteres" Gültigkeit. Aufhebungsbescheid habe ich nie bekommen...gesehen o.ä. Auch diesbezüglich nix unterschrieben.

Deine Änderungsvorschläge hattest du schriftlich fixiert oder wurde nur alles "mündlich" erörtert und vom Tisch gefegt ?

War alles mündlich. Beistand konnte ich leider nicht organisieren, da Termin zu kurzfristig.

Ich reize diese fiktive 3-tägige Zustellfiktion mehr als aus, indem ich mit Arbeitstagen rechne ... und bei ZAF -VV auch mal eine spätere Zustellung zugrunde lege, sollte die ZAF -VG-Einladung gleichzeitig mit dem VV bei mir ankommen.

Mach ich genauso bei ZAFen.

Anbei sind die EGV und der EGV -VA .

P.S. Ich kann irgendwie nur ein Foto hochladen. Ich stöber mal im Forum wie mehrere Bilder posten geht.
 

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