noillusions
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Hallo,
ist Folgendes rechtens, bzw. muß man das dulden?
ÖD (Tarif: TvÖD) bietet Stelle an die sich in der Jobbörse so finden läßt:
1. "Stellen für Fachkräfte" auswählen
2. Ausbildungsberuf auswählen (wird auch über Autovervollständigung gefunden)
Dann wird eine Hilfstätigkeit beschrieben und bei den Voraussetzungen keine Berufsausbildung mehr verlangt.
Angeboten wird EG 2, das ist nicht für eine Fachkraft.
Könnte man da Fachkraftlohn einklagen, weil ein Ausbildungsberuf "drüberstand"?
Bei "Titel des Stellenangebotes" steht dann auch nochmal der Ausbildungsberuf.
ist Folgendes rechtens, bzw. muß man das dulden?
ÖD (Tarif: TvÖD) bietet Stelle an die sich in der Jobbörse so finden läßt:
1. "Stellen für Fachkräfte" auswählen
2. Ausbildungsberuf auswählen (wird auch über Autovervollständigung gefunden)
Dann wird eine Hilfstätigkeit beschrieben und bei den Voraussetzungen keine Berufsausbildung mehr verlangt.
Angeboten wird EG 2, das ist nicht für eine Fachkraft.
Könnte man da Fachkraftlohn einklagen, weil ein Ausbildungsberuf "drüberstand"?
Bei "Titel des Stellenangebotes" steht dann auch nochmal der Ausbildungsberuf.