Hallo Kansteknicken,
Ich hatte mittlerweile den Verhandlungstermin wegen meiner EGV . Leider ohne Beistand da sehr kurzfristig. Gespräch fing ruhig an endete aber mit einer genervten SB . Meine Änderungsvorschläge wurden natürlich nicht berücksichtigt und auch bei ihren Erklärungen der fraglichen Passagen bleiben zweifel. Der Reihe nach.
Die müssen ja Zeit haben, wenn es jetzt auch noch extra einen "Verhandlungstermin" gegeben hat.
Deine Änderungsvorschläge hattest du schriftlich fixiert oder wurde nur alles "mündlich" erörtert und vom Tisch gefegt ?
Wenn du ohne Beistand gehen musst, dann gewöhne dir bitte an so was schriftlich zu machen und auf einer Kopie von ihr gegenzeichnen zu lassen, dass sie das bekommen hat.
Sonst hast du nämlich keinen Beweis für deinen gezeigten Verhandlungswillen ...
UND fordere dir zukünftig
IMMER die Gesprächsnotizen ein für deine private Akte ...
Ich glaube davon sollte viel öfter Gebrauch gemacht werden und nicht immer erst wenn schon was schiefgelaufen ist ...
1.) Änderung der Bewerbungsfrist auf 3 Werktage abgelehnt, da man sich auch am nächsten Tag bewerben könnte. Zufällig bekomme ich VV /Stelleninfos immer am Donnerstag, so dass die Frist am Sonntag endet.
Auf den
VV gibt es ohnehin eine Extra
RFB , ich weiß gar nicht was die in den
EGV zu suchen haben, dass du dich auf
VV mit
RFB bewerben
MUSST steht schon im Gesetz, das braucht überhaupt
NICHT in eine
EGV , es sei denn man sichert dir auch die erforderlichen Kosten-Erstattungen dafür zu.
Aber mal "unter uns" kann sie doch gar nicht wissen (wenn du es ihr nicht erzählst) wann ein
VV bei dir im Briefkasten ankommt, also wann deine "Bewerbungs-Frist" wirklich beginnt ...
Bei uns soll demnächst eine Umfrage starten, ob es den Bürgern Recht ist wenn die Brief-Post nur noch alle 3 Tage ausgeliefert wird ..., ich weiß nicht genau wie die sich das so vorstellen, besonders auch im Bezug auf solche Forderungen von
JC und oft sehr kurzfristige Einladungen ...
Aber das nur nebenbei ...
2.) Bei dem Punkt "Sie bewerben sich ab sofort monatlich schriftlich, tel., pers. oder elektr. um mindest. x sozialversicherungpflichtige bla bla." fragte ich sie ob es sich um BewerbungsBEMÜHUNGEN handele, da es bisher stets so geschrieben stand. Sie meinte explizit es handele sich um Bemühungen.
Da hat sie dich ganz "charmant" angelogen, denn Bewerbungs-Bemühungen sind
KEINE Bewerbungen, wie du sie nachzuweisen hast ... das sind durchaus ernst zu nehmende rechtliche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung.
Bemühungen unternimmst du bereits wenn du mal unterwegs in ein Geschäft gehst und mal so fragst ob man Arbeit für dich hätte, oder allgemein Stellen-Anzeigen liest überall wo es mal welche gibt, ja sogar die Forschungen in Internet-Stellen-Portalen sind schon Bewerbungs-Bemühungen.
Ohne diese
Bemühungen wirst du kaum was finden können, wo es sich lohnen könnte eine Bewerbung tatsächlich hinzuschicken.
Auf meine Frage warum es denn nicht so da steht meinte sie, dass es wohl ein neuer Satzbaustein sei der jetzt verwendet wird. Stimmt das oder böse Falle?
Das stimmt also
NICHT und ist außerdem eine "böse Falle", leider auch für die
SB , die offenbar nicht mehr in der Lage ist, die Texte für einen individuellen "Förder-Vertrag" auch noch selber und individuell zu formulieren und zwar so, dass es keinerlei Missdeutungen aus dem
EGV -VERTRAG geben
KANN.
Immer diese "falschen Satzbausteine" ..., die man nicht ändern und nicht löschen kann ... angeblich ...
3.) Stelleninfos und VV zählen nicht zu den Bewerbungs(bemühungen?)...Ne das kann ich nicht machen war ihre Antwort.
Das
MUSS sie aber machen, denn Bewerbungskosten sind im
SGB II-Regelsatz nicht enthalten und aus
JEDEM VV (mit
RFB ) wird eine Bewerbung die deine Arbeit und dein Geld kostet ...
Dazu gibt es inzwischen schon einige Urteile, dass der
LE diese Kosten
NICHT selber tragen muss, wie also kommt sie darauf, wo steht das im Gesetz, dass du dafür
KEINE Kostenerstattung bekommen wirst und beanspruchen darfst ???
Ebenso bestand sie auf die Bewerbungspflicht für Stelleninformationen neben VV 's.
In der
EGV steht was von Stellen-Angeboten
UND Vermittlungs-Vorschlägen, das ist im Prinzip genau das Selbe, nur ein anderer Begriff dafür, von "
Stellen-Informationen" steht da
NICHTS, wir können auch sehr pingelig sein und alles ganz
WÖRTLICH nehmen ...
Zumal "Stelleninformationen" eben genau das sind als was sie bezeichnet werden, eine unverbindliche Information ... und eben deswegen
OHNE RFB ...
