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ethos,Damit triffst Du wohl ins Schwarze.Zweck dürfte sein:
als einzelne Arge im nationalen Arge-Ranking mit hochgepuschten Sanktionszahlen besser dazuzustehen.
Zwischen den Argen wurde ja offenbar ein heisser absurder STatistik-bzw. Spar- Wettbewerb von oben entfacht.
Rz. 31.22
: Geänderte Rechtsauffassung: überlappen sich bei
gleichartigen Pflichtverletzungen die Sanktionszeiträume einer
ersten und einer ersten wiederholten Pflichtverletzung, so sind in
Überlappungsmonaten die Sanktionsbeträge nicht zu addieren,
der Anspruch ist um den höheren Betrag zu mindern.
3.1 Wiederholte Pflichtverletzung bei Tatbeständen nach
den Absätzen 1 und 4
Artikel 34 GG
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden
Das JC Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb
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