Ist natürlich für die
SB auch einfacher das im Dutzend ungeprüft aus der Job-Börse auszudrucken, anstatt mühsam gezielt nach echten und geeigneten Stellen für dich zu suchen, wie sie es von dir am gleichen Arbeitsmarkt aber erwartet.
Es wird
NICHT geschrieben, dass du dich auf so was auch bewerben musst und so hat sie das nächste Problem, wenn sie dich deswegen sanktionieren möchte ...
Es steht eben
NICHT drin, dass du dich auf "unverbindliche Stellen-Informationen" auch bewerben musst und wenn es drin stünde (oder dich eine solche Stelle ernsthaft interessiert) müssen solche Bewerbungen auch bezahlt werden.
4.) Bewerbungskostenregelung. Zumindestens weiss ich jetzt was notwendig und angemessen heisst. Sind im Angebot mehrere Bewerbungsformen angeboten so läuft man Gefahr bei schriftlicher Bewerbung auf den Kosten sitzenzubleiben. Natürlich machte sie mir das durch die Blume klar.
Weil das mit irgendeiner "Angemessenheit" gar nichts zu tun hat, bei mehreren Bewerbungswegen entscheidest
DU was der
FÜR DICH sinnvollste Bewerbungsweg ist und
NICHT die SB weil es dann "billiger" (angemessener) wird für das
JC .
Vielleicht weißt du ja über deine "sozialen Kontakte" was zu diesem
AG (dein Onkel arbeitet dort schon lange z.B.) und möchtest einen besonders guten Eindruck machen (weil dieser
AG da viel Wert drauf legt, hast du gehört) mit einer besonders guten schriftlichen Bewerbung.
Der Job würde dir sogar gut gefallen und
DU siehst bessere Chancen für dich bei schriftlicher Bewerbung ... dann wäre eine Mail oder ein Anruf vielleicht das
AUS schon am Beginn ...
Deine Bewerbungen sollen aber auch "Aussicht auf Erfolg" haben können und wann das bei welchem
AG in welcher Form eher der Fall sein könnte ist
ALLEINE DEINE Entscheidung.
Es soll echt
NUR ein Beispiel sein, dass es durchaus noch sehr viele "altmodische"
AG gibt, je nachdem in welcher Branche du suchst, sollte man sich dem
AG und den eigenen Interessen anpassen und
NICHT den Sparvorstellungen der
SB die sonst schon
NICHTS zu bieten haben.
Scheinbar ist das jetzt ein neuer Trend, da ich mehrere solcher Fälle im Forum gesehen habe.
Man muss ja nicht jeden "Trend" auch mitmachen wollen ...
Die Essenz ist eigentlich sehr einfach (jedenfalls im Bezug von
ALGII ) ...
KEINE sichere Übernahme von Bewerbungskosten =
KEINE Bewerbungen (mehr) ... es ist nur sehr schwer , das auch durchzuhalten wenn die
SB so übertriebene Vorstellungen haben ... und permanent nur mit Sanktionen drohen, wenn man es wagt das zu hinterfragen.
Irgendwann war alles so wirr, dass ich garnicht mehr mit meinen Notizen hinterher kam. Sie war natürlich auch schon ziemlich genervt...sie werde jetzt nicht mehr verhandeln...
Na, wirklich "verhandeln" kann man das ja nicht nennen, wenn sie
ALLES nur rigoros (aber rechtlich unbegründet und teilweise sogar unberechtigt) ablehnt ...
wir machen jetzt einen Aufhebungsbescheid für den vorherigen
VA und sie erlässt einen Neuen, was ich aber abgelehnt habe (keine Ahnung was das bedeuten sollte, aber bevor ich etwas einfach so unterschreiben soll lass ich es lieber).
Hier wird es aber interessant, welchen "vorherigen"
VA wollte sie denn da aufheben (gibt es denn einen der noch immer gültig ist ???), dafür braucht sie ja deine Einwilligung (Unterschrift) gar nicht, ob du einen neuen
VA "ablehnst" ist eigentlich auch völlig "wurscht" ...
Ich glaube du solltest dich erst mal genauer kundig machen, welche Unterschiede es zwischen einer (vorgeschlagenen)
EGV gibt und was ein
VA ( Bescheid) zu bedeuten hat.
VA ist letzte Woche eingetrudelt. Ich werde mich wohl langsam an das Widerspruchsschreiben (premiere) ransetzen.
Bitte beantworte zunächst mal, ob es tatsächlich noch einen
VA gibt, von wann der stammt und ob der noch gültig ist, einen weiteren
KANN es dann (schon rechtlich) gar nicht geben,
OHNE offiziellen Aufhebungsbescheid für den letzten
VA ...
Zur weiteren Unterstützung ist das
aber SEHR wichtig, bitte stelle
ALLES was du dazu hast (anonymisiert) komplett über die Forensoftware ein ... nicht nur so ein "Teilchen" wie oben von der
EGV ...
Auch die
EGV ist wichtig zum Vergleich mit dem aktuellen
VA , da darf es keine relevanten Abweichungen geben, der soll ja diese
EGV "ersetzen" als Bescheid durchsetzen, weil du die nicht unterschreiben wolltest, mangels "Verhandlungsbereitschaft" deiner
SB .
Für den
Widerspruch hast du ja einen Monat Zeit, da brauchst du
NICHTS überstürzen, so lange es nicht um den (baldigen) Antritt einer Maßnahme geht ... kann man da ruhig überlegt und in Ruhe handeln.
MfG Doppeloma